Wenn jemand angeklagt wurde, muss explizit der Kläger die Beweise vorlegen oder muss der Angeklagte ebenfalls seine Unschuld beweisen?
6 Antworten
Der angeklagte muss seine unschuld nicht beweisen (da ja gilt im Zweifel für den Angeklagten, wenn es keine Beweise für ihn als Täter gibt). Aber er ist natürlich schneller aus dem Schneider, wenn er das kann
Wenn man gar keine Beweise oder begründete Vermutungen für die Schuld von irgendjemanden hat kann man ihn nicht anklagen.
Wenn es eine Anklage gibt, dann muss der Kläger beweise vorbringen warum diese Person schuldig ist, im Zweifelsfall gilt der Beschuldigte als Unschuldig.
Der Angeklagt kann natürlich seinerseits Beweise vorlegen die ihn entlasten, muss es aber nicht, was aber ziemlich negativ führ ihn wäre.
Bevor es zur Anklage kommt, hat die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt und festgestellt, dass neben dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung auch ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Der Angeklagte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungsbehörden dessen Schuld.
Im Prozess schadet es aber sicher nicht, wenn auch Zeugen für den Angeklagten aussagen.
In Deutschland muss der Staatsanwalt bei einem Strafverfahren die Schuld des Angeklagten beweisen.
Kann er das nicht, muss der Angeklagte freigesprochen werden.
Ein Angeklagter braucht sich überhaupt nicht zu äußern (außer zu den Angaben zur Person), kann und darf sogar lügen. Allerdings wirkt sich ein umfassendes Geständnis immer strafmildernd aus.
Der Angeklagte muss nur Angaben zu seiner Person machen - ansonsten kann er auch gechillt da sitzen und sich anschauen, wie die Zeugen sich widersprechen, wenn er sich sicher ist, dass es so laufen wird. Aber er kann natürlich - am besten mit Profis wie Anwälten, Gutachter, Detektive - auch seine Unschuld beweisen.