Mietrecht?

9 Antworten

Ein 4-Jahres-Mietvertrag sagt noch nichts aus, denn der Erblasser könnte hier einen qualifizierten Grund für die Befristung weggelassen haben. Danach könnte der aktuelle MV durchaus als unbefristet gelten. Bitte schaue in den MV, was hier als Grund der Befristung angegeben ist.

Wenn die Mieter länger als 5 oder gar 8 Jahre im Haus wohnen, ist die mögliche Kündigungsfrist um 3 oder 6 Monate länger. Bitte auch hier nachschauen.

Sollte also eine Kündigung notwendig sein, falls die Befristung nicht wirksam ist, dann den Eigenbedarf als Kündigungsgrund detailliert darstellen. Die Mieterpartei ist auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen.

albatros  15.08.2020, 13:34

Ich vermute hier einen KV von 4 Jahren, der allerdings u. U. auch unwirksam sein könnte.

Du musst nichts schreiben. Der Vertrag läuft von alleine ab.

Aber als Info an die Mieter geht das, ja.

Du brauchst gar nichts zu schreiben. Der Mietvertrag läuft einfach aus.

albatros  15.08.2020, 13:32

Wenn es sich tatsächlich um einen befristeten MV handelt und die Befristung auch rechtswirksam ist. Das ist z.Zt. offen. Vermutlich handelt es sich sogar überhaupt nicht um einen befristeten MV sondern um einen vierjährigen Kündigungsverzicht. Auch der könnte u.U. formell unwirksam sein.

Leider alle Antworten hier falsch, du hast ein Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, wenn du selbst einziehen möchtest.Du kannst die Mieter SOFORT mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (!!) kündigen.

bwhoch2  15.08.2020, 13:03

Leider auch total falsch oder schreibst Du über Schweizer oder Österreichischem Recht. Da kenne ich mich nicht aus.

Aber in Deutschland gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei Erbschaft einer Immobilie. Wenn der befristete Mietvertrag vom Erblasser ordentlich abgefasst war, kann der Erbe zwar aufgrund von Eigenbedarf kündigen, aber nur zu dem Zeitpunkt, wo eine frühestes Ende des Mietvertrags möglich ist.

Cedrick200  16.08.2020, 05:00
@bwhoch2

korrekt so, mein Fehler, bin auf Strafrecht spezialisiert

Joergengel 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 20:20
Askofanswers  15.08.2020, 02:23

Er hat ja nicht gefragt ob er vorzeitig kündigen kann, sondern hat gesagt dass er mit dem Ablauf einziehen will...

Man man man...

ja, du musst eigentlich gar nix schreiben

er läuft aus und fertig

du kannst ihnen schreiben, dass du ihn leider nicht verlängern kannst

so aus freundlichkeit, dass sie bescheid wissen