Wer ist dafür verantwortlich? 5l Boiler Warmwasserspeicher- Untertischgerät defekt
Mein Bruder hat vor knapp einen Monat eine neue Wohnung bezogen und sich eine Einbauküche eingebaut. Unter der Spüle ist nur ein Kaltwasseranschluss installiert. Der Vermieter hat meinen Bruder einen 5l Boiler Warmwasserspeicher- Untertischgerät (gebraucht) gegeben, den dieser sich dann selbst installiert hat. Gestern hat mein Bruder festgestellt, dass dieses Gerät defekt ist und die neue Küche im Sockelbereich bereits aufgequollen ist, sowie auch Wasser unter dem Laminat. Das Wasser läuft seitlich aus diesem Gerät aus. Hierbei entstehen zwei Fragen:
- Wer ist verantwortlich für den Ersatz des Gerätes, einschließlich deren Kosten?
- Wie geht man mit dem Wasserschaden um, bzw. welcher Versicherung ist dieses zu melden?
7 Antworten
Den Schaden am Boiler und an der Einrichtung (Küchenmöbel) trägt die Hausratversicherung des Bruders - es handelt sich hier um einen klassischen Leitungswasserschaden. Schäden am Gebäude sind Sache der Gebäudeversicherung des Vemieters.
Lieber Allianzer, der Boiler ist eine mit dem Rohrsystem verbundene Installation, und wenn ein Rohr oder der Kessel des Boilers gefekt sind, ist's ein LW-Schaden (dazu gibt's aktuelle Urteile) - es sei denn, dass Boiler im Bedingungswerk explizit ausgeschlossen sind (was nur wenige Versicherer tun).
In der Regel ist das ein Risiko des Mieters, auch bei diesem Untertischgerät trägt den Bruder die Verantwortung(in der Regel). Austretendes Leitungswasser und dessen Folgeschäden sind über die Hausratversicherung abgedeckt. (Küche). Wohngebäudeversicherung trägt den Schaden am Gebäude, wo auch in der Regel der Laminat dazu gehört. Empfehlung:Bilder des Schaden machen,Schadenmeldung per Internet ausdrucken und ausfüllen, mit Bilder und natürlich Kostenvoranschlag zur Versicherung senden. Der Boiler wird nicht von der Gesellschaft gezahlt.
Für die Schäden muss der Bruder bzw. dessen Hausratversicherung aufkommen,da er da Gerät angeschlossen hat.Falls sie das überhaupt macht, könnte sein sie pocht auf unsachgemäße Installation.
Das Gerät würde ich selber kaufen, Es kostet nicht viel und erspart Debatten mit dem VM.
Erst sollte dein Bruder schauen ob er das Gerät richtig installiert hat. Er benötigt nämlich unbedingt! eine Niederdruckarmatur.
Hierbei sollte das Gerät eigentlich nur befüllt werden wie ein "Kochtopf" eine Rissbildung extrem selten.
Dies gilt alles natürlich bei Niederdrucksystemen. Drucksysteme benötigen einen Sicherheitsabfluß das so etwas nicht passiert.
Zur Haftung:
Dein Bruder hat die Küche selbst eingebaut. Der Vermieter übergab deinem Bruder (aus Freundlichkeit?) einen (gebrauchten?) Boiler. Dein Bruder hat ihn angeschlossen (alles richtig gemacht?) Das Teil war undicht. Ich denke dein Bruder haftet, hätte er den Boiler von einem Freund oder seinem Bruder bekommen würde er dann überlegen, wer haftet?
MfG Ursusmaritimus
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Wenn man vom VM ein gebrauchtes Gerätquasi geschenkt bekommt, sollte man sich vor Installation eiens solchen darüber informieren ob dieses noch gebrauchtsfähig ist. Wenn nicht, ist man selbst Schuld und ob da eine Versicherung überhaupt bezahlt, stelle ich in Frage.
Dass die Küche keinen WW-Anschluss hatte war bei MV-Abschluss bekannt. Also haftet der VM nicht.
schaden am boiler trägt die versicherung leider nicht, es handelt sich nicht um einen rohrbruch. alles andere unterschreibe ich, küche hausratversicherung, laminat gebäudeversicherung sofern laminat nicht vom mieter selbst eingebracht wurde, dann ebenfalls hausrat.
bzgl. boiler gilt zu klären ob dieser zum mietgegenstand gehört oder die wohnung ohne boiler vermietet wurde und das ding nur aus freundlichkeit überlassen wurde.
darüber würde ich mir aber keine allzugroßen gedanken machen, diese untertischgeräte bekommt man schon für um die 40 euro.