Dürfen illegale Beweise benutzt werden um jemanden zu entlasten?

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Nein, er dürfte nicht verurteilt werden. 

Auch wenn die Beweise eigentlich nicht verwertet werden dürften, käme eine Verurteilung nicht in Frage. Würde sehenden Auges ein Unschuldiger verurteilt, so würde er nicht mehr als Individuum, sondern als bloßes Objekt des staatlichen Handelns angesehen. Dies würde aber gegen Art. 1 GG verstoßen. Da der Art. 1  GG aber jede andere Rechtsvorschrift überstimmt, muss derjenige freigesprochen werden.

Interessante Frage übrigens. Ich musste mich tatsächlich einmal mit einem derartigen Sachverhalt befassen. Bei einer TKÜ wurden entlastende Beweise gewonnen, die aber nicht zu einer Katalogstraftat passten. Das Verwertungsverbot wurde über den Art.1 GG geknackt. 

Fledermauserich  09.11.2017, 13:05

@ furbo: Was ist denn eine TKÜ?

furbo  09.11.2017, 13:29
@Fledermauserich

TKÜ = Telekommunikationsüberwachung = Telefon abhören

In Deutschland gibt es nicht wie aus USA Gerichtssendungen bekannt, Beweise die nicht verwendet werden dürfen. 

Das Gericht kann selber entscheiden welches Beweismittel es für glaubwürdig hält. Gegenüber dem Strafrecht ist sowas wie das Recht am eigenen Bild eh nebensächlich. Ausserdem .. wenn man ein Bild nicht veröffentlichen darf, heisst das noch lange nicht, dass man es dem Gericht nicht zeigen darf. 

sogar wenn du einen Straf-Täter überführts indem du sein Foto in fb veröffentichst und Zeugen suchst .. dann muss er Dich erst mal anzeigen .. und einen Anwalt nehmen, der dich auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Dazu muss er erst mal zugeben, dass er die abgebildete Person ist, wird dann gleich verhaftet und der Justiz übergeben. Wenn es ein Diebstahl war, bekommst du dein Eigentum zurück falls noch vorhanden. Wenn er Dich dann immer noch verklagen möchte, Prozesskostenbeihilfe gibts für zivilrechtliches nicht  .. und für eine Verurteilung nach einer Straftat gibts jedenfalls keinen Schadenersatz, und einen Hunderter wäre das jedem Bestohlenen wohl wert, den Täter zu fassen. 

furbo  18.10.2017, 09:27

In Deutschland gibt es nicht ..., ..., Beweise die nicht verwendet werden dürfen. 

Blödsinn. Es gibt Beweisverwertungsverbote, die auch kein Richter aushebeln kann. Der Unterschied zwischen dem US-Recht und dem deutschen ist, dass sich in den USA ein verbotener Beweis auf das ganze Verfahren auswirkt ("ist ein Apfel eines Baumes faul, dürfen auch die anderen Früchte nicht verwertet werden"), in Deutschland aber nur der Beweis nicht unmittelbar verwertet werden darf, was aber nicht heisst, dass Erkenntnisse aus diesem Beweis automatisch auch einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. 

AssassineConno2  17.10.2017, 22:56

Keine Beweise die nicht verwendet werden dürfen....Beweisverwertungsverbote mal gehört?! aber korrejt, Aufnahmen können genutzt werden.

Das Gericht entscheidet, ob Beweise zulässig sind. In der Regel ist jeder Beweis zur Entlastung zugelassen.

Sollte der Beweis illegel beschafft worden sein und im Gericht für die "Beschaffung" ein kriminellen Vorgang dargestellt werden, entscheidet der Geschädigte bzw. Staatsanwaltschaft, ob für die illegale Beschaffung ein Strafverfahren (unabhängig von dem aktuellen Prozess) ein strafverfahren eröffnet wird.

Sollte die illegale Beschaffungsart verschwiegen werden, muss man die illegale Beschaffung erst nachweisen.

Heißes Pflaster .......

Sicher dürfen alle zur Verfügung stehenden Mittel vor Gericht benutzt werden,
Dies scheint mir aber nicht das eigentliche Problem bei der Vorlage von Beweisen zu sein.
Viel interessanter ist die Tatsache, dass es sich in Deutschland Richter aussuchen können, ob sie dazu bereit sind, ein betimmtes Beweismittel zuzulassen.
Dieses Verhalten kann dazu führen, dass Beweise zwar von Rechtsanwälten angeboten werden, der Richter diese aber nicht zur Kenntnis nehmen möchte und dann anschließend in der Urteilsbegründung schreibt, dass die klagende Partei nicht in der Lage war, die angekündgten Beweise schlüssig und übersichlich darzulegen.

Dass auf diese Weise der Richterwillklür tür und Tor geöffnet ist, wird in Deutschland stillschweigend hingenommen und unter dem Oberbegriff "richterliche Unabhängigkeit" als unabänderliches Erbe eines am mittelalterlichen Ständestaat orienterten Gerichtswesens akzeptiert.