Lärmbelästigung, Nachbarskind, Minibike

11 Antworten

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Darf er dieses Ding fahren (er ist ca 12)?

Ja , auf einem Privatgrundstück

Darf er es auf öffentlichen Straßen fahren?

Nein!Was kann ich gegen die Lärmbelästigung (auch am Sonntag) tun?

Polizei rufen wenn mit Eltern nicht reden kannst

Darf er es auf einem Feld fahren dessen Eigentümer seine Familie nicht ist?

Wennnder Feldeigentümer es erlaubt

Darf er es ohne Schutzkleidung und Helm fahren?

Ich vermute 50ccm? Helm muss sein,Schutzkleidung nicht

Dürfen die Eltern sich schreiend im Garten unterhalten um Juniors gedröhne zu überschallen?

Nein,Das ist genauso Lärmbelestigung

VunterSlaush 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 18:30

Danke für deine Antwort!

Mochtel  12.07.2014, 18:40
@VunterSlaush

Kein Problem:) ,Hoffe das ihr zwischen dem Streit noch eine Einigung bekommt:)

Darf er dieses Ding fahren (er ist ca 12)?

Klar, darf er. Warum sollte er das nicht dürfen?

Darf er es auf öffentlichen Straßen fahren?

Nein, da braucht er einen Führerschein und den gibt es erst ab 16

Was kann ich gegen die Lärmbelästigung (auch am Sonntag) tun?

Natürlich, es ist verboten unnötig Lärm und Abgase zu verursachen. Nicht nur Sonntags.

Darf er es auf einem Feld fahren dessen Eigentümer seine Familie nicht ist?

Es ist unwichtig wer der Eigentümer ist. Das Feld muß vollständig umfriedet (z.b. eingezäunt) sein, sonst ist es öffentlicher Verkehrsraum und es gelten die gleichen Regeln wie auf der Strasse.

Darf er es ohne Schutzkleidung und Helm fahren?

Das ist wieder egal, da eine Helmpflicht nur im Strassenverkehr gilt und da darf er ja eh nicht.

Dürfen die Eltern sich schreiend im Garten unterhalten um Juniors gedröhne zu überschallen?

Ja natürlich. Wie soll man sich denn sonst bei den Radau unterhalten ;o)

PS Beim fahren ohne Fahrerlaubnis und fahren ohne Versicherungsschutz (beides Straftaten, keine Ordnungswidrigkeiten) macht sich nicht nur der Fahrer strafbar sondern auch derjenige der es gestattet. Die Eltern könnten also jeder Zeit ihren Führerschein verlieren wenn der Junior im öffentlichen Verkehrsraum rumknattert.

VunterSlaush 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 19:30

Danke für die Antwort!

Effigies  12.07.2014, 19:35
@VunterSlaush

Ich bin ja immer dafür den Kindern ihren Freiraum und ihren Spaß zu lassen, aber wenn er es übertreibt stehen er und seine Eltern rechtlich auf der Verliehrerseite. Wenn Du den Spielverderber gibst, können die nix machen. Sie sind also drauf angewiesen sich mit Dir zu arrangieren.

  • Ja, er darf solang er sich auf seinem Grundstück ( in dem Fall seiner Eltern) aufhält
  • Siehe erste Antwort. Nein, darf er nicht
  • Die Nachbarn drum bitten
  • Normal nicht, aber solang es die Polizei nicht mitbekommt ist es eigentlich egal
  • Ja, darf er da er selber dann dafür verantwortlich ist.
  • Ja, dürfen sie.
VunterSlaush 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 18:12

Danke für die Antworten

Mit so'nem Ding darf er nur auf umfriedetem privatgelände mit Erlaubnis des Eigentümers fahren. Er darf keinen unzumutbaren Lärm dabei verursachen. Bei Lärmbelästigung darfst Du die Polizei rufen, wenn die Eltern sich uneinsichtig verhalten. Bei FAhrten auf öffentlichen Strassen kannst Du ihn anzeigen, da gegen verschiedene Gesetze verstossen wird. Aber versuchs nochmal im Guten mit den Eltern.

Irgendwie Ekelhaft, ich vermute mal das es hier nicht um die Lärmbelästigung an sich geht sondern eher darum das dir langweilig ist und nicht viel mit deinem Leben anzufangen weißt. Lass den kleinen doch auf seinem Töff Töff ein bisschen Spaß haben, wem kann das schon schaden. Immer anderen Menschen nachstellen und um Gottes willen bloss sich an alle Gesetzes Vorschriften halten... man eh, das kann es doch nicht sein, nie jung gewesen? Nein wahrscheinlich immer vernünftig, fein für die Schule gelernt und einer der beim Sport nie gewählt wurde, natürlich sollen andere Menschen nun auch kein Wohlempfinden verspüren, sowas geht ja gar nicht....