Ich bin Kläger soll aber 600km zum Gericht. Muss ich erscheinen?
Hallo,wie gesagt bin Kläger habe aber eine einladung zum gericht bekommen,ist 600km weit entfernt... muss ich dort erscheinen? Muss der angeklagte eigentlich nicht in meine nähe ins Gericht kommen? Was ist wenn ich verliere? Was kriege ich erstattet? Was Bezahlt genau die Rechtschutzversicherung?
6 Antworten
Wo der Gerichtsstand ist, hängt vom Klagegegenstand etc. ab - wenn das dortige Gericht sich zuständig fühlt, wird das schon richtig sein.
Und ob Deiine Anwesenheit erforderlich ist, steht in der Ladung - die kennen wir nicht.
Was die Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt doch von deren Kostenzusage ab - die Du hoffentlich vorher eingeholt hast. Wenn, dann trägt sie Gerichts- und Anwaltsgebühren, aber nicht Deine Reisekosten (die bekommst Du nach entsprechenden Sätzen von der Gerichtskasse)
Und wenn Du verlierst, zahlt der Rechtsschutz die Gebühren und Honorare - siehe oben
Wenn das "persönliche Erscheinen angeordnet" ist, ist doch alles klar: Du mußt aufkreuzen, sonst hast Du schon gleich verloren, bevor es losgeht
Erstens: vor der Klage erstmal den Gerichtsstand klären
Ob Du erscheinen musst, steht in der Ladung - Du persönlich oder ein Vertreter (RA)
Wenn Du verlierst, kriegst Du wohl nichts erstattet - frage die Versicherung!
Frag die Versicherung, was sie bezahlt
Wir sind hier doch nicht allwissend und jede Versicherung bietet unterschiedliche Leistungen.
Im übrigen sollte man sich solche Dinge überlegen und klären BEVOR man klagt!
Dusseligkeit schützt leider nicht vor Folgen:-(
Das sollte man vorher bedenken wo der Gerichtsstand ist. Die Kosten zahl derjenige der verliert. Das kannst auch Du sein, auch die Reisekosten und Verdienstausfall der anderen Zeugen. Beim Vergleich wird es geteilt.
Da kann man nur hoffen, dass Du mit Geld reichlich gesegnet bist.
So ne sch...e
Wegen der Reifen? Hätte ich die Klage sein lassen, das wird Dir teurer als der Schaden :-(
Was für Reifen? Wie kommst du jetzt auf Reifen?
Sorry da habe ich wohl was verwechselt. Ich dachte Du hättest ein Klage gemacht wegen des Verkaufs schadhafter Reifen. Nix für Ungut. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Klage.
Versteh ich nicht,hab doch nix von Reifen erwähnt .. :) Danke trotzdem ;)
Versteh ich nicht- Du klagst und willst nicht hin? Ist das ganze wichtig - worum handelt es sich ? welcher wert ? dann musst Du eben in der anderen Stadt einen Anwalt beauftragen .
Du hast wohl einen Ebay Käufer/Verkäufer verklagt weil die 50 Euro Ware nicht funktionierte .
Ja, du musst dort erscheinen! Allerdings kannst du dich auch von einem Pozessbevollmächtigtem vertreten lassen.
Was ist denn ein Prozessbevollmächtigter?
z.B. ein Anwalt.
Mein Anwalt hat ein Anwalt aus der nähe Organisiert aber ich soll trotzdem dahin???? Voll doof.. versteh ich echt nicht
Ich habe mich in einem ähnlichem Fall von dieser Pflicht erfolgreich befreien lassen. Rede mit deinem Anwalt darüber. Bei mir waren es 750 KM.
In der Einladung steht..
Sehr geehrter Herr...,
im oben bezeichneten Verfahren wurde der Termin zur Güteverhandlung und für den Fall des Nichterscheinens eine Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender Haupttermin bestimmt auf: bla bla bla uhr,Sitzungssaal bla bla bla ...
Zu diesem Termin werden sie hiermit geladen.
Es wurde Ihr Persönliches Erscheinen angeordnet .