Baumfällung ohne Zustimmung alles Eigentümer
Ich hatte in meiner letzten Frage wissen wollen, was man machen kann, wenn die Eigentümer eines Hauses einer Baumfällung nicht zustimmen wollen. Zum Hintergrund: Der Baum (Weide 30 m) stellt eine große Gefahr dar, da sie sehr brüchig ist. Durch den Sturm sind große Äste abgebrochen und haben Schäden im Garten verursacht. Es brechen immer wieder Äste ab. Ein Baumschnitt wurde in den letzten vier Jahren nicht gemacht, da die Eigentümer im Haus es immer wieder hinauszögern. Durchwurzelungsschäden sind mittlerweile auch entstanden, an der Mauer zum Nachbarn und Terassenboden. Das städtische Gartenamt hat die Genehmigung zur Fällung ausgestellt, aber die Mehrheit der Eigentümer weigern sich, weil sie eine Grünblick haben wollen. Zudem stellt der Baum eine derartige Zumutung dar, da er ständig Laub und Äste abwirft und erheblichen Schmutz im Garten verursacht.
Kann man den Baum auch ohne Zustimmung aller Eigentümer fällen lassen?
5 Antworten
Wenn Du sicher bist, dass Du alles realistisch siehst kannst Du einen Gutachter beim Ordnungsamt anfordern. Die beauftragen jemanden der Bäume fachlich beurteilt, dann kann das Ordnungsamt eine "Zwangsfällung" durchführen. Ich hab es so gemacht. Unser Nachbar hatte 6 riesige Pappeln die überaltert waren und er war nicht bereit, etwas zu tun. Dann hatten wir nach einem Sturm eine gesamte Pappel im Garten und die kam dem Haus schon ziemlich nah. Danach sollte weiterhin nichts mit den anderen geschehen und ich habe für alle eine Zwangsfällung durch das Ordnungsamt erwirkt. Gefahr im Verzug!
Vielen Dank, das hat uns sehr weiter geholfen. So habe ich jetzt auch gemacht und der Baum muss raus :)
Gibt es bei Euch einen Schlichter? Beim Amtsgericht nachfragen. Das ist ersteinmal die friedlichste Lösung. Dann eventuell, den Besitzer noch höflich darauf hinweisen -schriftlich- dass Du einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der bisher entstandenen Schäden erstellen läßt. Ordungsämter können auch einen Gutachter rausschicken.
Kann man den Baum auch ohne Zustimmung aller Eigentümer fällen lassen?
Nein.
stellt eine große Gefahr dar, da sie sehr brüchig ist.
Behauptet wer?
Das städtische Gartenamt
Die hätten bei Gefahr im Verzug die Fällung angeordnet! Scheint also nicht so schlimm zu sein.
Das Ordnungsamt läßt bei Gefahr im Verzug Bäume fällen und schickt die Rechnung. Man muß nur den richtigen weg gehn. Das städtische Gartenamt kann nur beurteilen.
Die Eigentümer haften für die Schäden, sagte das Gartenamt. Es besteht keine akute Einsturzgefahr, es fallen aber dicke Äste runter bei kleinen Windböen. Beim Sturm schlimmer. Gefahr im Verzug besteht noch nicht. Mal abwarten bis zum nächsten Sturm.
Zudem stellt der Baum eine derartige Zumutung dar, da er ständig Laub und Äste abwirft und erheblichen Schmutz im Garten verursacht.
Ist das vielleicht der eigentliche Grund, und andere werden nur vorgeschoben?
Durchwurzelungsschäden sind mittlerweile auch entstanden, an der Mauer zum Nachbarn und Terassenboden.
Das würde ich mal gut dokumentieren...
M.W. genügt eine Stimmenmehrheit bei der Eigentümerversammlung (ohne Garantie, nur nach Gefühl!). Ob die nach Personen- oder Miteigentumsanteilen gezählt werden, müsste in der Teilungserklärung stehen.
Aber wenn die Mehrheit gegen das Fällen ist, sollten die Eigentümer, die von den Durchwurzelungsschäden direkt betroffen sind, Schadensersatz von den anderen fordern.
Das Gartenamt hat bestätigt, das der Baum nicht in den Garten gehört. Der Laubabwurf ist nicht das Problem, sondern die Äste.
Ja, es stimmt schon, eine Weide ist für den Hausgarten absolut ungeeignet, weil die auch Wasserleitungen durchwurzeln können.
Dennoch musst Du irgendwie die Mehrheit überzeugen. Vermutlich geht das am besten über den Geldbeutel (Schadensersatzforderungen).
Das ist wahrscheinlich bei diesen Eigentümern das Einzige Mittel was hilft. Wir haben aber mittlerweile vom Ordnungsamt grünes Licht bekommen. Der Baum muss raus. Meine Mutter ist heilfroh. Jetzt muss sie keine Angst mehr haben, das ihr ein Ast auf den Kopf fällt.
Wenn die Genehmigung da ist nochmal nachfragen beim zuständigen Amt und Brisanz bekunden.
Nach dem motto... Wenn was passiert ich habe sie hiermit informiert .
Ein Beamter muss nach bestem Wissen und Gewissen handeln und riskiert dies dann nicht ,sollte was passieren .
Sie sollten ihre Schäden Dokumentieren , Gutachten und kostenvoranschlag erstellen .
Der Besitzer ist für die Sicherung des Baumes zuständig und haftbar .
Sie können sich ans ans alef wenden welches in jeder Stadt gibt .
Amt für landwirtschaft Ernährung und Forsten.
Ein galabau Betrieb
Oder Baumfällbetrieb (Forst)
Kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und weitere Schritte einleiten.
Das städtische Gartenamt