Muß die Gebäudeversicherung den Schaden regulieren, wenn in einem Spülkasten Löcher entstanden sind?
Wir haben 2002 gebaut. In die nur 12 cm starke Wand zwischen WC und Bad wurde der Spülkasten des WC installiert. Auf der Bad-Seite wurde der Spülkasten (von Fliesenleger oder Bauunternehmen) mit Streckmetall überspannt und für die weiteren Arbeiten vorbereitet. Irgendjemand hat dabei Streckmetall in den Spülkasten geschoben und (stecknagelkopfgroß) an zwei Stellen durchstoßen. Jetzt, nach 11 Jahren ist das Metall weggerostet und hat die Löcher freigelegt. Dieses führte zum Wasserschaden. Die Versicherung lehnt eine Regulierung ab, die Unternehmen ebenso. Der Schaden ist schon enorm hoch, weil viele Fliesen beim Herausschlagen beschädigt und ersetzt werden müssen, die aber in der Anzahl als Reserve nicht mehr vorhanden sind.
Wer haftet für den Schaden?
Juergen
1 Antwort
Hallo bronco1941,
da dir bisher noch keiner geantwortet hat möchte ich dies nun tun.
Der Gebäudeversicherer nimmt das versicherte Gebäude in Deckung. Jedoch muss sich am versicherten Gebäude auch die versicherte Gefahr verwirklichen. In der Regel versichert der Versicherungsnehmer die Gefahren Feuer, Rohrbruch, Leitungswasser und Sturm. ( ggf. Elementar) Feuer, Sturm und Elementar haben sich nicht verwirklicht. Zu klären wäre, liegt ein Rohrbruch bzw. Leitungswasserschaden vor: Ein Rohrbruch kann sich nur an den Zu- bzw, Ableitungsrohren verwirklichen. Ein Spülkasten erfüllt diese Voraussetzung nicht. Hierbei handelt es sich um ein mit dem Rohrsystem verbunden sonstigen Einrichtung. Je nach Bedingungswerk sind diese Einrichtungen gegen Frostschäden mitversichert. Dieses scheidet somit auch aus. Deine Versicherung hat somit recht, wenn die Reparatur des Spülkasten incl. der erforderlichen Nebenarbeiten ablehnt. Anders sieht es jedoch mit der Gefahr des Leitungswasserschadens aus. Dieser kann sich unabhängig von der versicherten Gefahr Rohrbruch verwirklichen. Das bedeutet, wenn aus dem undichten Spülkasten Leitungswasserausgetreten ist und hat dies dadurch einen Schaden verursacht z.B. Malerarbeiten sind erforderlich, ist dieser über die Gebäudeversicherung zu regulierern. Ferner hast du dir Gedanken gemacht, ob die Unternehmen für den Schaden aufkommen. Dein grundsätzlichen Problem hier ist, du weißt nicht, wer den Schaden verursacht hat. ( Fliesenleger oder Bauunternehmen) Im Rechtswesen nicht ins Blaue hinein dir einen Anspruchsgegner herausnehmen. Du mußt schon wissen und belegen wer es war. Daher erübrigt sich hier auch die Frage ob vertragliche oder deliktische Ansprüche gelten machen kannst. Aufgrund der Zeitabläufe gehe ich aber davon aus, das vertragliche Ansprüche ausscheiden.