Gartepacht/Kaution?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mal fragen wie es mit der Kaution von meinem Garten aussieht.
Wir haben einen Garten gepachtet und mussten eine Kaution hinterlegen, und wollten ihn aus gesundheitlichen gründen kurz nach beginn wieder abgeben da sich erst im nachhinein die Beschwerden aufgetan haben.
Jedoch möchte uns nun der Gartenverein unsere Kaution nicht zurück geben.
In der Satzung oder Pachtvertrag ist von Kaution keine rede. Lediglich auf der Quittung die wir beim bezahlen steht: *** Euro Davon : *** Euro Kaution.
Gibt es irgendwelche mittel sie wieder einzufordern?
Bzw eine Rechtliche Grundlage?
MFG
Leon
3 Antworten
Das kommt jetzt auf den Vertrag an. Evtl. müsst ihr den Garten eine bestimmte Zeit lang pachten oder so. Aber dazu müsste man den Vertrag kennen. Ansonsten ist eine Kaution zurückzuzahlen, wenn der Gegenstand, für den sie hinterlegt wurde, wieder schadenfrei zurückgegeben wurde.
Dann schreibt denen einen Brief, (kein E-Mail oder Ahats-App) indem Ihr die Rückzahlung anmahnt, 14 Tage Zeit geben.
Dann holt euch Rat von einem Anwalt. Eine Kaution muß zurück gegeben werden, wenn ihr nichts beschädigt habt. Was die im Gartenverein so sagen, kann manchmal haarsträubend sein.
Da kann der Anwalt aber mehr kosten als die Kaution.
Von Kaution bei einem Garten habe ich noch nie gehört.. Bei Übernnahme zahlt man dem Vorpächter etwas für das, was auf dem Garten ist (Laube etc.) und kauft dieses. Den Garten selbst pachtet man und zahlt eben jährlich Pacht
Ne es gibt keine bestimmte Laufzeit oder eine andere schriftliche Vereinbarungen die festhält oder ausschließt das die Zurückzahlung der Kaution ausschließt.