Hausverwalter untätig bei Wasserschaden und jetzt?
Ich besitze in einem Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohnung. Vor ca vier Wochen wunderte ich mich über Wasser, dass an meinem Fenster herunter tropfte. Als es am zweiten Tag immer noch tropfte, benachrichtigte ich die Eigentümerin über mir und bat nachzusehen, ob etwas bei ihr feucht sei. Sehen konnte man nichts zunächst.
Der Verwalter war nicht zu erreichen, der Hausmeister ebenso nicht, nur den Heizungsmonteur konnte ich erreichen, der freundlicher Weise kam. Er stellte fest: der Schaden, bzw das Wasser kommt aus der oberen Wohnung, dort sind offensichtlich die Rohre durchgerostet. Am nächsten Tag meldete sich dann auch endlich mal unser Verwalter.
Meine Wohnung ist feucht und nun ist sogar auch bei mir die Wand aufgemacht, ich wohne in der untersten Wohnung, das Auffangbecken :-( . Mehr ist nicht passiert, der Hausverwalter ist nun in Urlaub, es stehen keine Geräte zur Trocknung der Wände sie sind feucht. Unser toller Hausverwalter kommt auch erst am 22.10.18 wieder.
Wie kann ich weiter vorgehen, ich bin freiberuflich und habe meine Praxis in meiner Wohnung. Nicht nur der entstandene Schaden ist zum begleichen, nun entsteht mir auch noch durch die Untätigkeit des Hausverwalters ein Schaden.
Was kann ich tun?
4 Antworten
Auch wenn es einen Verwalter gibt, dann ist die Eigentümergemeinschaft trotzdem befugt, sich um die Verwaltung zu kümmern. Und das solltest du auch tun, bzw. kontaktiere andere Eigentümer und beratet euch kurz.
Die Sache kann nicht warten. Wasser kann schwere Schäden am Gemeisnchaftseigentum verursachen, wenn es nicht schnellstmöglich getrocknet wird. Beauftragt eine entsprechende Firma. Und ruf auch kurzfristig die Gebäudeversicherung an um den Schaden zu melden.
Ich zeige dir hier auch noch den §21 Abs.2 Wohnungseigentumsgesetz, durch den du bevollmächtigt bist, die für den Moment nötigten Maßnahmen einzuleiten:
(2) Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind.
Rechnungsempfänger bist nicht du, sondern die WEG, muss also die WEG zahlen. Aber einige der Kosten werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Die Kosten für die Trocknungsgeräte gehören hier auch dazu. Und oftmals kann die Firma auch direkt mit der Versicherung abrechnen. Daher sagte ich, heute gleich bei der Versicherung anrufen, den Schaden melden, dann kannst du solche Dinge gleich im Vorfeld klären.
Wurde denn die Ursache auch schon behoben, also die defekten Rohre?
Es wurden nur die Rohre über mir in den Wohnungen ausgetauscht, kn meiner nicht. Die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der sich das angesehen hat. Dann kam eine Firma die die Wände durchgemessen hat und feststellte alles feucht, ist selbst unter dem Estrich ist alles feucht bei mir. Weiter ist nichts passiert ... Es sollten Geräte aufgestellt werden, die bis heute nicht stehen. Unser Hausverwalter ist bis zum 22.10 nicht erreichbar. Die Firma die meine Wand aufgemacht hat, kam man Mo kurz vorbei und das war es dann.
Na da ist ja schon einiges mehr passiert, als ich es aus deiner Frage angenommen habe. Du solltest dich darum kümmern, dass kurzfristig die Trocknungsgeräte gebracht werden. Bis 22. kann das zu lang sein. Wenn in der Wand Schimmel entsteht kann das weitreichende Beschädigungen mit sich bringen. Ich glaube, das möchte keiner der Eigentümer.
Es wurden nur die Rohre über mir in den Wohnungen ausgetauscht, kn meiner nicht.
Sofern es sich hier nicht um eine Zentralheizung handelt, stellt sich die Frage, ob hier die VGV überhaupt zuständig ist. Denn falls in den Wohneinheiten Gasetagenheizungen zum Einsatz kommen, fallen Rohre und Heizeinrichtung (da zwingend getrennt von den Hauptleitungen) in das jeweilige Sondereigentum des Eigentümers der Einheit. Dann wäre dessen PHV in die Pflicht zu nehmen.
Der Schaden wurde der Versicherung bereits gemeldet wie du im Kommentar oben siehst. Somit müssen wir uns keine Gedanken darüber machen, ob es ein Fall für die Gebäudeversicherung ist. Die Versicherung hätte das bereits mitgeteilt, wenn sie nicht zuständig wären.
Sorry, war als Antwort auf Deinen Kommentar gedacht:
Sofortige Abwahl wegen Untätigkeit und Vertrauensbruch.
Ersatzvornahme nach Fristsetzung, bitte aber mit dem Anwalt vorher durchgehen (Rechnung dann an die Verwaltung, Versäumniskosten gehen alleien zu Lasten des Verwalters, aber das weiss der Anwalt).
Und keine "ach bitte seid so nett" Plaudereien, hier geht es um harte Fakten, nämlich eine trockene Wohnung und Vermeidung von weiteren Schäden und nicht mehr um ein nettes miteinander.
Mach einfach mal Reklame für einen anderen Verwalter.
Suche im Internet und Mail an die mit Frage, ob sie so eine Liegenschaft übernehmen können und wollen. Dann mit denen sprechen, die in Frage kommen.
Das mit der Abwahl immer selber in die Hand nehmen und den Leuten sagen, dass die Kosten nur höher werden, wenn der Verwalter bleibt, weil der unfähig ist, die Kosten für einen Schaden klein zu halten.
Guck auch mal hier: https://www.promeda.de/blog/wer-darf-hausverwalte-sein/
Er ist erst tätig geworden nachdem ich ihm einen mehr als deutlichen Brief / Email geschrieben habe. Die Leute hier im Haus sind alles ältere Herrschaften die sich diesem Dummschwätzer gegenüber nicht durchsetzen können. Abwählen ist leider nur mit Mehrheit möglich. Ich als Frau werde von diesem Mann nicht für voll genommen, er hat von Anfang an alles hinaus gezögert, auch die Zustimmung zum Kauf. Danke für die Antwort, denke ohne Anwalt komme ich hier leider nicht weiter.
Die Schilderung ist etwas eigenartig.
Der Verwalter war nicht zu erreichen, der Hausmeister ebenso nicht,
Na gut, ein Verwalter kann schon mal einen Tag nicht erreichbar sein. Warum allerdings der von der WEG dafür bezahlte Hausmeister auch nicht reagierte, verstehe ich nun nicht. Seltsame WEG ist das.
nur den Heizungsmonteur konnte ich erreichen,
Wieso einen Heizungsmonteur? Stand denn zu dem Zeitpunkt bereits fest, woher das Wasser herrührte? Ansonsten holt man doch im Normalfall einen Klempner.
der freundlicher Weise kam. Er stellte fest: der Schaden, bzw das Wasser kommt aus der oberen Wohnung, dort sind offensichtlich die Rohre durchgerostet.
Welche? Die Heizungsrohre? Sind das Etagenheizungen oder habt ihr eine zentrale Heizungsanlage?
Am nächsten Tag meldete sich dann auch endlich mal unser Verwalter.
Immerhin. Schaden aufgenommen?
Meine Wohnung ist feucht und nun ist sogar auch bei mir die Wand aufgemacht,
Demzufolge wurden aber doch schon Arbeiten eingeleitet.
ich wohne in der untersten Wohnung, das Auffangbecken :-( . Mehr ist nicht passiert, der Hausverwalter ist nun in Urlaub, es stehen keine Geräte zur Trocknung der Wände sie sind feucht.
Je nach Schadensbild werden hier ggfs. gar keine Trockner benötigt. Wer hat denn die Wand geöffnet? Und auf wessen Auftrag hin?
Unser toller Hausverwalter kommt auch erst am 22.10.18 wieder.
Das ist natürlich schlecht. Jedoch hat der Verwalter ggfs. gar nichts zu tun, sofern die ganze Sache bereits der VGV gemeldet wurde, und diese die Behebung übernommen hat.
Von der Komplexität bei Allmählichkeitsschäden etc. sowie ggfs. der Abgrenzung zwischen VGV und HR sehe ich hier mal ab.
Bei dem Verein "Haus und Grund" nach einem Anwalt für sowas fragen und dann den Anwalt den Rest mit dem Hausverwalter klären lassen.
Und bei der nächsten Wahl der Hausverwaltung diesen Verwalter rauswerfen.
Ist leider so, dass der Vertrag gerade für 5 weitere Jahre verlängert wurde. Er fährt in Urlaub und lässt uns in den nassen Räumen sitzen.
Wenn ich eine Firma beauftrage Geräte aufzustellen, dann möchte genau diese Firma von mir die Kosten dafür übernommen haben und ich müsste in Vorlage dafür treten, ist dem so? Wer beauftragt zahlt?