Simulant/ Lügner vor Gericht erkennen?
Meint ihr Richter können Simulanten oder Lügner vor Gericht erkennen? Lernen die sowas im Studium?
Oder geht es dabei einfach nur um Fakten und Beweise.
Im Bekanntenkreis wurde jemand angezeigt, jedoch lügt der Kläger sehr dreist in diesem Fall. Der Angeklagte ist nicht ganz unschuldig, er wird es auch vor dem Richter zugeben, jedoch ist vieles leider vom Kläger erfunden. Sogar vor Eid 😳
7 Antworten
Die Aussage des Klägers ist nur relevant, wenn er es beweisen kann, zeugen hat und solche Sachen. Ansonsten kann er glaube so viel Sagen wie er will. Da muss der Angeklagte nur widersprechen und es steht Wort gegen Wort. Dann heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten.
Und die meisten Richter haben ja auch erfahrung etc.
Im Strafreht ist der Kläger aber der Staatsanwalt. Warum sollte der lügen?
"Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein Märchen.
Das ist eher Job der Staatsanwaltschaft. Aber der Richter kennt natürlich alle Tricks und Ausreden, muss dich aber natürlich nach geltendem Recht verurteilen. Bedeutet auch er muss dafür Beweise haben um dich verurteilen zu können, hat er die nicht, mangelt es an Beweisen.
Zuletzt sei noch erwähnt, dass Lügen oder auch Simulieren einen extra Strafbestand darstellen. Sollte rauskommen das man gelogen hat, kann das krasse Folgen für den Lügner haben.
Was erfunden ist vom Kläger, kann er somit nicht Beweisen und fällt nicht weiter in das Gewicht, sofern es vom Angeklagten als Unwahrheit entlarvt wird. Am besten ist aber sich auf solche Spielchen nicht einzulassen und den Anwalt das regeln zu lassen!
cheers
Es handelt sich um einen Zivilprozess. Und ich habe wohl Beklagter mit Angeklagten verwechselt. Der Fehler war mir nicht bewusst.
Im Strafprozess gibt es keinen"Kläger"
Wovon redet ihr denn alle?
Und wenn du mit Kläger das Opfer einer Strftat meinst, das Opfer muß gar nix beweisen, das ist Sache des Staatsanwaltes.
Ein Richter darf nicht aus einem Gefühl heraus Entscheidungen treffen. Wenn Lügen als solche offensichtlich widerlegt werden können, gut. Wenn jeder im Saal das Gefühl hat, "der Angeklagte schwindelt doch", aber nicht das Gegenteil beweisen können: Gut für den Angeklagten.
Wer vor Gericht eine Aussage macht und lügt, macht sich prinzipiell strafbar. Nur, wenn keiner beweisen kann, dass es sich um eine Lüge handelt, kann man jemanden auch nur schwer deswegen anklagen.
Allerdings können von Seiten der Staatsanwaltschaft und von Seiten der Verteidigung z.B. Psychologen oder andere Experten als Zeugen vernommen werden. Wenn die aus "Expertensicht" heraus meinen, der oder die Angeklagte könne aus einem dringenden Grund nicht ernst genommen werden oder ähnliches, könnte das die Glaubwürdigkeit des Angeklagten ziemlich bröckeln lassen.
Okay. Danke :-)
Die Richter bemerken sowas eig weil die haben ja erfahrung und es gibt anzeichen das man lügt und die kennen die richter alle
Und deswegen gibt es auch kein einziges Fehlurteil, jemals.
Richter lernen sowas nicht im Studium.
Du redest von Kläger und Angeklagten, das gibt es aber nicht. Im Zivilrecht gibt es Kläger und Beklagten, im Strafrecht ist der Ankläger der Staatsanwalt. also was meinst du mit "Kläger"?
Wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen und des Angeklagten an. Der Richter muß und darf sich frei eine Meinung bilden und entsprechend sein Urteil finden.
Das gilt nicht für den Angeklgten, nur für Zeugen.