Gibt es das Gewohnheitsrecht zum Wohnen ohne Miete?
Eine Bekannte hat mich Rat gefragt, aber ich bin mir auch nach längerer Suche nicht sicher. Es geht um folgendes:
Die Mutter des Vaters meiner Bekannten wohnt seit dem Tod ihres Mannes im recht großen Haus ihrer Eltern. Die Eltern haben damals keinen Mietvertrag gemacht und auch keine Miete verlangt und bekommen. Dafür hat sie Anfangs auch etwas im Haushalt mitgeholfen. Das hat sie dann aber eingestellt. Die Bitte um Beteiligung an den Nebenkosten hat sie stets mit dem Hinweis auf ihre kleine Rente zurückgewiesen. Trotzdem ist sie jedes Jahr für 3 Monate nach Spanien zu "einer Freundin" gefahren.
Nun wollen ihre Eltern das Haus verkaufen, weil es ihnen zu groß geworden ist und sie auch den Garten nicht mehr schaffen. Allerdings weigert sich die Mutter nun auszuziehen. Begründung: Sie hätte durch die Jahre ein Gewohnheitsrecht auf kostenfreie Miete erworben und die Eltern meiner Bekannten müßten ihr dann eben die Wohnung bezahlen. Desweiteren kam durch einen Zufall herraus, das sie keinesfalls eine "kleine" sondern eine ganz ordentliche (2.250€/Monat) Rente bezieht.
Das Problem, das sich nun stellt, ist daß die Eltern eine schöne Stadtwohnung in einer seniorenwohnanlage erwerben könnten und auch für ihr Haus einen Käufer haben, aber alles von der Mutter blockiert wird und der Verkauf scheitert.
Meiner Meinung nach hat die alte Dame kein dauerhaftes Mietrecht erworben und muß ausziehen. Allerdings hege ich die Befürchtung, das wird nicht ohne Rechtsanwalt ablaufen und genau das möchten die Eltern meiner Bekannten unbedingt vermeiden.
fällt keine sinnvolle Lösung ein, aber vieleicht kann ja jemand helfen.
4 Antworten
Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht.
Keine Mietzahlung kein Wohnrrecht.
Kurze gnädige Frist setzen und wenn die Frist verstreicht, die Polizei rufen.
wenn die Eltern einfach ausziehen muß sie alleine für alle Kosten aufkommen. Dann hat sich das Problem schnell "erledigt"
Ja, Das ist natürlich eine Möglichkeit. Allerdings möchte der Käufer des Hauses das Haus gerne ohne "Bewohner" erwerben, da er es selbst nutzen möchte (Einfamilienhaus). Insofern würde der Verkauf scheitern, wenn die Frau da drin wohnen bleibt.
ich denke wenn diese Frau informiert wird dass sie die Inmobilie alleine zahlen soll wird sie ebenfalls sehr schnell ausziehen.
Nein, so etwas gibt es nicht. Für so ein "ich geh da, ich wohn da, ich heiz da" (Gewohnheitsrecht) gibt es keine rechtliche Grundlage. Ich würde die sofort raus schmeißen.
... das hört sich ja wirr an, ist aber ganz einfach. Im Mietrecht gilt auch das gesprochene Wort und hier gibt es klare Vereinbarungen, so jedenfalls die Frage. Somit besteht ein Vertrag und diesen hat der Käufer zu übernehmen.
falls sie dann Ansprüche auf erstattung ihrer Miete stellt muß sie zum Rechtsanwalt und der wird ihr ihre Rechte erläutern sprich die Klage zurückweisen da sie nicht das geringste verbriefte Recht hat. Wenn ihr dort per Testament Wohnrecht beschrieben wurde sieht die Sache etwas schwieriger aus aber das kann "ausbezahlt" werden