Baumfällung ohne Zustimmung alles Eigentümer
Ich hatte in meiner letzten Frage wissen wollen, was man machen kann, wenn die Eigentümer eines Hauses einer Baumfällung nicht zustimmen wollen. Zum Hintergrund: Der Baum (Weide 30 m) stellt eine große Gefahr dar, da sie sehr brüchig ist. Durch den Sturm sind große Äste abgebrochen und haben Schäden im Garten verursacht. Es brechen immer wieder Äste ab. Ein Baumschnitt wurde in den letzten vier Jahren nicht gemacht, da die Eigentümer im Haus es immer wieder hinauszögern. Durchwurzelungsschäden sind mittlerweile auch entstanden, an der Mauer zum Nachbarn und Terassenboden. Das städtische Gartenamt hat die Genehmigung zur Fällung ausgestellt, aber die Mehrheit der Eigentümer weigern sich, weil sie eine Grünblick haben wollen. Zudem stellt der Baum eine derartige Zumutung dar, da er ständig Laub und Äste abwirft und erheblichen Schmutz im Garten verursacht.
Kann man den Baum auch ohne Zustimmung aller Eigentümer fällen lassen?
5 Antworten
Wenn Du sicher bist, dass Du alles realistisch siehst kannst Du einen Gutachter beim Ordnungsamt anfordern. Die beauftragen jemanden der Bäume fachlich beurteilt, dann kann das Ordnungsamt eine "Zwangsfällung" durchführen. Ich hab es so gemacht. Unser Nachbar hatte 6 riesige Pappeln die überaltert waren und er war nicht bereit, etwas zu tun. Dann hatten wir nach einem Sturm eine gesamte Pappel im Garten und die kam dem Haus schon ziemlich nah. Danach sollte weiterhin nichts mit den anderen geschehen und ich habe für alle eine Zwangsfällung durch das Ordnungsamt erwirkt. Gefahr im Verzug!
Gibt es bei Euch einen Schlichter? Beim Amtsgericht nachfragen. Das ist ersteinmal die friedlichste Lösung. Dann eventuell, den Besitzer noch höflich darauf hinweisen -schriftlich- dass Du einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der bisher entstandenen Schäden erstellen läßt. Ordungsämter können auch einen Gutachter rausschicken.
Kann man den Baum auch ohne Zustimmung aller Eigentümer fällen lassen?
Nein.
stellt eine große Gefahr dar, da sie sehr brüchig ist.
Behauptet wer?
Zudem stellt der Baum eine derartige Zumutung dar, da er ständig Laub und Äste abwirft und erheblichen Schmutz im Garten verursacht.
Ist das vielleicht der eigentliche Grund, und andere werden nur vorgeschoben?
Durchwurzelungsschäden sind mittlerweile auch entstanden, an der Mauer zum Nachbarn und Terassenboden.
Das würde ich mal gut dokumentieren...
M.W. genügt eine Stimmenmehrheit bei der Eigentümerversammlung (ohne Garantie, nur nach Gefühl!). Ob die nach Personen- oder Miteigentumsanteilen gezählt werden, müsste in der Teilungserklärung stehen.
Aber wenn die Mehrheit gegen das Fällen ist, sollten die Eigentümer, die von den Durchwurzelungsschäden direkt betroffen sind, Schadensersatz von den anderen fordern.
Wenn die Genehmigung da ist nochmal nachfragen beim zuständigen Amt und Brisanz bekunden.
Nach dem motto... Wenn was passiert ich habe sie hiermit informiert .
Ein Beamter muss nach bestem Wissen und Gewissen handeln und riskiert dies dann nicht ,sollte was passieren .
Sie sollten ihre Schäden Dokumentieren , Gutachten und kostenvoranschlag erstellen .
Der Besitzer ist für die Sicherung des Baumes zuständig und haftbar .
Sie können sich ans ans alef wenden welches in jeder Stadt gibt .
Amt für landwirtschaft Ernährung und Forsten.
Ein galabau Betrieb
Oder Baumfällbetrieb (Forst)
Kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und weitere Schritte einleiten.