unschuld beweisen
wie kann ich in einem verfahren was eingestellt wurde. trotzdem meine unschuld beweisen ??? ein eingestelltes verfahren heisst ja nur das wegen mangelner beweise nicht weiter ermittelt wird. sie gehen aber trotzdem davon aus dass ich mit der sache was zu tun habe . was defintiv nicht stimt. das heisst ich bin für ein nächstes verfahren , was anstehen könnte ( ich benutze bewusst den konjunktiv) ein kleinwenig vorbelastet. kann ich i wie meine unschuld beweisen wenn ja ist dieser schritt ratsam oder nicht?
9 Antworten
Im Strafprozess muss nicht der Angeklagte beweisen, dasser unschuldig ist.Die Staatsanwaltschaft muss zweifelsfrei beweisen, dass der Beklagte schuldig ist.
jaaaaa das is mir klaaaar. nur ich möchte einfach nur wissen warum sie mich denn so stehen lassen. beim nächsten verfahren was kommt bin ich dann der knecht. weil ich schon ein verfahren hatte was eingestellt wurde. ich möchte einfach dass ich als unschuldig gelte.
Du gilst als unschuldig bis das gegenteil bewiesen ist. Man darf dir (Theoretisch) nichts unterstellen für das du nicht verurteilt wurdest.
Deine Beweise will schlicht keiner mehr sehen, wenn das Verfahren eingestellt wurde... Es kommt ja auch drauf an, warum eingestellt wurde. Bei einer Einstellung nach § 170 II StPO wirkt sich das NIE zum Nachteil aus, bei einer Einstellung nach § 153 StPO in aller Regel auch nicht. Auch Juristen ist klar, daß die Tat letztlich nicht aufgeklärt wurde.
woran erkenne ich nun um welche art von einstellung es sich handelt. es stehen keiner lei paragraphen auf diesem schreiben?
Dann solltest Du mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und nachfragen. Wenn Du noch nicht 18 bist, käme hier auch §45 JGG in Frage.
Wir das Verfahren eingestellt, bleibt die Schuldfrage offen, der Beschuldigte ist nicht vorbestraft, es folgen keine Eintragungen im Bundes- bzw. Verkehrszentralregister. Wenn dann aber später neue Ermittlungsansätze oder Verdachtsmomente auftauchen, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.
Bei Einstellung besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ein zivilrechtliches Verfahren zu führen. So führt z.B. die Einstellung eines Verfahrens mit Geldauflage wegen Unfallflucht in der Regel dazu, dass die Haftpflichtversicherung versucht, Regress beim Verursacher des Unfalls zu nehmen.
Was soll das bringen?
Du bist solange unschuldig bis deine Schuld beweisen wurde. Wenn es keine Beweise gibt bist du unschuldig. Fertig. Wird man dir auch nicht vorwerfen dürfen.
Lass es einfach mal so stehen! Ein eingestelltes Verfahren bedeutet nicht immer wegen Mangel an Beweisen, sondern ein Verfahren kann auch wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden!
wieso bedeutet dann die einstellung meines verfahrens nicht dass ich auch unschuldig bin`?