Ich bin Kläger soll aber 600km zum Gericht. Muss ich erscheinen?

6 Antworten

Wo der Gerichtsstand ist, hängt vom Klagegegenstand etc. ab - wenn das dortige Gericht sich zuständig fühlt, wird das schon richtig sein.

Und ob Deiine Anwesenheit erforderlich ist, steht in der Ladung - die kennen wir nicht.

Was die Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt doch von deren Kostenzusage ab - die Du hoffentlich vorher eingeholt hast. Wenn, dann trägt sie Gerichts- und Anwaltsgebühren, aber nicht Deine Reisekosten (die bekommst Du nach entsprechenden Sätzen von der Gerichtskasse)

Und wenn Du verlierst, zahlt der Rechtsschutz die Gebühren und Honorare - siehe oben

runO123 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 22:23

In der Einladung steht..

Sehr geehrter Herr...,

im oben bezeichneten Verfahren wurde der Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens eine Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender Haupttermin bestimmt auf: bla bla bla uhr,Sitzungssaal bla bla bla ...

Zu diesem Termin werden sie hiermit geladen.

Es wurde Ihr Persönliches Erscheinen angeordnet .

Midgarden  12.04.2011, 22:32
@runO123

Wenn das "persönliche Erscheinen angeordnet" ist, ist doch alles klar: Du mußt aufkreuzen, sonst hast Du schon gleich verloren, bevor es losgeht

Erstens: vor der Klage erstmal den Gerichtsstand klären

Ob Du erscheinen musst, steht in der Ladung - Du persönlich oder ein Vertreter (RA)

Wenn Du verlierst, kriegst Du wohl nichts erstattet - frage die Versicherung!

Frag die Versicherung, was sie bezahlt

Wir sind hier doch nicht allwissend und jede Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen.

Im übrigen sollte man sich solche Dinge überlegen und klären BEVOR man klagt!

Dusseligkeit schützt leider nicht vor Folgen:-(

Das sollte man vorher bedenken wo der Gerichtsstand ist. Die Kosten zahl derjenige der verliert. Das kannst auch Du sein, auch die Reisekosten und Verdienstausfall der anderen Zeugen. Beim Vergleich wird es geteilt.

Da kann man nur hoffen, dass Du mit Geld reichlich gesegnet bist.

runO123 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 22:13

So ne sch...e

Livingstone  12.04.2011, 22:18
@runO123

Wegen der Reifen? Hätte ich die Klage sein lassen, das wird Dir teurer als der Schaden :-(

runO123 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 22:25
@Livingstone

Was für Reifen? Wie kommst du jetzt auf Reifen?

Livingstone  12.04.2011, 22:33
@runO123

Sorry da habe ich wohl was verwechselt. Ich dachte Du hättest ein Klage gemacht wegen des Verkaufs schadhafter Reifen. Nix für Ungut. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Klage.

runO123 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 22:46
@Livingstone

Versteh ich nicht,hab doch nix von Reifen erwähnt .. :) Danke trotzdem ;)

Versteh ich nicht- Du klagst und willst nicht hin? Ist das ganze wichtig - worum handelt es sich ? welcher wert ? dann musst Du eben in der anderen Stadt einen Anwalt beauftragen .

Du hast wohl einen Ebay Käufer/Verkäufer verklagt weil die 50 Euro Ware nicht funktionierte .

Ja, du musst dort erscheinen! Allerdings kannst du dich auch von einem Pozessbevollmächtigtem vertreten lassen. 

runO123 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 22:14

Was ist denn ein Prozessbevollmächtigter?

greimel  12.04.2011, 22:15
@runO123

z.B. ein Anwalt.

runO123 
Beitragsersteller
 12.04.2011, 22:16
@greimel

Mein Anwalt hat ein Anwalt aus der nähe Organisiert aber ich soll trotzdem dahin???? Voll doof.. versteh ich echt nicht

greimel  12.04.2011, 22:19
@runO123

Ich habe mich in einem ähnlichem Fall von dieser Pflicht erfolgreich befreien lassen. Rede mit deinem Anwalt darüber. Bei mir waren es 750 KM.