Wir haben einen Wasserschaden in der Küche durch unsere Waschmaschine, wer übernimmt welche Kosten?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

@Banachraum2:

Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers umfasst auch eine Leitungswasserversicherung. Diese deckt alle Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Also auch wenn Wasser aus der Waschmaschine ausfläuft da wo es das nicht darf. Denn versichert ist nicht die Wasserleitung, sondern das Wohngebäude, wenn es durch solches Wasser beschädigt wird.

Der Vermieter muss den Schaden also seiner Versicherung melden. Da ihr nicht sicher sein könnt, ob sich die Wohngebäudeversicherung noch an Euch hält, um z. B. Regress zu nehmen, meldet man den Schaden auch vorsorglich der privaten Haftpflichtversicherung.

Es könnte z. B. sein, dass ihr irgendwas mit der Maschine angestellt habt, was dann zu dem Wasseraustritt geführt hat und die Versicherung des Vermieters weist Euch das nach.

Zunächst also wird die Wohngebäude-Versicherung alles bezahlen, was notwendig ist, um den Schaden zu beseitigen und dann wird sie schauen, ob sie von irgend jemandem was zurück bekommt.

Eure Privathaftpflichtversicherung oder die Deines Vaters wird alles tun, um z. B. nachzuweisen, dass insbesondere Du nichts dafür kannst. Wenn sie es schafft, die Ansprüche abzuwehren, musst Du oder Dein Vater auch nichts bezahlen.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 10:26

Also kann es sein, dass ich etwas zahlen muss? Dazu müsste die Versicherung mir allerdings nachweisen, dass ich fahrlässig gehandelt habe oder?

bwhoch2  14.09.2015, 10:59
@Banachraum2

In der Tat müßte Dir die Versicherung nachweisen, dass Du oder jemand, der von Dir beauftragt war, an der Maschine was rumgebastelt hat, was zu dem Wasseraustritt geführt hat.

Am Ende kommt es noch auf die Bedingungen der Haftpflichtversicherung an. In der Regel sind Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen. Also ein Schaden, der nicht durch ein bestimmtes Ereignis eintritt, sondern sich unbemerkt im Lauf der Zeit erst ausbreitet. Die Frage ist auch, ob Mietsachschäden eingeschlossen sind. Wenn ja, könnten dann wiederum auch solche Allmählichkeitsschäden gedeckt sein.

Geh aber einfach mal davon aus, dass die Wohngebäudeversicherung alle Schäden übernimmt und am Ende auch die Privathaftpflichtversicherung oder Du persönlich dafür in Anspruch genommen wirst.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 11:31
@bwhoch2

Danke für die hilfreiche Antwort. Die Haftpflichtversicherung meines Vaters deckt zum Glück Mietschäden ab. Das ist auf jeden Fall schon mal eine gute Voraussetzung. Der Versicherung habe ich den Schaden bereits gemeldet.

Ich habe nur etwas Angst, dass ich am Ende etwas aus eigener Tasche zahlen muss. Als Student steckt man das leider nicht so leicht weg. Deshalb bin ich auch etwas panisch und sehr vorsichtig.

bwhoch2  14.09.2015, 12:22
@Banachraum2

Na, also. Dann sieht es doch gut aus. Vorsichtig zu sein ist gut, aber für Panik besteht kein Anlass.

Nun kommt es darauf an, dass der Vermieter korrekt handelt. Er muss den Schaden seiner Versicherung melden. Diese wird möglicherweise einen Gutachter schicken, der feststellt, welche Schäden am Haus noch aufgetreten sind. Z. B. Wasserflecken in der unteren Wohnung. Er wird auch feststellen, ob ein Trockungsgerät eingesetzt werden muss. Wenn ja, bei Euch in der Wohnung oder in der Wohnung darunter. Wenn dann tatsächlich ein Trocknungsgerät 2 Wochen oder länger laufen muss, besteht die Möglichkeit der Mietminderung auch für Euch, denn der Lärm ist so stark, dass man das eigentlich nicht aushalten kann. Vor allem nicht nachts. Der Mietausfall wird ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Gleiches könnte natürlich den Bewohnern unter Euch blühen. Das alles jedoch nur, wenn es wirklich richtig nass ist und die Nässe bereits unter Euch angekommen ist. Ist die Nässe noch nicht durch, reicht es vielleicht auch, die nasse Stelle für längere Zeit frei zu lassen und so aus trocknen zu lassen. Das alles weiß aber der Gutachter am besten.

Die Versicherung ist sehr darauf aus, dass wirklich gut getrocknet wird, da sie Folgeschäden fürchtet.

Sollte wirklich ein Anspruch an die Haftpflichtversicherung gestellt werden, ist das allem Anschein nach nur noch ein Streit zwischen den Versicherungen. Was die Versicherung erfolgreich abwehrt, kann  Dir nicht angelastet werden. Insofern wirkt sie wie eine Rechtsschutzversicherung.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 13:01
@bwhoch2

Ich habe gerade mit meiner Hausverwaltung telefoniert, die meinte, dass die Gebäudeversicherung nicht zahlen wird, da der Schaden nicht durch eine Leitung im Haus verursacht wurde. Ich verstehe das alles nicht und bin total verzweifelt!

Heute früh habe ich mit meiner Haftplichtversicherung telefoniert und diese meinte, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt!

DerHans  14.09.2015, 15:58
@Banachraum2

Dann hat der Mitarbeiter der Hausverwaltung, der am Telefon war, eben keine Ahnung.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 16:54
@DerHans

Das vermute ich aktuell auch! Versuche schon seit einigen Stunden ihn wieder zu erreichen...Das raubt echt Nerven. Aber nach den Kommentaren hier (Vielen Dank euch allen!), Internetrecherche und der Information meiner Haftpflichtversicherung bin ich mir mittlerweile sicher, dass es darüber laufen muss!

bwhoch2  14.09.2015, 17:40
@Banachraum2

Der Mann von der Hausverwaltung handelt leichtfertig. Er vertritt die Eigentümer und diese müßten das allergrößte Interesse haben, dass Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser evt. am Haus entstanden sind, genau ermittelt und bestens beseitigt werden.

Die Versicherung heißt nicht Wasserleitungsversicherung, sondern Leitungswasserversicherung. Also nicht die Wasserleitung ist die Gefahr, sondern das Leitungswasser im Gegensatz z. B. zum Putzwasser, Regenwasser, Badewasser, Mundwasser usw.

Leitungswasser wird aus der Wasserversorgung in das Haus geleitet. Meist mit hohem Druck (ca. 3 bar). Dieser Druck kann nun dafür sorgen, dass ein Wohngebäude in große Gefahr kommt. Ein plötzlicher Wasserrohrbruch, der nicht sofort bemerkt wird, kann ein ganzes Haus unbewohnbar machen.

Wenn dagegen irgendwo nur eine Dichtung defekt ist oder sonstwo ein kleines Leck an der Leitung selbst oder einer daran hängenden Installation - und dazu gehört auch eine angeschlossene Waschmaschine - , dann tritt Leitungswasser bestimmungswidrig aus, verursacht einen Schaden und und gegen Folgen solcher Schäden ist diese Versicherungsart gerichtet.

Läßt man eine Badewanne einlaufen, tritt das Wasser nicht bestimmungswidrig aus und wenn es überläuft, dann hat man typischerweise einen Haftpflichtschaden. Läuft es jedoch bestimmungsgemäß durch das Abflussrohr und ein solches ist undicht, ist das Wasser längst nicht mehr in der Leitung, durch die es ins Haus gekommen ist, aber es handelt sich immer noch um Leitungswasser und wenn dieses eben bestimmungswidrig das Abflussrohr verläßt und somit das Haus schädigt, tritt wieder die Leitungswasserversicherung ein.

Lass Dir also von der HV keinen Unsinn erzählen.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 14.09.2015, 19:07
@bwhoch2

Danke für den Mut! Meine Hausverwaltung hat sich trotz mehrerer Anrufe und Mailboxnachrichten heute nicht mehr bei mir gemeldet! Morgen werde ich sie weiter terrorisieren! :) Als hätte man sonst nichts zu tun^^

bwhoch2  27.09.2015, 23:44
@Banachraum2

Danke für die Auszeichnung. Ich hoffe, ich konnte Dich einen Schritt weiter bringen.

Banachraum  02.10.2015, 12:05
@bwhoch2

Definitiv!! Der Schaden wird jetzt von der Gebäudeversicherung übernommen, für die Regressansprüche an die private Haftpflichtversicherung müssen wir allerdings noch auf eigene Kosten feststellen lassen, wo die Ursache des Lecks der Waschmaschine liegt! Das ist allerdings ertragbar :)

bwhoch2  02.10.2015, 12:10
@Banachraum

Freut mich, dass jetzt positiv vorwärts geht.

Für die Reparatur des Bodens ist der Vermieter zuständig.

Dieser hat einen Anspruch gegen dich, für den von dir verursachten Schaden. Sollte aber selbst den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden, da über deine Privathaftpflicht unter Umständen nicht der komplette Schaden ersetzt. wird.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 14:34

Okay also muss mein Vermieter das ganze organisieren? Und werden die Kosten auf jeden Fall von einer der beiden Versicherungen übernommen oder kann es sein, dass ich darauf sitzen bleibe?

Apolon  12.09.2015, 14:39
@Banachraum2

Deine Privathaftpflichtversicherung zahlt den von dir verursachten Schaden (Mietschäden), bzw. wehrt zu hohe Forderungen ab.

Einfach deinen Versicherungsvermittler informieren, denn dieser ist auch für solche Dinge zuständig.

Gruß Apolon

DerHans  12.09.2015, 14:59
@Banachraum2

Wem gehört denn die Waschmaschine überhaupt?

Organisieren muss der Vermieter die Sache auf jeden Fall. Du kannst ohne seine Einwilligung ja nicht irgendwelche Handwerker in seinem Gebäude arbeiten lassen.

Bei einer WG kann es natürlich sein, dass mehrere Privathaftpflichtversicherer zuständig sind. Der Schaden ist ja keiner Einzelperson zuzuweisen.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 16:46
@DerHans

Die Waschmaschine gehört uns als WG, unser Vermieter meint, dass es unser Problem ist, da die Waschmaschine eben uns gehört und wir das ganze jetzt organisieren sollen.

Apolon  12.09.2015, 17:32
@Banachraum2

Die Waschmaschine gehört uns als WG, unser Vermieter meint, dass es unser Problem ist,

Dies ist falsch, denn der Versicherungsnehmer darf hier nicht tätig werden, denn dies wäre ein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht.

Überlasse diese Reparatur des Fußbodens dem Vermieter.

Banachraum2 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 17:40
@Apolon

Einen Versicherungsvermittler habe ich leider nicht, da die Versicherung als Studentin über meinen Vater läuft und er sie ohne Vermittler abgeschlossen hat...

Apolon  12.09.2015, 17:49
@Banachraum2

Dann kannst Du den Schaden auch nicht der Versicherung melden, dies muss dann dein Vater tun.

Wieso glauben Mieter, dass die von ihnen verursachten Schäden von unbeteiligten zu beseitigen seien. Die Hausversicherungen des Vermieters werden nur tätig wenn ein allgemeiner Schaden am Hause und hier in einer davon betroffenen Wohnung festgestellt worden ist. Viele unfachmännisch ausgeführte Installationen führen zu Wasserschäden etc.,der Tatsache  muss sich der Mieter stellen.

Hallo Banachraum2

Du solltest mit deinem Versicherungsmakler sprechen, es könnte sein dass die Hausratversicherung das ersetzt

Gruß HobbyTfz

Banachraum2 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 16:40

Wir haben keine Hausratsversicherung. Nach meiner Kenntnis springt diese auch nur, wenn Schäden an z.B. meinen Möbeln zustande gekommen sind. Allerdings ist "nur" der Boden beschädigt. Daher müsste wenn dann eine andere Versicherung greifen....

Sofern vorhanden,
ist die Hausrat, Wohngebäude und evtl. die private Haftpflichtversicherung (<-für Regressansprüche) zuständig.

Du solltest den jeweiligen Versicherer informieren.
Ich hoffe,ihr seid richtig versichert.
Insbesondere bei WG´s, sind verschiedene Besonderheiten vor dem Abschluss einer Versicherung zu klären und gesondert drauf einzugehen.   
Viel Glück 

Banachraum2 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 14:28

Eine Hausratversicherung haben wir nicht, allerdings sind keine Schäden an Möbeln oder anderen Geräten vorhanden, deshalb denke ich dass sie da sowieso nicht greifen würde.

Eine private Haftpflichtversicherung habe ich und eine Gebäudeversicherung ist laut meinem Vermieter auch vorhanden! Allerdings ist mir unklar ob die private Haftpflichtversicherung bei dem Schaden am Boden greift!

Außerdem ist mir unklar welche Kosten übernommen werden! Kann ich einen Installateur kommen lassen, der mir die Spüle abschließt oder wird das nicht übernommen?

schleudermaxe  12.09.2015, 17:52
@Banachraum2

... aber wir Vermieter werden doch nie auf eine PH der Mieter zurückgreifen, welche nur den Zeitwert ersetzt?

Banachraum2 
Beitragsersteller
 12.09.2015, 19:07
@schleudermaxe

Das verstehe ich nicht, auf was soll er sonst zurück greifen?