Kein Vertrag abgeschlossen und trotzdem 75 Euro Aufwandsentschädigung zahlen?
Hallo zusammen, folgendes ist passiert: Ich bin Student und wollte Nachhilfeunterricht nehmen. Also habe ich mich schlau gemacht und die Seite "optimalnachhilfe.de" gefunden. Da kann man sich "kostenlos" anmelden und man wird zurückgerufen, um Informationen zu erhalten. Also habe ich mich angemeldet und während des Anmeldeprozesses muss man nirgendwo "AGBs akzeptieren" anklicken. Auf der Homepage steht auch, dass es kostenlos ist.
Wenig später wurde ich angerufen und mir wurde mitgeteilt, wie viel die Nachhilfe kostet, wie das ganze abläuft, etc. Ich wurde auch gefragt, wann ich anfangen würde und habe ihnen den Zeitraum mitgeteilt aber auch gesagt, dass ich mich nur unverbindlich informiere und ich noch nicht zugesagt habe.
Dann bin ich in den Urlaub gefahren, wo ich kein Internet habe und eine Woche später lese ich meinen Mailordner und sehe, dass ein Lehrer für mich gefunden wurde, der mich auch später kontaktiert hat. Ich habe ihm abgesagt, weil ich mich wie gesagt nur informiert habe.
Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen, dass ich 75 Euro Aufwandsentschädigung zahlen muss, weil sie mir einen Lehrer gesucht haben und ich storniert habe. In ihren AGBs steht:
"Widerrufsrecht
OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, wenn OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler erfolgreich einen Nachhilfelehrer vermittelt hat und der Nachhilfeschüler weniger als die vereinbarten Mindeststunden Nachhilfe nimmt. Sofern OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler noch keinen Nachhilfelehrer vermittelt hat, kann der Nachhilfeschüler seine Buchung jederzeit kostenlos stornieren."
Aber die AGBs habe ich wie gesagt nicht akzeptiert und ich habe keinen Nachhilfelehrer verlangt, sondern ich wollte mich nur über die Preise und Termine informieren. Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen und auf ihrer Homepage werben sie damit, dass man sich kostenlos anmelden kann. Muss ich das Geld trotzdem zahlen? Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich nicht zahle?
Edit: Was ich noch vergessen habe zu schreiben: Nachdem ich ihre Mail gelesen habe, dass sie einen Lehrer gebucht haben, habe ich ihnen eine Mail geschrieben, mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Lernmodul habe ich nicht gebucht, ich habe lediglich gesagt, dass ich mir das Angebot überlegen möchte. Auf Ihrer Homepage steht, dass man sich gratis über einen Nachhilfekurs informieren kann. Daraufhin wurde mir Ihrerseits versichert, dass diese Information unverbindlich sei und ich das Modul erst verbindlich buchen würde, wenn ich die erste Stunde belegt habe."
Als Antwort kam, dass ich die Nachhilfe erst dann verbindlich ist, sobald ich die erste Nachhilfestunde genommen habe.
4 Antworten
- Keine AGB
- vermutlich kein button "jetzt zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliches
ergo -> nicht möglich für sie das einzuklagen. Zurückweisen und fertig. Sollte ein Mahnbescheid kommen widersprechen.
Hast du ja nicht gemacht, wo ist dann deren problem? :)
ich war drauf, da steht ja sogar klar "gratis anmelden". Und bzgl. des gesprächs sagst du ja dass du klar gesagt hast du willst dich nur über die Preise informieren... daraus kann man keinen Vermittlungsvertrag ableiten.
Ich seh ne AGB und ob man nach den anmelden keinen Button hat, hast du nun geraten- Was soll der Rat ?
war erst später drauf leider, aber akzeptieren muss man sie nicht. Aus dem geschilderten Sachverhalt lässt sich kein Vertragsverhältnis ableiten.
Ich würde sie ersteinmal auf Punk 2.3 ihrer AGB Verweisen:
"2. Vertragsschluss
2.1. Nach Registrierung auf unserer Internetseite setzt sich einer der Kundenbetreuer von OptimalNachhilfe mit dem Nachhilfeschüler in Verbindung, um ihn persönlich zu beraten. Gemeinsam wählen sie ein Lernmodul bestehend aus einer konkreten Anzahl an Nachhilfestunden für ein bestimmtes Unterrichtsfach zu einem konkreten Preis.
2.2. Nach dem Erstgespräch mit dem Lehrer, erhält der Nachhilfeschüler per Email die Aufforderung sein Guthabenkonto aufzuladen.
2.3. Die Geschäftsbeziehung kommt durch die Annahme der Nachhilfe zustande."
Am Telefon hast du nicht schon verbindlich zugesagt?
Nein, ich habe auch am Telefon gesagt, dass ich mich unverbindlich informieren möchte. Ich saß dabei im Zug und konnte nicht alles zu 100% genau verstehen, aber ich habe auf jeden Fall einen Zeitraum angegeben, wann ich mit der Nachhilfe anfangen WÜRDE, aber keinen festen Termin gegeben und auch gesagt, dass ich mich unverbindlich informiere.
Nachdem ich die Mail bekommen habe, dass ein Lehrer für mich gesucht wird, habe ich auf ihre Mail mit folgendem Wortlaut geantwortet :
"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Lernmodul habe ich nicht gebucht, ich habe lediglich gesagt, dass ich mir das Angebot überlegen möchte. Auf Ihrer Homepage steht, dass man sich gratis über einen Nachhilfekurs informieren kann. Daraufhin wurde mir Ihrerseits versichert, dass diese Information unverbindlich sei und ich das Modul erst verbindlich buchen würde, wenn ich die erste Stunde belegt habe."
Als Antwort kam, dass das korrekt ist und dass die Nachhilfe erst verbindlich wird, nachdem sie mir einen Lehrer vermittelt haben und ich die Nachhilfe mit diesem Lehrer nehme.
du kannst klagen, sie werden die Aufzeichnung des Telefonats hernehmen. Wenn du dich genau dran erinnern kannst dass da nirgends drin du gesagt hast dass du bereits verbindlich zu einem bestimmten termin zusagst, dann kannst es drauf ankommen lassen.
aber mal anders: willst du denn die nachhilfe noch, sag denen dann doch einfach dass sie den falschen termin hatten und du nun die nachhilfe willst, nicht vor 1 woche.
Ich habe noch vergessen zu sagen, dass ich, nachdem ich die Mail bekommen habe, dass ein Lehrer für mich gesucht wird, auf ihre Mail mit folgendem Wortlaut geantwortet habe:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Lernmodul habe ich nicht gebucht, ich habe lediglich gesagt, dass ich mir das Angebot überlegen möchte. Auf Ihrer Homepage steht, dass man sich gratis über einen Nachhilfekurs informieren kann. Daraufhin wurde mir Ihrerseits versichert, dass diese Information unverbindlich sei und ich das Modul erst verbindlich buchen würde, wenn ich die erste Stunde belegt habe."
Als Antwort kam, dass das korrekt ist und dass die Nachhilfe erst verbindlich wird, nachdem sie mir einen Lehrer vermittelt haben und ich die Nachhilfe mit diesem Lehrer nehme.
dann ist es ja klar. da du nie diesem lehrer geantwortet hast, ist auch kein vertrag zustande gekommen.
Dem Lehrer habe ich nur gesagt, dass ich keine Nachhilfe will, weil er mich gefragt hat, wann ich die erste Nachhilfesunde brauche.
na da bin ich mal gespannt wie die dann die Buchung konstruieren und dich rechtskräftig mahnen und Geld eintreiben können ...
Man darf Telefonate nicht ohne die Einwilligung des anderen aufzeichnen, vor Gericht wäre so eine Aufzeichnung wertlos.
wahrscheinlich hatte er eine belehrung am anfang des telefonats ob er einwilligt dass es aufgezeichnet wird. ansonsten ist das geschäftsmodel ja sowieso zum scheitern verurteilt, wenn sie keinen nachweis führen können dass einer überhaupt nachhilfe bestellt hat.
An das Telefonat kann ich mich nicht ganz genau erinnern, aber ich habe auf jeden Fall keinen festen Termin angegeben.
Die Nachhilfe brauche ich nicht mehr.
warum sollte er wenn er sich nur informieren wollte.
Du muss genauer lesen das "Anmelden" ist gratis.
Ich sehe nach kurzem Lesen der AGB aber keinen Grund für einen Strafgebühr.
2.3. Die Geschäftsbeziehung kommt durch die Annahme der Nachhilfe zustande.
Bedeutet ja genau das gegenteil.
Ich würde nicht zahlen (AGB ausdrucken) und die INkassowelle die dann kommt ignorieren., Du brauchst weder einen Anwalt noch musst du antworten.
Du kannst aber mal nachfragen wie Sie auf die Gebühr kommen ? Schriftlich, und nur das fragen
MAHNBESCHEID ODER KLAGE - IMMER REAGIEREN !!!
Ich habe noch vergessen zu sagen, dass ich, nachdem ich die Mail bekommen habe, dass ein Lehrer für mich gesucht wird, auf ihre Mail mit folgendem Wortlaut geantwortet habe:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Lernmodul habe ich nicht gebucht, ich habe lediglich gesagt, dass ich mir das Angebot überlegen möchte. Auf Ihrer Homepage steht, dass man sich gratis über einen Nachhilfekurs informieren kann. Daraufhin wurde mir Ihrerseits versichert, dass diese Information unverbindlich sei und ich das Modul erst verbindlich buchen würde, wenn ich die erste Stunde belegt habe."
Als Antwort kam, dass das korrekt ist und dass die Nachhilfe erst verbindlich wird, nachdem sie mir einen Lehrer vermittelt haben und ich die Nachhilfe mit diesem Lehrer nehme.
Dann gibts auch keinen Grund für eine Rechnung. NImm die Mail als "Antwort" und frage nach wie die Rechnung nun zustande kommt. Mal sehen was Sie schreiben :-)
Ich habe noch vergessen zu sagen, dass ich, nachdem ich die Mail bekommen habe, dass ein Lehrer für mich gesucht wird, auf ihre Mail mit folgendem Wortlaut geantwortet habe:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
das Lernmodul habe ich nicht gebucht, ich habe lediglich gesagt, dass ich mir das Angebot überlegen möchte. Auf Ihrer Homepage steht, dass man sich gratis über einen Nachhilfekurs informieren kann. Daraufhin wurde mir Ihrerseits versichert, dass diese Information unverbindlich sei und ich das Modul erst verbindlich buchen würde, wenn ich die erste Stunde belegt habe."
Als Antwort kam, dass das korrekt ist und dass die Nachhilfe erst verbindlich wird, nachdem sie mir einen Lehrer vermittelt haben und ich die Nachhilfe mit diesem Lehrer nehme.