Darf ich das Hausgeld kürzen?
Hallo zusammen,
ich habe ein akutes Problem mit der Hausverwaltung des Objektes, in dem sich meine Eigentumswohnung befindet und bitte diesbezüglich um Rat.
Der Vertrag mit der Verwaltung läuft noch ca. 14 Tage. Auf der letzten Eigentümerversammlung im Juli kündigte die Verwaltung an, dass mit Auslauf des bestehenden Vertrages eine neue Verwaltung eingesetzt werden und hierüber im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll. Der Beschluss wurde von der Versammlung angenommen.
Allerdings hat sich die Verwaltung bis jetzt, 14 Tage vor Ablauf des Vertrages, nicht mehr bei mir gemeldet. Auf diverse Anfragen hat sie mit keinem Wort reagiert. Ich habe keinerlei Informationen darüber, wie es nach Ablauf des Vertrages weitergehen soll.
Meine Frage ist nun, wie ich mich mit der Zahlung des Hausgeldes verhalten soll. Die Verwaltung ist sehr unzuverlässig und ich befürchte, dass ich das Geld, das ich der Verwaltung für die Zeit nach dem Ablauf des Vertrages überweise, nie wieder sehen werde und ich am Ende doppelt zahlen müsste, wenn eine neue Verwaltung eingesetzt sein sollte.
Darf ich nun:
1) das Hausgeld kürzen und nur für die 14 Tage des angebrochenen Monats an die Verwaltung überweisen, für die die Verwaltung noch bestellt ist?
2) für kommende Monate das Hausgeld einbehalten, bis die Sachlage geklärt ist?
Zudem hatte mir die Verwaltung wegen einer fehlerhaften Wohnungsgrößenberechnung über einen längeren Zeitraum zu viel Hausgeld abgerechnet. Darf ich die nächste Zahlung um das zuviel bezahlte Hausgeld kürzen, um es nicht später einklagen zu müssen?
Ich bin für jede fachkundige Hilfe sehr dankbar und bitte darum, dass nur diejenigen, die sich ihrer Sache wirklich sicher sind, eine Antwort schreiben.
Ich bedanke mich schon im Voraus ganz herzlich für die Hilfe! Es ist toll, dass so ein Forum gibt!
8 Antworten
Hallo PaterABC123,
1. die anderen Eigentümer kannst Du auch über die Mieter in dem Haus rausbekommen. Die haben ja einen gültigen Mietvertrag oder sind Eigennutzer (ggfs. hat auch dort einer eine komplette Liste der ETG).
2. Die Verwaltung ist auskunftspflichtig. Im Streitfall bei der Verwaltung direkt vorbeischauen und die Unterlageneinsicht verlangen (für die Kontobelege Hausgeld und InstH-RL (!), das letzte Protokoll der ETV mit Versandnachweis und damit die anderen Eigentümer). Die Abrechnung zur Übergabe an den neuen Verwalter muss ja ebenfalls vorliegen => neuer Verwalter => Eigentümerliste
3. Alternativ umgehend ein Schreiben mit Fristsetzung an die Verwaltung senden mit den entsprechenden Forderungen zur Auskunft. Zudem nach dem neuen Verwalter nachfragen und den Bankverbindungen unter Hinweis, dass der jetzige Verwalter zukünftig nicht mehr vertretungs- und für Zahlungen empfangsberechtigt ist.
4. Für mich nicht nachvollziehbar ist, dass in dem ETV-Protokoll nichts zum neuen Verwalter stehen soll.
5. Umgehend einen Beirat installieren, am besten selbst mitmachen. Wir haben für unsere 8er-Einheit 3 Beiräte und der jährliche Aufwand ist wirklich überschaubar.
6. Anhand der Fragestellung kann ich nur empfehlen, sich mit dem WEG-Recht (und zwar komplett) auseinander zu setzen, das WWW hilft da sehr weiter und es ist nicht so schwer. Kleiner Tipp: Gleich zu Beginn eine GemO aufsetzen (inkl. Öffnungsklausel !), das erleichtert das Zusammenleben in der ETG sehr.
Grüße
Oliver
in Kürze:
1. Hausgeld nicht zahlen aber die "Noch-Verwaltung" schriftlich darüber informieren, dass der Betrag auf einem Sperrkonto eingezahlt wurde und nach Vorliegen der Eigentümerliste und der Statusmeldung bzgl. einer neuen Verwaltung binnen z.B. 5 Tagen überwiesen wird. Für das Vorlegen eine Frist mit Datum setzen!
2. Was ich nicht verstehe: Im "Umlaufverfahren" sollten Dir doch zumindest ein paar Namen von Miteigentümern vorliegen.
3. Ansonsten das Protokoll in dem entsprechenden Punkt schriftlich anfechten, soweit Du nicht bereits bei der ETV zugestimmt hast.
4. Umgehend die Verwaltung informieren, dass Du einen Verwaltungsbeirat wählen willst. Du willst selbst als Beirat kandidieren. Die Wahl/Einsetzung kann nur durch die ETG erfolgen => Verwalter informiert die anderen Eigentümer oder gibt die Liste raus. Auch hier Fristsetzung mit Datum.
5. Deine 2. Frage ist m.E. eher etwas für einen Anwalt. Im WWW ist aber zu dem Thema Flächenabweichung jede Menge Kommentar mit Urteilen zu finden.
Grüße
Oliver
du kannst ein Sperrkonto einrichten und die entsprechenden Überweisungen kürzen, und den Rest aufs Sperrkonto zwischenlagern. Und natürlich der Verwaltung Mitteilung machen mit der entsprechend begründeten Maßnahme. Am bestens wärs allerdings, aus taktischen Gründen, dass ihr das mit mehreren Wohneigentümern gemeinsam macht. Also nicht nur du allein, als Einzelkämpfer.
.... ein Beschluss gilt, wenn er verkündet wurde. Dies ist hier nicht der Fall.
Ergo gibt es weder eine neue Verwaltung noch ein neues Konto der WEG.
Somit ist das HG weiterhin wie bisher zu wuppen. Alles doch ganz einfach, oder?
Ein ET leistet gemäß Beschluss, wie denn auch sonst?
Und falsche Werte wurden eben genehmigt und somit sind sie gültig.
Ich bin nicht so sehr in diesem Thema bewandert. Das kann dir nur ein Anwalt mit annähernder Sicherheit sagen.
Wenn du das Hausgeld kürzt, geht ja nicht die Welt unter.... spätestens dann, wird der Verwalter sich bei dir melden. In unseren WEG-Versammlungen stehen ständig irgendwelche Rückstände von Eigentümer, die dann doch irgendwann nachgezahlt werden.
Die Verwalter müssen das Geld der Eigentümergemeinschaft auf seperaten Konten getrennt vom Betriebsvermögen der Verwaltungsfirma einzahlen. Sollte die Verwaltung hier Geld "verloren" haben, steckt sie ganz schön in der Klemme. Diese Trennung ist zwingend gesetzlich gefordert.
Wenn du gegen die falsche Berechnung vorgehen möchtest, wäre es im ersten Moment strittig, welche Berechnung richtig ist. Hier solltest du auf Nummer sicher gehen. Selbst Balkonflächen fliesen zu einem geringen Prozentsatz mit in die Berechung ein. Sollte es in eurem Haus eine identische Wohnung geben, müsste ja hier die gleiche Fläche berechnet worden sein. Sollten alle Wohnungen gleich groß sein wäre es z.B. eh egal, oder?
Es ist leider üblich, dass Hausverwaltungen eher träge reagieren. Um den grössten Profit zu machen, müssen viele Objekte verwaltet werden. Je mehr man auf die Bedürfnisse der Eigentümer/Bewohner eingeht, desto mehr Arbeit hat die HV und desto weniger Objekte können "verwaltet" werden.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Das Hausgeld ist bislang immer auf das normale Geschäftskonto der Verwaltung überwiesen worden. Von einem Konto der WEG hat die Verwaltung nie etwas erwähnt.
Muss ich denn dann einfach weiterzahlen? Ich habe doch keinerlei Einsicht oder Beleg, was mit dem Geld passiert ist.
Vielen Dank für die Antworten, die ich bis jetzt erhalten habe. Einige Gedanken haben mir bereits sehr viel weitergeholfen.
Gerne gebe ich noch einige weitere Informationen:
Es handelt sich um eine kleinere WEG mit nicht einmal 10 Eigentümern. Ich habe die Wohnung erst letztes Jahr von einem Immobilienunternehmen erworben. Eine WEG bildet sich gerade. Einen Beirat gibt es noch nicht.
Die Zahlung des Hausgeldes erfolgte bis jetzt auf das normale Geschäftskonto der Verwaltung, die eine Tochterfirma des Verkäufers ist. Da die Verwaltung aufgrund diverser Streitigkeiten nicht mehr mit mir kommuniziert, weiß ich gar nichts über das Hausgeld, nicht einmal, ob es ein Konto der WEG gibt, auf das das Hausgeld weitergeleitet wird.
Der Verwaltervertrag läuft definitiv in ca. 14 Tagen aus. Bislang habe ich keine Kenntnis, wie es weitergehen soll. Die aktuelle Verwaltung äußerte nur, sich zurückziehen zu wollen. In der Versammlung wurde nur beschlossen, im Umlaufverfahren über die Einsetzung einer neuen Verwaltung zu entscheiden. Einer Verlängerung des aktuellen Vertrages wurde also keinesfalls zugestimmt. Das alles liegt schriftlich im Protokoll vor.
Da die Verwaltung nicht mit mir kommuniziert, komme ich auch nicht an die Namen der anderen Eigentümer, die ich persönlich nicht kenne. Vielleicht wird mir hier das Grundbuchamt weiterhelfen.
Vielleicht sollte ich wirklich das Hausgeld zurückbehalten, weil ich ja nicht weiß, was mit den Zahlungen geschieht - oder auf ein separates Konto überweisen.
Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort.
Würdest du denn an meiner Stelle das Hausgeld weiter zahlen?
Ich habe feststellen müssen, dass dies immer auf das Geschäftskonto der Verwaltung überwiesen worden ist. Von einem Konto der WEG hat die Verwaltung nie etwas erwähnt. Wäre nicht allein das schon ein Grund, die Zahlungen einzustellen und das Geld - vorerst - zurückzuhalten? Ich würde es ja, wenn alles nachgewiesenermaßen seine Ordnung hat, selbstverständlich nachzahlen.