Extrem hohe Nachzahlung wegen Wasserschaden?
Ich habe heute vom Stromversorger für den Zeitraum vom 1.11.2020 bis 21.5.2021 bekommen. Unsere WG muss 680 Euro nachzahlen!!! Das kann ja gar nicht sein? Zwei meiner Mitbewohner waren coronabedingt in dieser Zeit kaum vor Ort. Das Ding ist, wir haben Anfang Mai wegen einem Wasserschaden über uns im Bad zwei Geräte bekommen, was seitdem 24/7 läuft.
Kann das daher kommen? Was kann man tun?
9 Antworten
Die Stromkosten dürfen nicht euch auferlegt werden, sondern müssen vom Verursacher des Schadens oder seiner Versicherung beglichen werden. Deswegen wird normal ein Zwischenzähler angebracht, der nur die Stromkosten für die Trockengeräte rechnet. Wenn es über euren Zähler läuft, müsst ihr dafür bezahlen und die Stromkosten wieder zurückfordern vom Schadensverursacher. In 3 Wochen können bei den 2 Geräten schon 300 € zusammenkommen, wenn sie ununterbrochen laufen.
Wir haben so einen Stromzähler im Bad. Der ist aktuell bei knapp 100 000. 680 Euro Nachzahlen ist krass. Noch dazu, dass zwei Mitbewohner mehr oder weniger nie da waren und eine Person, selbst wenn sie permanent alle Geräte durchlaufen lässt, nicht auf 680 Euro Nachzahlung in einem halben Jahr kommt oder?
Ja, kommt daher. Mit Luft und Liebe wird der Schaden nicht trocken (Mit Luft schon, braucht aber das Gebläse). Wurde der Schaden von Euch verursacht, sind es Eure Kosten, gibt es ne Versicherung die auch für die Geräte einspringt, da mal anfragen.
Ein Bautrockner verursacht etwa 11€ pro Tag.
Für diese Trockengeräte muss natürlich der Eigentümer die Stromkosten tragen. Die bekommt er ja auch von der Lw.-Versicherung erstattet. Normalerweise wird da auch ein Zwischenzähler einbezogen.
Natürlich kann das daher kommen. Die Mehrkosten zahlt die Gebäudeversicherung. Außerdem wird eine Bescheinigung vom Trocknungsunternehmen ausgestellt, die ihr beim Anbieter einreichen könnt, damit der Abschlag nicht erhöht wird. Sprecht den Vermieter darauf an.
Wir hatten auch mal einen solchen Schaden.
Da hat die Firma, die die Bautrockner brachte, gleich ein Gerät vorgeschaltet, um den Stromverbrauch exakt zu messen.
Das übernahm dann die Versicherung, die auch für den Schaden aufkam.
Dazu muss aber doch der Vermieter (die Versicherung) auch die Bezugspreise kennen, oder?
Also muss der Mieter schon sagen, was er benötigt von seinem Vermieter.
Direkt mit einer fremden Versicherung dealen ist ja leider nicht im Mietrecht.
Bei uns war das damals in der Eigentumswohnung. Anscheinend läuft das da anders.
Eigentlich nicht, der Wohnungseigentümer hat keine VG-Versicherung, die hat die WEG, und die WEG kennt die Strompreise vom Eigentümer nicht. Woher auch?
Ja aber so viel in etwa 2 Wochen? Kann es vielleicht auch zusätzlich etwas am Durchlauferhitzer liegen? Aber so heftig viel ist schon übel...das würde ja bedeuten, die Wanne war jeden Tag randvoll oder eine ganze Fußballmannschaft hat bei uns täglich geduscht.