Widerruf bei abgeschlossenen Handyvertrag im Shop?
Hallo zusammen:) ich habe ein kleines Problem: Mein Papa, der nicht gut Deutsch kann, hat einen Vertrag in einem Vodafone Shop abgeschlossen. Leider ist dieser Vertrag komplett überteuert und obwohl mein Vater den Verkäufer hingewiesen hat, dass auf der offiziellen Vodafone Seite deutlich günstigere Verträge gibt, hat der Verkäufer nur gesagt, dass die Verträge über die Online Seite nicht gut sind (klar, er will Provision machen). Ich weiß, dass der Fernabsatz hier nicht gilt, da der Vertrag in einem Geschäftsraum von Vodafone abgeschlossen wurde. Aber im Vertrag ist eine Widerrufsklausel, die besagt:
Wiederrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AllgemeinenVersicherungsbedingungen, die weitere Informationen nach §7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 §3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Kann mein Papa also noch vom Vertrag zurücktreten? Kundenbetreuung sagt ja, aber die selbst können nicht widerrufen; meinten das ich das nur im Shop kann aber warum steht da per Brief, Fax E-mail dann noch?
4 Antworten
Die Widerrufsbelehrung bezieht sich auf eine Versicherung, nicht auf den Handyvertrag selbst.
Versicherungen fallen unter das VVG und haben quasi immer ein Widerrufsrecht, da sie den sog. Haustürgeschäften zugeordnet werden.
Hat man deinem Dad noch zusätzlich eine Geräteversicherung verkauft?
Statt dem Widerruf würde ich hier ehr die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) ggf. wegen arglistiger Täuschung (§ 123) versuchen.
Kommt nach fast 15 Jahren in der Branche.
Ich könnte mir gar vorstellen, dass die Versicherung hier der Preistreiber ist oder zumindest teilweise und gar nicht der Handytarif selber. Aber dazu müsste die Fragestellerin mal aufschlüsseln.
Hallo,
dein Vater will ja widerrufen, nicht die der Kundenbetreuung ;-)
Also muss er den Vertrag schriftlich widerrufen und das geht auch per Brief, Fax oder E-Mail.
Oder du gehst einfach mit ihm zusammen in den Shop und hilfst ihm dann dabei, den richtigen Vertrag zu finden.
Viele Grüße
Michael
Hallo :) Ich meinte ja auch damit, dass der Kunden Service den Widerruf nicht einleiten kann, selbst wenn wir den Widerruf an Ihnen senden. Ja ich werde meinen Papa schon helfen, aber vorerst möchten wir sicherheitshalber aus diesem Abzocker Vertrag raus, deshalb die Frage mit dem Widerruf.
Weil die den Widerruf schriftlich brauchen. Ich kenne die einzelnen aufgeführten Gesetze nicht aber wenn das so stimmt, dass man noch Widerrufen kann, einfach dort ein Schreiben mit Rückschein an den Schop senden und gut ist
Ein Schriftformerfordernis ist unzulässig.
Fax, Email erfüllen die Textform und erklären wirksam den Widerruf. Nur bezieht sich die zitierte Widerrufsbelehrung nicht auf den Handyvertrag ;-)
ja wie gesagt die aufgeführten Gesetze da kenn ich nicht und hab ich jetzt auch nicht geprüft.
Und wie der Brief nun geschrieben ist als handschrift oder Ausdruck ist Wurst wichtig ist eher wenn dann, dass man auch einen Nachweiß hat, dass es geschickt wurde, deswegen der Rückschein. Eine Mail würde auch reichen, da wird ja auch gespeichert wann die verschickt wurde bzw man kann auch eine Empfangsbestätigung und Lesebestätigung bei einigen Anbietern anfordern
Wenn da ein vergünstigtes Handy enthalten ist dann handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag der innerhalb von 14 Tagen auch dann widerrufenb werden kann wenn er in einem Shop abgeschlossen wurde,dazu gibt es einige Verbraucherfreundliche Urteile,das sind aber Einzelfallentscheidungen.
https://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-bei-handyvertrag-im-laden.htm
Da hat einer aufmerksam gelesen - mir war das entgangen ;-)