Muss ein Angeklagter vor Gericht seine Unschuld beweisen?
Oder muss der Richter beweisen, dass der Angeklagte schuldig ist?
9 Antworten
Der Richter richtet nur. Der Staatsanwalt muss beweisen. Der Angeklagte muss nichts tun.
In einem Rechtsstaat muss ein entsprechender Jurist die Schuld beweisen.
Der Richter selbst muss immer neutral bleiben und ein entsprechendes Urteil fällen.
Wie gesagt: in einem Rechtsstaat....
In Deutschland gilt zunächst erst einmal die Unschuldsvermutung.
"In dubio pro reo" (heißt: Im Zweifel für den Angeklagten).
Nichts von beidem. Die Staatsanwaltschaft (nicht der Richter) muss die Schuld beweisen. Der Richter urteilt dann, ob die ihm vorgelegten Beweise für ein Schuldspruch genügen. Der Angeklagte kann natürlich Beweise für seine Unschuld vorlegen wenn er will, er muss aber nicjt.
Der Richter muss nichts beweisen.
Der Richter urteilt. Und ist dabei frei in seiner Beweiswürdigung. D. h. er entscheidet, wem oder was er glaubt.