Makler möchte schriftliche Zustimmung
bevor er einen Besichtigungstermin vergibt.. ?! Was ist das denn? Kennt sich Jemand damit aus oder hat damit Erfahrungen? Ich zitiere mal:
".....vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt zukommen bzw. vereinbaren einen Besichtigungstermin.
Seit dem 13.06.2014 schreibt der Gesetzgeber vor, dass wir Ihre Zustimmung benötigen wenn wir sofort für Sie tätig werden sollen.
Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zusenden und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten.
Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.
Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Bitte hinterlassen Sie uns hierzu Ihre Telefonnummer.
Mit freundlichen Grüßen.......... "
Ist das so richtig oder was soll das? Bin mißtrauisch denn so kenne ich das nicht und ich weiß ehrlich gesagt nicht für was das gut sein soll... möchte nicht ausversehen in irgendwelche Verbindlichkeiten geraten, denn möchte mir die Wohnung erst mal einfach nur ansehen und ein paar Infos dazu. Hilfe!!
5 Antworten
Damit wird vermeiden, dass es bei einem evtl. Mietvertrag dann zu Unstimmigkeiten kommt, ob der Makler überhaupt tatsächlich für den Interessenten tätig geworden ist.
Es gibt ja auch so ganz schlaue Kunden, die versuchen, sich die Adresse geben zu lassen, und dann mit dem Vermieter auch ohne Makler abzuschließen.
Damit soll verhindert werden, dass du dir mit dem Makler die Wohnung anschaust, sie mietest und dann von dem Maklervertrag zurücktrittst, um keine Provision zahlen zu müssen.
Deshalb kannst du doch trotzdem widerrufen.
hast du den makler bauftragt eine wohnung für dich zu suchen oder hast du auf ein inserat geantwortet? wenn du den makler beauftragt hast, dann zahlst du auch für seine leistungen. ein besichtigungstermin ist bereits eine leinstung
Nein, habe den Makler nicht beauftragt. Möchte mir lediglich eine Wohnung anschauen die, weil der Vermieter es so will, über einen Makler vermittelt werden soll.
Ich kenne diese Regelung nicht. Habe mir bis vor 2 Jahren auch Wohnungen über einen Makler angesehen und da brauchte ich nicht vorher eine schriftliche Zustimmung zu einem Vertrag abzugeben.
klingt für mich jetzt so als ob der makler doppelt kassieren möchte. soweit ich weiss, bezahlt derjenige die maklerkosten, der den makler beauftragt. wenn also der inhaber den makler beauftragt, bezahlt er auch die maklerkosten für die wohnung.
Das ist nach neuer Rechtsprechung völlig legal. Ohne eine solche Vereinbarung droht dem Makler der Verlust seiner verdienten Provision. Folglich werden Sie ohne Anerkenntnis keinen Besichtigungstermin bekommen. Der Makler wendet sich anderen potentiellen Mietern oder Käufern zu, die seine Ansprüche im Erfolgsfall sicherstellen.
Naja, also ich habe die Erfahrung gemacht 800 Euro dafür zu zahlen dass mir ein Makler 10 Minuten die Wohnung gezeigt hat und mir Informationen über die Wohnung gab, die mir der Vermieter auch hätte geben können. Ich weiß nicht ob so eine hohe Summe für die mir erbrachte Leistung gerechtfertigt ist oder doch ein bisschen unverschämt ist. Ich finde die gesetzlichen Veränderungen die kommen mehr als angebracht. Derjenige der den Makler beauftragt, soll ihn gefälligst auch bezahlen.
Das ist korrekt so und er hat recht.
Hier die Infos dazu: http://www.fairpreis-immobilien.de/widerrufsrecht-beim-makler.html
Wie soll ich denn davon zurück treten können wenn ich mir bereits die Wohnung mit dem Makler angeschaut habe bzw. habe zeigen lassen? Damit hat er mir gegenüber ja bereits seinen Teil des Vertrages erfüllt und ich kann gar nicht mehr zurück treten.