Abrechnung Eigenleistung bei Versicherungsschaden
Wir hatten in unserer Eigentumswohnung einen Wasserschaden durch eine undichte Stelle am Dach. Wir mussten im Bad eine Wand neu tapezieren (nach Trocknung). Insgesamt waren wir zwei Tage in Eigenleistung damit beschäftigt. Die Hausverwaltung will von uns eine Pauschal-Rechnung für die Wohngebäudeversicherung. Wieviel dürfen wir in Rechnung stellen? Vielen Dank, Christoph
4 Antworten
Schreibt die Stunden auf und die Tätigkeiten, die ihr gemacht habt. Die Versicherung wird dann schauen, wie viel sie jeweils erstattet.
Bei uns werden fürs Putzen ca. 8,00 Euro pro Stunde bezahlt und für Handwerkstätigkeiten 10,00-15,00 Euro.
Das hängt dann auch etwas von der Tätigkeit ab.
Hier solltest du alles genau aufschreiben was in Eigenleistung erbracht wurde.
Zur Eigenleistung gehören auch alle Vor- und Nacharbeiten die erbracht werden mußten.
Z.B. Materialeinkauf und die dazugehörigen Fahrtkosten, Entsorgungskosten des Malerabfalles.
Beim Stundensatz darf fiktiv abgerechnet werden, und zwar zu den Stundensätzen eines entsprechenden ortsansässigen Handwerkerbetriebes, jedoch ohne Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
Es kann daher ein Handwerker Stundensatz von 35,- bis 50,- Euro angesetzt werden.
Ich persönlich würde hier aber zwischen 35,- bis 40,- Euro empfehlen.
Es ist nämlich ein Irrtum, dass man nur Stundensätze von 8, 10 oder 15,- Euro ansetzen dürfe.
Erstelle also z.B. einfach eine entsprechende Rechnung.
Position - Artikel/Bezeichnung - Menge - Satz/€ - Betrag
001 - Raufaserstrukturtapete....5 Rollen...15,00......75,00
002 - Metylan Kleister..............2 Pckg......5,00.......10,00
003 - Farbe Brillux Superdecker 5 Liter.... 9,50.......47,50
003 - Leckage Ortung..............0,5 Std....35,00......17,50
004 - Dacharbeiten..................4,0 Std....35,00.....140,00
006 - Spachtel- u. Verputzen....1,0 Std....35,00......35,00
007 - Tapezierarbeiten Bad.......2,5 Std...35,00......87,50
007 - Aufräum- u. Säuberung...2,0 Std...35,00......35,00
008 - Trocknungsgerät/Strom....pauschal..............50,00
009 - sonstiger Aufwand...........pauschal..............30,00
Gesamt........................................................... 527,50
Die Versicherung prüft dann deine Rechnung und kürzt eventuell die angesetzten Arbeitszeiten. Denn Handwerker sind meistens schneller als du selbst wenn derartige Tätigkeiten eigentlich nie bisher gemacht worden sind.
Derartige Kürzungen wären o.k. Nicht o.k. wäre die Nichtanerkennung der Stundensätze. Oftmals argumentieren Versicherungen damit, dass Maler Angestellte ja nur einen Brutto-Stundenlohn von ca. 14,- Euro erhielten. Derartige Auskünfte dienen aber der Verunsicherung des Anspruchsstellers und müssen so auch nicht hingenommen werden.
Bei KFZ Schäden kann ja bekanntlich auch fiktiv abgerechnet werden. Dies gilt auch bei Eigenleistung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Sollte es hierbei Probleme geben, so muß ich dir leider empfehlen dass du dir anwaltschaftlichen Rat einholen solltest.
Wo haben Sie denn diesen Unsinn her ?
Zu dieser Antwort sage ich jetzt mal Nichts!!
Ausser, dass viele Zeilen kein Garant für die Richtigkeit einer Antwort sind...
Auf jeden Fall alle Materialrechnungen an den Versicherer einsenden.
Ihr könnt eure Arbeitsstunden aufschreiben mit Hinweis auf die jeweiligen Tätigkeiten. Eine Rechnung können Privatleute nicht ausstellen.
Alle Belege vom Baumarkt und 15 Eur/h je Helfer!
Zahlt man euch dann 12 Eur/h aus, ist es auch OK.