Wasserschaden, wann stellt man Trockengeräte auf?

2 Antworten

Bei der technischen Gebäudetrocknung sollten professionelle Trocknungsgeräte, d.h. bei einer feuchten Wand somit geeignete Wandtrockner, das sind spezielle Infrarot-Wärmewellengeräte in jedem Fall so schnell wie möglich aufgestellt werden!  

2 Wochen sind da sicher zu lange gewartet, da sich nach spätestens 10 Tagen wahrscheinlich ein Schimmelbefall bemerkbar macht. Ein Schimmelbefall wird vermutlich inzwischen, egal ob bereits sichtbar oder noch unsichtbar bereits eingetreten sein. Nach spätesten 7 Tagen und wiederholten anrufen bei der Hausverwaltung wäre es ratsam selbst aktiv zu werden. 

Am besten sollte man mit Rücksprache bzw. Bewilligung der Hausverwaltung, selbst eine professionelle Trocknungsfirma für die Wandtrocknung beauftragen, um eine Vergrößerung des Schadensausmasses durch eintretenden Schimmel zu verhindern, da jede Versicherung das sofortige Einleiten von Sofortmaßnahmen durch den Versicherungsnehmer bei eintreten eines Wasserschadens erwartet. Eine Begleichung der Rechnung von Seiten der Hausverwaltung sollte somit kein Problem sein.

Oder aber man handelt zumindest, indem man sich als Wohnungseigentümer selbst ein konkretes Kostenangebot eines professionellen Gebäudetrockners einholt und das Angebot bei der Hausverwaltung mit Nachdruck zur Freigabe einreicht.

Übrigens, auch wenn bereits ein Schimmelbefall eingetreten sein sollte, ist eine professionelle Schimmelbeseitigung jederzeit durch Schimmelprofis möglich.


[+++ durch Support editiert +++]

Schöne Grüße


2 Wochen sind eindeutig zu lange. Man stellt Trocknungsgeräte je schneller, desto besser auf. Weil Schimmel bildet sich ziemlich schnell.

Ich habe mittlerweile für solche Sachen schon eigene Trocknungsgeräte, weil die Firmen immer zu wenige haben. Für einen kleineren begrenzten Schaden reichen auch die Kleingeräte.

Flinky007 
Beitragsersteller
 25.06.2017, 07:40

Ich bin nicht bereit, für einen Schaden, den ich nicht verursacht habe, Geld auszugeben 

Silo123  25.06.2017, 09:21
@Flinky007

Kann ich voll verstehen! Nur, wenn man im Endeffekt dadurch dann noch mehr Folgeschäden UND Ärger dadurch  (z.B. Feststellung der Folgenschäden, Anerkennung des Zusammenhanges, Beseitigung....) hat, kann das selber angehen manchmal im End!effekt doch die günstigere Variante sein.

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Muß man für sich selbst entscheiden. Ich beziehe in solche Rechnungen auch mein unbezahlbares "Nervenkostüm" ein.