Audiodatei als Beweismittel, wo Geständnis drauf ist?
Ist es zulässig, wenn Man eine Audiodatei als Beweis vorlegt, wenn die Person ein Geständnis abgibt und vorher den Verfasser der Datei beschuldigt hat? Also wenn die Person damit ihre Unschuld beweisen will? Und deswegen diese Datei gemacht hat?
Und keine anderen zeugen oder Beweis da liegen?
3 Antworten
Es kommt darauf an, wie die Datei entstanden ist und um welche Straftat es geht.
Bei Ladendiebstahl würde es nicht anerkannt. Bei Einbruchdiebstahl vermutlich ja.
ja, vermutlich, weil Du Dich anders nicht wehren kannst.
Kann man so sagen, Namen geklaut und den Aufbau, aber einige Bilder und Schriften verändert
Wo ist denn der wirtschaftliche Schaden des Geschädigten?
Für mich ist das einzig strafbare, wenn der Täter gesagt hat, "ich war das nicht, das war xy."
Das wäre eine falsche Beschuldigung.
Naja nicht direkt häcking. Kopie einer Web Site auf ein vpn Server, mit veränderten Inhalt (Orginal Seite wurde nicht angegriffen)
????????? Also Webseitenkopie gemacht udn dann Inhalte geändert?
Das Webdesign geklaut?
Hacking und jemanden anderen etwas in die Schuhe schieben, und die falsch Beschuldigte Person macht denn die Audio
Geht es beim hacken um einen großen Schaden? Oder geht es um eine persönliche Facebookseite, oder was vergleichbares?
Die Falsche Beschuldigung, wegen welcher Straftat? Wegen dieses hackens?
Da könnte es dann eine Art SElbstverteidigung sein, weil es anders nicht hätte aufgeklärt werden können.
Lies mal das hier:
http://www.iww.de/pak/archiv/zpo-beweisrecht-verwertungsverbot-was-sie-ueber-unzulaessig-erlangte-beweismittel-wissen-muessen-f36728
Das bezieht sich aber vorrangig auf Zivil-, nicht Strafverfahren.
Audio ist nur ein Beweismittel, wenn die Person davon gewusst hat.
Das kommt drauf an wie das Gericht das sieht. Eigendlich kann es nicht verwendet werden, das Gericht entscheidet darüber ob es ein Beweismittel ist.
Das passiert ziemlich selten und auch nur in Ausnahmefällen, im Regelfall geht das nicht durch.
Kommt auf die Tat an. Wenn die Beeinträchtigung der Privatsphäre nicht so hoch gewichtet wird wie die Tat, dürfte das Gericht die Tonaufnahme auswerten.
Okay, danke sehr! Und wie gehe ich als falsch Beschuldigter vor? Würde die Audio verwendbar sein können? Also würde das als Selbstverteidigung durch gehen?