Rechtsstreit Gewonnen, welche Kosten kann ich vom Kläger einfordern?
Hallo liebe Community,
ich war als Angeklagter in einen Rechtsstreit verwickelt. Nach langem hin und her wurde die Klage abgewiesen und der Kläger muss die Prozesskosten selbst bezahlen.
Da sich nun meine Unschuld herausgestellt hat, würde ich gern die Fahrtkosten zum Gericht (150km hin und 150km zurück), diverse Kosten für Einschreiben und Briefe, sowie meinen Verdienstausfall geltend machen, da ich extra für die Verhandlung einen Tag frei nehmen musste. Wie gehe ich in so einem Fall vor und kann ich diese ganzen Dinge überhaupt einfordern oder bleibe ich auf den ganzen Kosten sitzen?
Viele Grüße und schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
6 Antworten
Du kannst Parteikosten nach dem JVEG gegen den Kläger geltend machen und vom Gericht festsetzen lassen. D.h. 25 Cent pro gefahrenen Kilometer bzw. ein Ticket der ersten Klasse der deutschen Bahn, sofern du mit ihr auch gefahren bist, Parkkosten und Verdienstausfall bis zu 21 Euro pro Stunde (maximal 10 Stunden) und Tagegeld nach dem Einkommenssteuergesetz (die Beträge müsstest du dir selbst suchen, die kenne ich spontan nicht). Kosten für Kopien sind nach § 7 JVEG erstattungsfähig, wenn sie notwendig waren. Ich würde von einer Geltendmachung absehen, da der Nachweis nur zu Problemen führt und der Aufwand nicht lohnt.
Den Antrag auf Kostenfestsetzung musst du an das Gericht senden, dabei sind auch ein paar Formalien zu beachten. Am besten rufst du dort einmal an und fragst nach, denn das würde sonst den Rahmen hier sprengen.
Von wegen recht selten ist. ich musste über 200 Kilometer hin und 200 kilometer zurück fahren und habe mich auch selbst vertreten.Und das nicht nur einmal, weil man sich auf Rechtsanwälte nicht verlassen kann, wollen immer schnell Vergleiche abschliessen. Nicht mit mir.
Dass es zu Problemen kommt ist richtig, das war bei mir mehrfach der Fall, aber nur deshalb weil sich die Rechtspfleger sehr schlecht bis nicht auskennen.
Von wegen der RA bekommt keine gesonderte Vergütung. Der RA bzw. die Rechtsanwältin war zu faul und hat das überhaupt nicht gemacht und ich musste das selber machen. Der RA ist verpflichtet den Kostenfestsetzungsbescheid für seinen Mandanten durchzusetzen. Ansonsten kannst du bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde einreichen und dann hat der RA Probleme. Du kannst ihn sogar auf Schadenersatz verklagen.
Hallo,
das ist doch mal eine ordentliche Aussage, wenigstens einer kann helfen :)
Frage an dieser Stelle, wenn ich mir nun einen Anwalt suche, der mir hilft diese Kosten zurück zu erstatten, muss ich diesen dann selbst bezahlen oder muss der Kläger welcher den Prozess verloren hat diesen dann bezahlen?
MfG
also du mußt da schon konkreter werden. Rechtsstreit gewonnen oder Klage abgewiesen sind verschiedene Baustellen. Wenn die Klage abgewiesen wird, kann es möglich sein, daß du auf den Kosten sitzen bleibst.
Also in dem Schreiben vom Gericht steht folgendes:
Endurteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagter Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
frag am besten bei Gericht, das kostet nix- der Fall ist zu speziell.
Thema verfehlt. Immer die Frage lesen vor dem antworten.
gleich 2x Thema verfehlt...
Hast Du dich ohne Anwalt verteidigt? Denn der muss Dir doch die Fragen beantworten können!
oh man o man. Wie kann man nur so eine Frage stellen wie er sich verteidigt hat.
Sonst hätte er die Frage nicht gestellt. Hier tummeln sich immer wieder Besserwisser, bzw. Nichtwisser.
Ja, sonst würde ich diese Frage hier doch nicht stellen ;)
Das ist keine leichte Frage, vor allem da es recht selten ist, dass sich eine Partei vor dem Amtsgericht selbst vertritt. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist zwar ein gerichtliches Verfahren, aber man muss sich die Frage stellen, ob die Kostenentscheidung des Gerichts ("Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen") sich auf dieses erstreckt. Im Normalfall stellt sich diese Frage nicht, da der Anwalt, der die Partei im Prozess vertreten hat, dies auch im Kostenfestsetzungsverfahren tut und dafür keine gesonderte Vergütung erhält, da dies kostenrechtlich eine Angelegenheit ist. In dieser speziellen Situation würde ich die Erstattungsfähigkeit der anfallenden Rechtsanwaltskosten aber auch bejahen. Das kann man aber auch anders sehen, weswegen ich dir dazu raten würde, es selbst zu versuchen.