Kein Vertrag abgeschlossen und trotzdem 75 Euro Aufwandsentschädigung zahlen?

4 Antworten

  • Keine AGB
  • vermutlich kein button "jetzt zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliches

ergo -> nicht möglich für sie das einzuklagen. Zurückweisen und fertig. Sollte ein Mahnbescheid kommen widersprechen.

Ich würde sie ersteinmal auf Punk 2.3 ihrer AGB Verweisen:

"2. Vertragsschluss
2.1. Nach Registrierung auf unserer Internetseite setzt sich einer der Kundenbetreuer von OptimalNachhilfe mit dem Nachhilfeschüler in Verbindung, um ihn persönlich zu beraten. Gemeinsam wählen sie ein Lernmodul bestehend aus einer konkreten Anzahl an Nachhilfestunden für ein bestimmtes Unterrichtsfach zu einem konkreten Preis.
2.2. Nach dem Erstgespräch mit dem Lehrer, erhält der Nachhilfeschüler per Email die Aufforderung sein Guthabenkonto aufzuladen.
2.3. Die Geschäftsbeziehung kommt durch die Annahme der Nachhilfe zustande."

Am Telefon hast du nicht schon verbindlich zugesagt?

du kannst klagen, sie werden die Aufzeichnung des Telefonats hernehmen. Wenn du dich genau dran erinnern kannst dass da nirgends drin du gesagt hast dass du bereits verbindlich zu einem bestimmten termin zusagst, dann kannst es drauf ankommen lassen.

aber mal anders: willst du denn die nachhilfe noch, sag denen dann doch einfach dass sie den falschen termin hatten und du nun die nachhilfe willst, nicht vor 1 woche.

Du muss genauer lesen das "Anmelden" ist gratis.

Ich sehe nach kurzem Lesen der AGB aber keinen Grund für einen Strafgebühr.

2.3. Die Geschäftsbeziehung kommt durch die Annahme der Nachhilfe zustande.

Bedeutet ja genau das gegenteil.

Ich würde nicht zahlen (AGB ausdrucken) und die INkassowelle die dann kommt ignorieren., Du brauchst weder einen Anwalt noch musst du antworten.

Du kannst aber mal nachfragen wie Sie auf die Gebühr kommen ? Schriftlich, und nur das fragen

MAHNBESCHEID ODER KLAGE - IMMER REAGIEREN !!!

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