Wasserschaden (nicht meine Schuld) an im Keller gelagerten Wohnungstüren (Eigentum des Vermieters) der Mietwohnung. Welche Versicherung ist zuständig?
Ich habe zwei Türen und einen Küchenschrank (gehört zum Inventar der gemieteten Wohnung, nicht mein Eigentum) im Keller zwischengelagert, da ich diese in der Wohnung nicht brauche. Jetzt gab es vor dem Mietshaus einen Wasserrohrbruch, das Wasser ist in den Keller eingedrungen und kurz gesagt die Türen und der Schrank sind Schrott. Habe dies auch meinem Vermieter gleich gemeldet, doch jetzt ist die Frage wer übernimmt den Schaden:
- Wohngebäudeversicherung des Vermieters? (diese sagt nein und verweist auf Hausratversicherung. Hausverwaltung stellt sich stur)
- Hausratversicherung? (habe ich nicht und es ist ja auch nicht mein Eigentum das beschädigt wurde und auch nicht meine Schuld dass ein Schaden entstand)
- Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)
Eigtl ist es die Schuld der Stadtwerke, lag auch nicht an höheren Umständen, Hochwasser o.ä., sondern war ein Bruch eines Leitungswasserrohrs, also müssten die/deren Versicherung doch letztendlich zahlen oder?
Interessant anzumerken ist noch, dass die Versicherungsgesellschaft der Gebäuderversicherung (Generali) auch der Vermieter ist. Schon klar warum die Gebäudesicherung den Schaden nicht begleichen will oder?
Wer sollte hier haften und wie sollte man am besten Vorgehen?
Danke für die Antworten
11 Antworten
Wenn die Türen nicht so gelagert hast, dass sie nicht beschädigt werden, ist das deine Schuld und du bist schadensersatzpflichtig.
Das wäre dann ein Mietsachschaden der über die private Haftpflicht gedeckt ist.
Du musst leider deine Geldbörse öffnen und deinem Vermieter den Schaden aus Eigenmitteln begleichen.
Hier greift KEINE Versicherung.
Dann müssen die Stadtwerke den Schaden bezahlen, bzw deren Versicherung.
Dann sprich mit dem Vermieter, der hat die Kontaktadresse bestimmt. Ist ja auch ein Schaden.
Sprich mit dem Vermieter darüber...!
Vermieter stellt sich stur und sagt muss über Hausratversicherung laufen!
Deine Hausratversicherung ersetzt nur dein EIGENES loses Inventar.
Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)
Diese Versicherung dürfte es sein. Grundsätzlich hast Du die Türen vermutlich ohne Wissen des Vermieters "ausgebaut" und im Keller gelagert.
Man könnte hier bei der unsachgemäßen Lagerung (Keller können ja auch mal feucht werden) von einer fahrlässigen Handlung ausgehen. Zumal der Schaden nicht entstanden wäre, wenn Du die Türen ganz normal "genutzt" hättest.
Hättest Du Dir vorab vom Vermieter eine Bestätigung über die Zwischenlagerung geben lassen, würde die Sache ganz anders aussehen. Hier wäre dann die Gebäudeversicherung, bzw. der Vermieter in der Pflicht.
Die Hausratversicherung greift hier gar nicht, da es sich nicht um dein persönliches Eigentum handelt.
Und wie soll ich die Stadtwerke kontaktieren bzw. den Schaden dort vorbringen, Kontaktnummer im Internet? Wie kontaktiert man die? Zudem ist es ja nicht mein Eigentum, sondern des Vermieters