Unschuld vor Gericht ohne Beweise?
Hallo, ich habe bald eine Gerichtsverhandlung in der ich unschuldig angeklagt bin. Lansam geht mir die düse. Ich war zeuge einer Prügellei, wurde als Zeuge vorgeladen, und als dann rauskam das eine Bekannter der Schuldigen eine Falschaussage gemacht hat, sagte sie das ich sie per whatsapp bedroht habe das zu tun. Das stimmt allerdings nicht, trotzdem werde ich als Schuldiger vor gericht stehen. Ich habe keinerlei beweise. Was kann ich tun? Bekomm langsam echt angst.
10 Antworten
Was kannst Du tun?? Natürlich zur Verhandlung gehen...und die Sachlage versuchen zu klären.
Wenn die Dame behauptet Du hättest Sie per Whatsapp bedroht, hat sie sicherlich bei der Polizei die betreffende Nachricht vorgezeigt, sonst hätte die Staatsanwaltschaft Dich bestimmt nicht zum Termin als "Beschuldigter" geladen.
Ergo, ganz offensichtlich hat sie ja eine Whatsapp Nachricht vorgezeigt, die ergeben hat, dass diese von Dir oder Deinem Account gesendet wurde.
Da kannst Du nur versuchen, dies bei Gericht zu erklären, bzw. zu entkräftigen, indem Du hoffentlich beweisen kannst, dass die Nachricht nicht von Dir ist....!!!!
Kannst Du das nicht....na dann frohe Weihnachten!!
Aha, und was sagt Dein Anwalt? In Deutschland muss die Anklage beweisen, dass Du schuldig bist, nicht der Angeklagte. Du hast doch hoffentlich einen Anwalt?
Wenn sie das nicht beweisen kann (was sie ja nicht koennen wird wenn du das wirklich nicht getan hast) steht Aussage gegen Aussage. Du hast also nichts zu befuerchten.
Wie bereits anderswo erwaehnt muss die Anklage beweisen, nicht der Angeklagte
Natürlich hast Du Beweise. Du hast diese Nachricht nie geschrieben und daher wird es diese Nachricht auch nicht geben. Auch wenn es "angeblich" gelöscht wurde, was eine Aussage sein wird, kann man auch gelöschtes wieder herstellen.
Du musst nur die Wahrheit sagen und Dich nicht widersprechen. Da brauchst Du nichts zu befürchten. Ohne Beweise können sie Dir auch nichts!
Und wahrscheinlich werden die Schuldigen dann eh einknicken, da sie sich in Widersprüche verstricken werden. Weil aus einer Lüge wird noch eine, und noch eine und irgendwann wissen sie selber nicht mehr was sie gesagt haben.
Und die Falschaussage wird auch rauskommen. So ein Richter ist nicht dämlich.
Viel Glück!
Du musst nur die Wahrheit sagen und Dich nicht widersprechen
....ähm....und "Dir" nicht zu widersprechen.
Genau, so denke ich das auch.....gelöschte Inhalte können zurückverfolgt werden....und ich denke das wurde es auch, sonst hätte man keinen Termin anberaumt und den User nicht beschuldigt. Wenn die Klägerin lügt, wird sie entsprechend bestraft werden, wenn der FS lügt, dann ist er halt in der Klemme und wird mit einer entsprechenden Strafe zu rechnen haben.
Deshalb ist wie Du sagst, immer wichtig schön bei der Wahrheit zu bleiben, von vorn herein.
Ich würde dem User auch empfehlen, sich im Nachgang mal Gedanken zu den Personen zu machen, mit denen er zukünftig wohl "besser" keinen Kontakt mehr pflegen sollte!
Wenn du wirklich niemanden bedroht hast und niemand dies beweisen kann, weil es ja nicht stimmt wird dir nichts passieren! Du solltest dich da mal mit deinem Anwalt in Verbindung setzen und wenn du noch keinen hast dann solltest du dir einen besorgen. Der wir dich dann darüber gründlich abklären.
Gruß, Soeber
Also...da muss der Mensch schon ein wenig weiter denken. Denn die Staatsanwaltschaft hätte sicherlich nicht zum "Kaffeekränzchen" eingeladen, wenn nicht bereits geklärt wäre, dass diese Whatsapp Nachricht, defakto existiert und dem Account des Beschuldigten zugeorndet werden konnte....weißt Du auch die Behörden wie Staatsanwaltschaft etc. haben Besseres zu tun, als "falschen" Behauptungen nachzugehen. Wenn er beweisen kann dass die ominöse Nachricht nicht von ihm ist, dann hat er ja nichts zu befürchten und könnte ohne dass ihm "die Düse" geht zum Termin erscheinen!!!