Hallo, wer kommt für Wasserschaden durch undichten Balkon im Eigenheim auf?
Wir haben vor zwei Jahren ein Reihenmittelhaus gekauft, das 2010 gebaut wurde. Wir sind also nicht Ersteigentümer. Die Gewährleistung ist letztes Jahr im Oktober abgelaufen. Nun haben wir eine feuchte Wand und einen feuchten Rolladenkasten. Und allen Anschein nach rührt es durch einen undichten Balkon darüber. Wer kommt für diesen Schaden nun auf? Welche Versicherung? Vielen Dank für Eure Anworten!
7 Antworten
Wer sollte dafür aufkommen? Der Eigentümer natürlich ....
Oh das hört sich nach versteckten Mängel an?! Bei Neubauten hat man eine Gewährleistung von 5 Jahren! Ich denke das auch wenn die schon im Oktober abgelaufen ist, die Schäden schon eher bekannt waren evtl. grad bei einem Balkon oder Terrasse mit Fliesenbelag!? Vielleicht würde er schon unsachgemäß nicht fachmännisch verlegt? Sind zwei Abdichtungen vorhanden?(unterm Estrich und unter der Fliese?) wenn du das nachweisen kannst, dann brauchst du dir null Gedanken machen! Es sind schon seit etlichen Jahren zwei Abdichtungen nach DIN erforderlich! Wenn du das Geld hast für nen Gutachter ind der Balkon wurde vor dir/euch von einer Firma gemacht, dann MÜSSEN sie die folgenschäden übernehmen
Einfach dumm stellen und hoffen das es die Hausratversicherung übernimmt.
Welche Versicherung zahlt denn für Pfusch am Bau?
Ob hier noch eine Betriebshaftpflichtversicherung des Ausführenden zum Tragen kommt, würde nur ein langwieriger und teurer Prozess entscheiden.
So ein Schaden ist nicht versichert. Auch in Rechtsschutzversicherungen sind Streitereien wegen Baumängeln gegen die ausführende Firma meist nicht drin.
Ihr könnt nur zum Anwalt gehen, um evtl. den Vorbesitzer wegen Verschweigen von Mängeln in die Pflicht zu nehmen. Diese Art Streit müsste dann eigentlich schon bei der Rechtsschutzversicherung enthalten sein.
Eine Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit Bauausführungen und Grundstücksangelegenheiten gibt es nicht.
Das schrieb ich ja. Rechtsstreitigkeiten wegen arglistiger Täuschung in Zusammenhang von (Kauf-)Verträgen zwischen Privatpersonen sind aber versichert.
Man kann nicht den Baumangel ersetzt oder bezahlt bekommen, aber eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises, bzw. eine teilweise Rückerstattung, erreichen.
Wenn es sich um einen verdeckten Baumangel handelt, wäre noch eine erweiterte Haftung des Bauleistenden/Architekten nach VOB denkbar.
Das kann aber nur durch einen Bausachverständigen festgestellt werden. Erst einmal zahlt ihr das jedenfalls selbst.
da müssenn sie ihren balkon abdichten ,oder machen lassen .
wenn sie beweisen können das das schon früher des öfteren war , könnten sie den verkäufer mit ins boot nehmen - weil ein sachmangel verschwiegen wurde.
Oh, ein Kenner?
Was bitte hat der Verkäufer verschwiegen, wenn der Käufer rügelos und ohne erkennbaren Schaden etwas gekauft hat?
Natürlich würde der Schaden evtl die Versicherung übernehmen