Immobilienmakler - ab wann Provision?
Hallo zusammen! Ich möchte folgenden Fall schildern: Mein Mann und ich sind schon seit längerem auf der Suche nach einem geeigneten Haus für uns zum Kauf. Vor etwa eineinhalb Jahren sind wir im Internet über eine Immobilie gestolpert, die offensichtlich von privat veräußert werden sollte (es war keine Makleradresse hinterlegt sondern nur eine Telefonnummer.) Dieses Objekt schien uns einigermaßen interessant. Im Expose stand die volle Adresse des Hauses, sodass wir unverbindlich vorbeifahren konnten, um es erst einmal von außen zu betrachten. Da wir zu diesem Zeitpunkt erst noch etwas "den Markt" sichten wollten, nahmen wir zunächst Abstand davon. Etwa 8 Wochen später haben wir in der Zeitung eine Suchannonce geschaltet, auf die sich ein Makler meldete und uns eben die selbe Immobilie anbot. Da wir aufgrund der Adressdaten wussten, dass es sich um eben dieses Objekt handelt, haben wir nicht darauf reagiert, aber ich habe die Telefonnummer des Maklers zu dem Expose aus dem Internet gelegt und abgeheftet. Jetzt - eineinhalb Jahre später haben wir immer noch kein besseres (für uns passenderes Haus) gefunden und haben die alten Exposes nochmal hervorgekramt. Ich habe die Telefonnummer, die ich zu dem Expose gelegt hatte, angerufen und einen Besichtigungstermin vereinbart. Schlussendlich ist es so, dass wir nun doch nach reiflichem Überlegen das Haus kaufen möchten. In einem Gespräch mit dem Eigentümer wurde uns mitgeteilt, dass der Eigentümer mit dem Makler keinen Vermittlungsvertrag hat (er hat es ohne Vertrag in seinen Vermittlungspool aufgenommen). Auch wir haben mit dem Makler keinen Vertrag. Das alte Expose von vor eineinhalb Jahren hatte der Eigentümer selbst inseriert. Der Makler möchte allerdings von uns jetzt eine Provision von 5,67% des Kaufpreises, mit der Begründung, dass er das Objekt ja in der Werbung habe. Nun meine Frage: Kann ein Makler eine Vermittlungsgebühr verlangen, obwohl weder der Eigentümer noch wir einen Vertrag mit dem Makler vereinbart haben, zumal wir nicht mal ein Expose vom Makler bekommen haben, indem die Konditionen erläutert sind? Vielen Dank fürs Lesen dieses langen Textes :)
8 Antworten
Ein ungewöhnlicher und schwieriger Fall.
Grundsätzlich entsteht die Provisionspflicht für den Nachweis der Immobilie auf der Basis eines Maklervertrags. Der Maklervertrag ist dabei meist kein umfangreiches Schriftstück, sondern wird ganz beiläufig geschlossen, zum Beispiel durch Zusendung des Exposés, in dem die Konditionen stehen, und anschließender Kontaktaufnahme mit dem Makler.
Wenn der Makler aber ein Objekt benennt, das ihr schon kennt, dann hat er es nicht nachgewiesen und keinen Anspruch auf die Provision. Üblicherweise sollte man dies dem Makler sofort mitteilen, das erleichtert den Beweis sehr.
Hier habt ihr aber nun den Makler angerufen, er hat euch das Objekt gezeigt usw. Darin könnte man ein Einverständnis sehen, das Vermittlungsangebot des Maklers anzunehmen, und die Provision wäre fällig.
Letztlich hängt es von den genauen Einzelumständen und der Nachweisbarkeit der Behauptungen ab, wer einen Rechtsstreit gewinnen würde. Ich würde euch angesichts des Betrages, um den es hier geht, empfehlen, anwaltlichen Rat hinzuzuziehen.
Ich möchte noch ergänzen:
Eine Formbedürftigkeit (etwa Schriftform) besteht grundsätzlich nicht.
Ein Maklervertrag kommt nicht zustande, wenn folgende Bedingungen VOR der Kontaktaufnahme alle erfüllt sind:
Der Käufer kannte das Objekt bereits vorher
UND
Der Käufer kannte die Verkaufsabsicht
UND
Der Käufer kannte den Verkäufer
Sofern auch nur eine Information durch den Makler bekannt gegeben wurde, kommt u. U. ein Maklervertrag zustande.
Problematisch wird es hier, da ein Besichtigungstermin mit dem Makler vereinbart wurde.
Ich stimme "ratirat" ausdrücklich zu, daß es sich hier um einen ungewöhnlichen und schwierigen Fall handelt, der aus der ferne nicht abschließend beurteilt werden kann.
Daher, sollte der Makler auf seine Provision bestehen, ist ein Rechtsanwalt einzuschalten, da der Einzelfall im Detail analysiert werden muß.
Im Prinzip richtig, allerdings wurde der Makler ja, wie dem Kommentar unten zu entnehmen ist, versehentlich angerufen.
Das könnte zum Beispiel eine Anfechtung begründen, wenn es denn überhaupt als Willenserklärung aufgefasst wird.
Halte ich für nicht haltbar. Spätestens bei der Besichtigung dürfte klar geworden sein, dass es sich nicht um den Eigentümer, sondern einen Makler handelt, und auch da wurden keine Einwände erhoben, sondern erst jetzt, wo es ums Geld geht.
Die Fallbeschreibung ist zu dürftig, um das mit Gewissheit zu sagen. Wir wissen nicht einmal, ob der Makler bei der Besichtigung zugegen war.
Eben wegen dieser vielen Details, die geklärt und bewertet werden müssen, ist der Anwalt angeraten.
ich sehe das genau so.
Die Darstellung lässt zu viele Fragen offen, auf die es im Einzelfall ankommen kann. Die Höhe der verlangten Provision halte ich aber nicht für marktüblich, sondern für überhöht.
In vielen Gegenden (z. B. Raum Frankfurt) ist sie leider marktüblich.
Ich bin seit langem der Ansicht, dass Provisionsverlangen der Makler vom Käufer verboten werden sollten., die von Mietern gedeckelt / geteilt. Zum Glück kommt ja langsam Bewegung in die Sache: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=150887
Ich fürchte, der Makler hat Anspruch, denn er wurde ja von Euch angerufen und es wurde ja auch seine Leistung in Anspruch genommen. So etwas ist ja auch eigentlich fies, finde ich, wenn feststeht, daß er nicht bezahlt werden soll.
Hallo, netter Versuch des Maklers. Es ist eindeutig! Wenn Ihr bereits vor der Makleranzeige das Objekt gekannt habt, dann geht der Makler leer aus. Wie hat er, nach dieser langen Zeit überhaupt davon erfahren? In standardisierten Maklerverträgen steht sogar, dass, wenn Ihr das vom Makler angebotene Objekt schon kennt, Ihr dieses dem Makler mitteilen müsst, damit ergibt sich dann, dass keine Vermittlungsgebühr anfällt.
Hier ist gar nichts eindeutig.
Erst die Frage sorgfältig lesen ... und dann, wenn man erkennbar keine Ahnung, nicht auch noch was schreiben.
Wie hat er, nach dieser langen Zeit überhaupt davon erfahren?
Steht im Text - der Fragesteller hat ihn angerufen.
Ja, verzwickte Sache. Hier zeigt sich, Nachlässigkeiten können Geld kosten. Hättet ihr damals sofort reagiert und mitgeteilt, dass ihr das Objekt schon kennt.....kein Problem. Aber nun habt ihr auch noch seine Dienste mit einer Besichtigung in Anspruch genommen, das macht es schwierig. Aber einen Ansatzpunkt habe ich noch. Ein Makler ist verpflichtet, in seinen Angeboten ganz deutlich erkennbar zu machen, dass es sich um ein Angebot eines Maklers handelt. Nur mit der bloßen Angabe einer Telefonnummer auf Kunden- bzw. Adressenfang zu gehen ist eher nicht erlaubt. Wenn ihr dazu noch Beweise habt, ist das im Streitfall sicher von Hilfe. Bei Urteilen wurde meist ein Kundenschutz von ca. 1 Jahr als "angemessen" anerkannt, aber das kommt immer auf die entsprechende Konstellation an. Ist der Makler in der Provisionshöhe nicht verhandlungsbereit, dann hilft sicher ein Hinweis, dass man vom Kauf doch noch Absand nimmt. Eine rechtlich sichere Aussage kann man nicht treffen, da ein Richter meist die Gesamtsituation beurteilt.
Das ist meiner Ansicht nach der zentrale Punkt. Ist aber auch eine lustige Idee, den Makler für sich arbeiten zu lassen, um hinterher zu sagen Ätschbätsch. Für die Verneinung des Provisionsanspruches hätten meiner Meinung nach ab der Feststellung, dass das Objekt bereits bekannt war, keine Leistungen mehr vom Makler abgefordert werden dürfen.