Gibt es das Gewohnheitsrecht zum Wohnen ohne Miete?

4 Antworten

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Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht.

Keine Mietzahlung kein Wohnrrecht.

Kurze gnädige Frist setzen  und wenn die Frist verstreicht, die Polizei rufen.

wenn die Eltern einfach ausziehen muß sie alleine für alle Kosten aufkommen. Dann hat sich das Problem schnell "erledigt"

newcomer  26.06.2015, 15:24

falls sie dann Ansprüche auf erstattung ihrer Miete stellt muß sie zum Rechtsanwalt und der wird ihr ihre Rechte erläutern sprich die Klage zurückweisen da sie nicht das geringste verbriefte Recht hat. Wenn ihr dort per Testament Wohnrecht beschrieben wurde sieht die Sache etwas schwieriger aus aber das kann "ausbezahlt" werden

Jewiberg 
Beitragsersteller
 26.06.2015, 15:39
@newcomer

Ja, Das ist natürlich eine Möglichkeit. Allerdings möchte der Käufer des Hauses das Haus gerne ohne "Bewohner" erwerben, da er es selbst nutzen möchte (Einfamilienhaus). Insofern würde der Verkauf scheitern, wenn die Frau da drin wohnen bleibt.

newcomer  26.06.2015, 15:42
@Jewiberg

ich denke wenn diese Frau informiert wird dass sie die Inmobilie alleine zahlen soll wird sie ebenfalls sehr schnell ausziehen.

Nein, so etwas gibt es nicht. Für so ein "ich geh da, ich wohn da, ich heiz da" (Gewohnheitsrecht) gibt es keine rechtliche Grundlage. Ich würde die sofort raus schmeißen.

... das hört sich ja wirr an, ist aber ganz einfach. Im Mietrecht gilt auch das gesprochene Wort und hier gibt es klare Vereinbarungen, so jedenfalls die Frage. Somit besteht ein Vertrag und diesen hat der Käufer zu übernehmen.