Vertrag nichtig?

9 Antworten

was ist mit §13 Abs. 2 du hast bereits Leistungen bezogen, damit ist das Widerrufsrecht erloschen und die Zahlung fällig

keine Leistung bezogen - Widerruf entsprechend erklärt - ist wirksam und keine Zahlung fällig.

ElJay593 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 03:13

Ich habe die Zugänge zu sämtlichen Kursen zwar bekommen, aber erst nach dem Versuch den Vertrag zu Widerrufen, außerdem habe ich mich nirgendwo angemeldet mit diesen Daten und noch nirgendwo teilgenommen. Denke mal das eine Agentur dies auch einsehen kann.

Guten Morgen,

mir ist in meiner Jugend mal etwas ähnliches passiert.

Ich war strafmündig nach dem Jugendrecht (Ü14), aber noch nicht volljährig (U18) und klickte auf neinem Laptop einen Link zu einer Website an.

Diese Website (Musikdownload, angeblich kostenlos), habe ich anschließend sofort wieder geschlossen, nichts heruntergeladen oder weiteres angeklickt.

Dafür bekamen meine Eltern dann damals etwa eine Woche später einen Brief von einer dubiosen Kanzlei und einem (laut Internetrecherce) für dubiose Machenschaften bekannten Anwalt.

Dieser drohte in seinem Schreiben mit einem Eintrag in der Schufa, mit Gerichtsvollzieher und ja, sogar mit Haft. Und er forderte über 500€.

Das Schreiben wanderte nach gründlicher Abwägung (Juristen in der Familie) in die Schublade für "irrelevant" und das war es dann auch.

Es kam nach dem Schreiben nichts weiter und es gab auch keine weiteren Schwierigkeiten trotz Nichtzahlung.

Und das würde ich Dir auch raten. Gegebenenfalls wende Dich doch bitte alternativ an eine Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg!

Ich wollte eine halbe Stunde später das ganze mit sofortiger Wirkung beenden

Warum hast Du es nicht getan? So etwas macht man schriftlich.

Lt. dem Screenhsot hast Du Widerrufsrecht. Sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist, kannst Du davon vermutlich noch Gebrauch machen.

dies wurde mir in dem Sinne abgelehnt.

Das ist nicht möglich. Entweder Du hattest/hast Widerrufsrecht oder Du hattest/hast es nicht.

Sollte ich zu einem Anwalt gehen der das ganze Prüft oder soll ich erstmal warten ob von deren Seite noch etwas kommt?

Das mußt Du schon selbst entscheiden. Warum stellst Du diese Frage Menschen, die Du mutmaßlich nicht kennst?

Rechtsberatung ist prinzipiell nicht erlaubt, wäre mit den von dir gelieferten Infos aber auch ohnehin nicht klärbar.

Allgemein sind ist ein vorzeitiger Verfall des Widerrufsrechts nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei Online-Käufen von z.B. Handyguthaben.

Ich zweifle auch an der Seriösität, wenn gleich gedroht wird. Typische Einschüchterungsversuche, wenn der "Anbieter" weiß, dass er am kürzeren Hebel sitzt.

Wie dem auch sei, nach deinen Schilderungen kann man dir nix vernünftiges sagen, unabhängig davon darf man das auch nicht. Such dir nen Anwalt, geh auf Internetrecherche, oder ruf zumindest ne kostenpflichtige Rechtsberatungshotline an.

Familiengerd  13.08.2020, 12:57
Rechtsberatung ist prinzipiell nicht erlaubt

Bei der Diskussion und Behandlung von Rechtsfällen in öffentlichen Medien (wie in diesem Forum hier) handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes RDG!

ElJay593 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 03:11

Alles Klar! Danke dir für die Antwort. Ich versuche mich lediglich durch positive Antworten etwas zu beruhigen denn das was mit mir gemacht worden ist bzw. noch gemacht wird macht mich psychisch so fertig das ich seit 2 Wochen schlaflose Nächte und tatsächlich auch krasse Ängste habe von wegen Schufa, Schulden etc. ich verdiene kein Geld da ich noch Schüler bin.

EXInkassoMA  13.08.2020, 08:47
@ElJay593

Wie alt bist Du ?

P.s Es dürfen grundsätzlich nur unstrittige unwidersprochene Forderungen Schufatechnisch ein gemeldet werden. Keine Panik

geh zum Anwalt

ElJay593 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 03:04

Alles Klar! Falls der Anwalt sagt das die mit rechten Dingen gehandelt haben, werde ich sofort Kündigen und die 500€ denen Bezahlen. Damit ich mit dem Thema abschließen kann :)

KlausHans352  13.08.2020, 03:06
@ElJay593

sie haben (nicht)mit rechten Dingen gehandelt, wenn Du dies im Internet (nicht) abgeschlossen hast

ElJay593 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 03:06
@KlausHans352

Ich habe wie schon geschrieben lediglich den AGB's zugestimmt. Normalerweise ist das doch kein Abschluss eines Vertrages oder irre ich mich?

KlausHans352  13.08.2020, 03:07
@ElJay593

kein Abschluß, aber woher hat der Kerl dann Deine Daten ?

ElJay593 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 03:08
@KlausHans352

Es ging um ein Talentscouting und damit man sich dort Bewerben konnte musste man seine Handynummer angeben damit die mit dir ein persönliches erstes Gespräch führen können

uni1234  13.08.2020, 07:10
@ElJay593
Ich habe wie schon geschrieben lediglich den AGB's zugestimmt. Normalerweise ist das doch kein Abschluss eines Vertrages oder irre ich mich?

Doch, natürlich. Die AGB sind der Vertrag.

EXInkassoMA  13.08.2020, 08:51
@ElJay593

Ein Anwalt ist nach meinem Dafür Halten zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig.

mrmccaughy  13.08.2020, 11:59
@uni1234

AGB sind Vertragsbestandteil, können aber schon deshalb kein Vertrag sein, weil keine individuellen Daten (z.B. des anderen Vertragspartner) hinterlegt sind.

geheim007b  13.08.2020, 20:56
@uni1234

AGB Sind wie der Name schon sagt allgemeine Geschäftsbedingungen und kein Vertrag.