Wie hoch sind die Gerichtskosten bei gefährlicher Körperverletzung?
Hallo, mein Lebensgefährte war als Kläger heute vor Gericht, weil er Anfang des Jahres in einem Club eine Bierflasche ins Gesicht bekommen hat, Der Angeklagte musste 500,- Strafe zahlen und wurde zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt Nun fanden wir die Strafe dafür etwas gering aber naja so kamen wir auf das Thema wie hoch sich in dem Fall die Gerichtskosten für den Angeklagten belaufen werden? Die Summe wurde nicht benannt und bei Google finde ich nichts eindeutiges. Danke schon einmal in voraus! (:
8 Antworten
Gerichtskosten können verschieden sein. Das kommt darauf an, wie viele Ermittlunge angestellt wurden usw. Sonst frag doch mal einen oder deinen Anwalt
Na ja, das weiß doch dein LG, denn als Kläger beginnt die Verhandlung doch erst, wenn er diese bezahlt hat. Frage ich also einfach und der Kostenfestsetzer wird ja auch noch kommen.
mal die kirche im dorf lassen: zwei jahre knast sind nicht unerheblich. abgesehen davon steht es ja deinem lebensgefährten frei, vom schläger schmerzensgeld und schadensersatz zu fordern und die kann der ja nur dann aufbringen, wenn er was verdient. die paar cent die er für arbeit im knast bekäme, würden keinen "ordentlichen" betrag hergeben.
Bei Geldstrafe bis 180 Tagessätze/Freiheitsstrafe bis 6 Monate zur Bewährung sind Kosten 60 € (Nr. 3110, 3118 KV- GKG). Bei höherer Strafe etwa Kosten von 120 € (Nr. 3111, 3118 KV-GKG). Wenn Auslagen entstanden sind, trägt diese grundsätzlich auch der Verurteilte; das wird teuer, wenn etwa ein Sachverständiger oder Auslandszeugen im Ermittlungsverfahren bezahlt werden müssen und übersteigt oft die reinene Gebühren und Kosten von Anwalt und Gericht. .. mehr auf http://w-w-w.ms/qijb9#864961
Hab hier mal was gefunden damit du dich ungefähr orientieren kannst.
mein Lebensgefährte war als Kläger heute vor Gericht,
Das war er in einem Strafprozess wohl eher weniger o.O Oder ist er Staatsanwalt?
2 Jahre auf Bewährung
Das ist die höchste Freiheitsstrafe auf Bewährung, die man bekommen kann.
Doch. Ich kommentiere hier aber nur, das ist keine Antwort auf die Frage. Und?
Er hat die Frage ganz sicher verstanden. Er hat aber auch verstanden, dass die Frage relativ wenig Sinn ergibt, weil es so vermutlich nicht gewesen sein kann.
Herzlichen Dank. Zu Rechtsthemen liest man hier leider zu 75% absoluten Dummfug.
hast du die frage nicht gelesen oder nicht verstanden?