Mieter: Darf beliebig Gießwasser entnommen werden

10 Antworten

Noch schlimmer, für das entnommene Frischwasser, egal ob für Blumen, Toilette,Kaffe usw. werden anteilig auch Abwassergebühren fällig, die im allgemeinen fast so hoch sind, wie das Frischwasser.Das würde ich mir als Mitmieter nicht gefallen lassen. Ein Zwischenzähler für den Garten, wür5de beide Probleme lösen. Frischwasser kann zugerechnet werden und Abwasser entfällt für den Verbrauch im Garten generell.

Wenn nichts anderes in den Mietverträgen geregelt ist, ja, dann darf der Mieter das Wasser so lange im Garten nutzen wie es ihm Spaß macht und die anderen zahlen mit (deswegen hat gerade meine Freundin eine tolle Wohnung nicht bezogen, weil das Wasser umgelegt wird und zwei Mieter den Garten samt Wasser nutzen dürfen.....)

Denis1970 
Beitragsersteller
 11.06.2010, 11:32

Das Wasser muss er aber aus seiner Wohnung mitbringen ?!?

Da hilft eine einfache Lösung.

Der Wasserhahn wird mit einem Wasserzähler versehen.

Ansosnsten ist dieses Rücksichtlosigkeit dieses Mieters mit dem VM zu klären. Es kann ja sein, dass er die Gartennutzung in dieser Form dem Mieter sogar erlaubt hat.

Zulässig ist das Verhalten nicht.

wenn Wasser inklusive, was ich so nicht glauben kann, zumindest nicht ohne Endabrechnung, sind die Voraussetzungen ja für alle gleich!

Denis1970 
Beitragsersteller
 11.06.2010, 11:35

nein, da nicht jeder den gleichen Mietvertrag hat. Andere werden pro Kopf abgerechnet. Der Vermieter trägt zwar den Pro-Kopf-Anteil seiner Wohnung jedoch steigt durch absolut übermäßigen Wasserverbrauch die Pro-Kopf-Summe für alle enorm!

user287  11.06.2010, 11:37
@Denis1970

Wie wäre es mit einer Anfrage beim Vermieter?

Denis1970 
Beitragsersteller
 11.06.2010, 11:38
@user287

Ich kenne die Verträge genau

user287  11.06.2010, 11:45
@Denis1970

tut ja nichts zur Sache, die anfrage sollte dazu dienen, eine Aussage vom Vermieter zu bekommen!

Zum Mietvertrag gehört hier eine Gartennutzungsvereinbarung zwischen den Mietern und dem Vermieter. Da wird geregelt, wer wie wann was im gemeinsamen Garten tun und lassen kann. Ist die Benutzung des Gartens Bestandteil der Mietsache im Mietvertrag aller Mieter und gibt es dazu keine Nutzungsvereinbarungen, so hat kein Mieter Sonderrechte wie Errichtung von Zäunen oder ungehinderte Entnahme von Trinkwasser zu Lasten der anderen Mieter. Sollte gar der Vermieter mit im Haus wohnen, muss der geradezu von Freigiebigkeitswut gesegnet sein, was diese unglaubliche Wasserverschwendung betrifft. Offensichtlich gibt es im ganzen Haus keine Wasseruhren, nicht hinnehmbar ist daher die Umlage des Wasserverbrauches nach Ermessen des Vermieters, der den Verbrauch einmal nach der Personenanzahl mietvertraglich vereinbart oder ganz und garnicht vereinbart. Stellt die Forderung an den vermieter nach Einbau von Wasseruhren für jede Mietpartei mit der Begründung des ungehinderten Verbrauches durch den benannten Gartennutzer. Der Wasserhahn im Hof sollte mit einem Schloss gesperrt werden, den Schlüssel verwaltet der Vermieter.