Was verstehe ich unter dem Verzicht meines Widerrufsrecht (Immobilienmakler)?
Hallöchen, habe folgende E-Mail bekommen und bin mir etwas unsicher über dessen Inhalt.
*Hallo Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte mailen Sie mir kurz zunächst - aus rechtlichen Gründen notwendig - die Widerrufverzichterklärung (in schwarz, unten) zu, dann werde ich Ihnen gerne unverbindlich die Daten der Wohnung und Fotos, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, zukommen lassen.
Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt xxx zukommen.
Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir noch Ihre Zustimmung. Grund hierfür ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten beigefügt.
Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.
Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben.
Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum Objekt zukommen. Ansonsten senden wir Ihnen die Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu.
Mit freundlichen Grüßen*
Im Anschluss dieses Textes folgen noch Beispiele für den Widerrufs sowie weitere Informationen.
Gerne wüsste ich, ob so ein Verzicht normal ist? Kenne mich auf diesem Gebiet leider überhaupt nicht aus. Muss ich hier irgendwie bei Abschluss eines Mietvertrages Provision bezahlen?
Freue mich über eine Antwort :)
3 Antworten
Ja! Die neue Rechtsprechung schreibt für Makler diese Form vor, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen bei einem späteren erfolgreich vermittelten Geschäft den Provisionsanspruch zu verlieren.
Das ist normal und da kann der Makler nichts dafür, denn das ist mal wieder so "ein Ding" das uns die EU eingebrockt hat. Der Makler muss das tun damit er nicht ständig betrogen und an der Nase herum geführt wird.
Mal ganz übertrieben gesagt: Du könntest nämlich mit dem Makler besichtigen(er teilt Dir die Adresse mit und macht einen Termin mit Dir). Das Haus gefällt Dir, Du kaufst sofort, zahlst in bar und das geht alles in 8 Tagen über die Bühne. Anschliessend berufst du Dich auf Dein 14 tätiges Widerrufsrecht und der Makler geht leer aus...oder noch schlimmer: Er muss Dir seine Provision zurück zahlen wenn er sie schon bekommen hat.
Damit dies nicht geschieht gibt es 2 Möglichkeiten:
1.) Der Makler wartet bis 14 Tage vergangen sind und besichtigt dann mit Dir. Wenn Du Pech hast ist das Objekt aber in dieser Zeit schon weg.
2.)Du verzichtest auf Dein Widerrufsrecht und setzt den Makler in den sTand als wären die 14 Tage schon vergangen indem Du auf eine Besichtigung bestehst.
Der Makler will nur sicher gehen, dass du dir darüber im Klaren bist,
dass DU der Auftraggeber bist.