Mietrecht?
Habe ein Haus geerbt, Behindertengerecht.
Die netten Mieter ( einer Contergangeschädigt, Sie hat eine nicht richtig ausgebildete Hand) haben einen 4 Jahresmietvertrag der im nächsten Jahr im August ausläuft.
Meine Partnerin ( 30% Behindertenausweiß) und ich wollen nun da einziehen, also den Mietern kündigen, bzw den Mietvertrag NICHT verlängern.
Theoretisch muß ich doch nur schreiben, das mit Ablauf der 4 Jahre der Mietvertrag erlischt, nicht verlängert wird?
Oder sieht da einer Probleme auf mich zukommen?
Danke für die Antworten
Jörg Engelbrecht
9 Antworten
Ein 4-Jahres-Mietvertrag sagt noch nichts aus, denn der Erblasser könnte hier einen qualifizierten Grund für die Befristung weggelassen haben. Danach könnte der aktuelle MV durchaus als unbefristet gelten. Bitte schaue in den MV, was hier als Grund der Befristung angegeben ist.
Wenn die Mieter länger als 5 oder gar 8 Jahre im Haus wohnen, ist die mögliche Kündigungsfrist um 3 oder 6 Monate länger. Bitte auch hier nachschauen.
Sollte also eine Kündigung notwendig sein, falls die Befristung nicht wirksam ist, dann den Eigenbedarf als Kündigungsgrund detailliert darstellen. Die Mieterpartei ist auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Ich vermute hier einen KV von 4 Jahren, der allerdings u. U. auch unwirksam sein könnte.
Du musst nichts schreiben. Der Vertrag läuft von alleine ab.
Aber als Info an die Mieter geht das, ja.
Du brauchst gar nichts zu schreiben. Der Mietvertrag läuft einfach aus.
Wenn es sich tatsächlich um einen befristeten MV handelt und die Befristung auch rechtswirksam ist. Das ist z.Zt. offen. Vermutlich handelt es sich sogar überhaupt nicht um einen befristeten MV sondern um einen vierjährigen Kündigungsverzicht. Auch der könnte u.U. formell unwirksam sein.
Leider alle Antworten hier falsch, du hast ein Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, wenn du selbst einziehen möchtest.Du kannst die Mieter SOFORT mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (!!) kündigen.
Er hat ja nicht gefragt ob er vorzeitig kündigen kann, sondern hat gesagt dass er mit dem Ablauf einziehen will...
Man man man...
ja, du musst eigentlich gar nix schreiben
er läuft aus und fertig
du kannst ihnen schreiben, dass du ihn leider nicht verlängern kannst
so aus freundlichkeit, dass sie bescheid wissen
Leider auch total falsch oder schreibst Du über Schweizer oder Österreichischem Recht. Da kenne ich mich nicht aus.
Aber in Deutschland gibt es kein Sonderkündigungsrecht bei Erbschaft einer Immobilie. Wenn der befristete Mietvertrag vom Erblasser ordentlich abgefasst war, kann der Erbe zwar aufgrund von Eigenbedarf kündigen, aber nur zu dem Zeitpunkt, wo eine frühestes Ende des Mietvertrags möglich ist.