Wasserschaden (nicht meine Schuld) an im Keller gelagerten Wohnungstüren (Eigentum des Vermieters) der Mietwohnung. Welche Versicherung ist zuständig?

11 Antworten

Wenn die Türen nicht so gelagert hast, dass sie nicht beschädigt werden, ist das deine Schuld und du bist schadensersatzpflichtig.

Das wäre dann ein Mietsachschaden der über die private Haftpflicht gedeckt ist.

Du musst leider deine Geldbörse öffnen und deinem Vermieter den Schaden aus Eigenmitteln begleichen.

Hier greift KEINE Versicherung.

Dann müssen die Stadtwerke den Schaden bezahlen, bzw deren Versicherung.

Sharkbert 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 17:12

Und wie soll ich die Stadtwerke kontaktieren bzw. den Schaden dort vorbringen, Kontaktnummer im Internet? Wie kontaktiert man die? Zudem ist es ja nicht mein Eigentum, sondern des Vermieters

Rockuser  15.12.2016, 17:15
@Sharkbert

Dann sprich mit dem Vermieter, der hat die Kontaktadresse bestimmt. Ist ja auch ein Schaden.

Sprich mit dem Vermieter darüber...!

Sharkbert 
Beitragsersteller
 15.12.2016, 17:10

Vermieter stellt sich stur und sagt muss über Hausratversicherung laufen!

DerHans  15.12.2016, 22:25
@Sharkbert

Deine Hausratversicherung ersetzt nur dein EIGENES loses Inventar.

Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)

 

Diese Versicherung dürfte es sein. Grundsätzlich hast Du die Türen vermutlich ohne Wissen des Vermieters "ausgebaut" und im Keller gelagert.

Man könnte hier bei der unsachgemäßen Lagerung (Keller können ja auch mal feucht werden) von einer fahrlässigen Handlung ausgehen. Zumal der Schaden nicht entstanden wäre, wenn Du die Türen ganz normal "genutzt" hättest.

Hättest Du Dir vorab vom Vermieter eine Bestätigung über die Zwischenlagerung geben lassen, würde die Sache ganz anders aussehen. Hier wäre dann die Gebäudeversicherung, bzw. der Vermieter in der Pflicht.

Die Hausratversicherung greift hier gar nicht, da es sich nicht um dein persönliches Eigentum handelt.