Wasserschaden nach Kaufvertragsunterzeichnung des Hauses
Hallo,
wir haben ein Haus in Diez gekauft. Der Notartermin war Ende November. Die Eigentumsübertragung soll erst Ende Januar mit der Kaufpreiszahlung durch die Bank erfolgen. Nun haben wir festgestellt, das wir eine feuchte Wand im Schlafzimmer haben. Das Wasser scheint nicht von unten vom Keller zu steigen, sondern durch die Wand, vom Dach bzw. Fensterbank einzudringen. Im Kaufvertrag ist ein Passus, nach dem Motto gekauft wie gesehen. Jedoch steht auch darin, von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind auch bis zum Gefahrübergang noch auftretende Verschlechterungen und Mängel, die über eine normale Abnutzung hinaus gehen. Unabhängig davon, ob der Verkäufer den Mange kannte oder nicht, ist er für die Beseitigung des Mangels zuständig? Da das Eigentum ja erst Ende Januar übergehen soll. Richtig? Kann ich dann § 437 BGB --> 439 BGB Nacherfüllung verlangen und wenn nach angemessener Frist (wie lange ist eigentlich angemessen?) nichts passiert, nach § 441 BGB mindern?
3 Antworten
Das alles wird erst ein Richter nach einem längeren Verfahren entscheiden. Empfehlung:
Beim Notar anfragen, ob er etwas veranlassen kann Und Rechtsanwalt beauftragen, der Eure Interessen vertritt und Euch sagt, was zu tun ist. Bei GF kann Euch niemand ernsthaft helfen.
Wenn der Kaufpreis noch nicht bezahlt ist ist der Vertrag noch nicht vollzogen. Der Notar hat aber u.a. auch für eine ordnungsgemäße Vertragsabwicklung zu sorgen. Fragt ihn, ob er aufgrund Eurer Mängelliste etwas machen kann oder muss.
Ja vielen Dank. Ich werde ihn mal anrufen.
Das verstehe ich nicht. Wer hat euch denn in das (fremde) Haus gelassen? Zuständig ist allein der, der im Grundbuch eingeschrieben wurde und der ordnet das alles auch und ggf. mit seiner Versicherung. Alles eigentlich ganz einfach.
Es gibt keine Versicherung, da das Haus schon länger als 6 Monate unbewohnt ist. ich glaube auch nicht das es ein Leitungswasserschaden ist sondern eher ein Regenwasserschaden was vom Dach oder durch undichte Fugen reinkam. wir haben den Schlüssel von den Eigentümern bereits erhalten um Kostenangebote für bereit vorher bekannte Mängel und Gewerke einholen zu können. Vielen Dank für die Anregungen.
Also, jede Bank verlangt zur Absicherung so ein Ding, aber wenn es eben bar bezahlt wurde, steht es dem neuen Eigentümer natürlich frei, sein Vermögen zu sichern oder nicht.
es wurde nicht bar bezahlt. die Eigentumsübertragung ist doch erst nächstes Jahr. Ich kann nicht so einfach eine Versicherung abschließen, ich bin momentan weder Eigentümer, noch Besitzer auserdem musst du erst mal eine Versicherung finden, die ein haus absichert, dass schon seit mehr als 6 Monaten unbewohnt ist und voraussichtlich auch die nächsten Monate unbewohnt bleiben wird. VG
Du vielleicjt nicht, aber dann der Verkäufer. Und wenn die Kiste jetzt abfackelt, ist wer bitte etwas ärmer?Und der sollte, zwingend.
Sofern es eine Gebäudeversicherung gibt, zahlt die doch die Beseitigung. (Sofern es ein Leitungsschaden ist und dieser von der VS gedeckt.)
vielen Dank, was genau meinst Du mit der Notar soll etwas veranlassen?