Widerruf bei abgeschlossenen Handyvertrag im Shop?

4 Antworten

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Die Widerrufsbelehrung bezieht sich auf eine Versicherung, nicht auf den Handyvertrag selbst.

Versicherungen fallen unter das VVG und haben quasi immer ein Widerrufsrecht, da sie den sog. Haustürgeschäften zugeordnet werden.

Hat man deinem Dad noch zusätzlich eine Geräteversicherung verkauft?

Statt dem Widerruf würde ich hier ehr die Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) ggf. wegen arglistiger Täuschung (§ 123) versuchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
19Michael69  21.05.2019, 00:41

Da hat einer aufmerksam gelesen - mir war das entgangen ;-)

kevin1905  21.05.2019, 00:52
@19Michael69

Kommt nach fast 15 Jahren in der Branche.

Ich könnte mir gar vorstellen, dass die Versicherung hier der Preistreiber ist oder zumindest teilweise und gar nicht der Handytarif selber. Aber dazu müsste die Fragestellerin mal aufschlüsseln.

Hallo,

dein Vater will ja widerrufen, nicht die der Kundenbetreuung ;-)

Also muss er den Vertrag schriftlich widerrufen und das geht auch per Brief, Fax oder E-Mail.

Oder du gehst einfach mit ihm zusammen in den Shop und hilfst ihm dann dabei, den richtigen Vertrag zu finden.

Viele Grüße

Michael

Skatetastical 
Beitragsersteller
 21.05.2019, 00:33

Hallo :) Ich meinte ja auch damit, dass der Kunden Service den Widerruf nicht einleiten kann, selbst wenn wir den Widerruf an Ihnen senden. Ja ich werde meinen Papa schon helfen, aber vorerst möchten wir sicherheitshalber aus diesem Abzocker Vertrag raus, deshalb die Frage mit dem Widerruf.

Weil die den Widerruf schriftlich brauchen. Ich kenne die einzelnen aufgeführten Gesetze nicht aber wenn das so stimmt, dass man noch Widerrufen kann, einfach dort ein Schreiben mit Rückschein an den Schop senden und gut ist

kevin1905  21.05.2019, 00:31

Ein Schriftformerfordernis ist unzulässig.

Fax, Email erfüllen die Textform und erklären wirksam den Widerruf. Nur bezieht sich die zitierte Widerrufsbelehrung nicht auf den Handyvertrag ;-)

verreisterNutzer  21.05.2019, 00:33
@kevin1905

ja wie gesagt die aufgeführten Gesetze da kenn ich nicht und hab ich jetzt auch nicht geprüft.

Und wie der Brief nun geschrieben ist als handschrift oder Ausdruck ist Wurst wichtig ist eher wenn dann, dass man auch einen Nachweiß hat, dass es geschickt wurde, deswegen der Rückschein. Eine Mail würde auch reichen, da wird ja auch gespeichert wann die verschickt wurde bzw man kann auch eine Empfangsbestätigung und Lesebestätigung bei einigen Anbietern anfordern

Wenn da ein vergünstigtes Handy enthalten ist dann handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag der innerhalb von 14 Tagen auch dann widerrufenb werden kann wenn er in einem Shop abgeschlossen wurde,dazu gibt es einige Verbraucherfreundliche Urteile,das sind aber Einzelfallentscheidungen.

https://www.heise.de/resale/artikel/Subventioniertes-Handy-im-Laden-gekauft-Hier-gilt-das-Widerrufsrecht-1228100.html

https://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-bei-handyvertrag-im-laden.htm