Bitte nur um Exposé einer Immobilie - Merkwürdige Makler-Antwort per Mail erhalten
Hallo zusammen,
ich habe telefonisch um ein Exposé geben, dass man mir es gerne per E-Mail zusenden möchte.
In der E-Mail steht nun...
**Zuvor benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir vor dem Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen, die passende Immobilie für Sie zu finden.
Bitte bestätigen Sie durch Klick auf "Ja, ich stimme zu und möchte das Exposé öffnen", dass Sie die am Ende dieser E-Mail angefügte Widerrufsbelehrung gelesen haben, über die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden sind und dass XYZ vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf.
Ja, ich stimme zu und möchte das Exposé öffnen.
Sobald Sie ausdrücklich zugestimmt haben, sende ich Ihnen das ausführliche Exposé zu.**
Wenn ich jetzt nur aus informativen Zwecken das Exposé mir ansehen möchte und keinen Vertrag beabsichtige, bzw. einen Kauf plane, wie gehe ich hier am besten vor - ohne Maklergebühren nachher bezahlen zu müssen? Bisher habe ich nämlich von meiner Bank kostenlos ohne weitere Verpflichtung die letzten Exposés zugesandt bekommen.
5 Antworten
Diese Widerrufsbelehrung ist seit dem 13.06.2014 für Makler zwingend notwendig, wenn diese einen Provisionsanspruch haben wollen.
Aufgrund der Änderung im Widerrufsrecht hat der Mietinteressent bei Fernabsatzverträgen das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Das gilt auch bei Maklern und Mietverträgen.
Angenommen der Makler informiert Dich nicht über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen auf unbestimmte Zeit.
Zuvor benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir vor dem Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen, die passende Immobilie für Sie zu finden.
Hiermit wurdest Du zum einen vom Widerrufsrecht informiert, zum anderen verzichtest Du jetzt schon darauf, von diesem Recht gebrauch zu machen, was aber nicht unüblich ist.
Ein Provisionsanspruch besteht auch weiterhin nur dann, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Allein aufgrund der Tatsache, dass Du dem Makler erlaubst, vorab tätig zu werden, zahlst Du keine Provision.
Angenommen, der Makler wird ohne deinen Verzicht tätig und Du unterschreibst innerhalb von 14 Tagen den Mietvertrag, kannst Du danach dem Maklervertrag widersprechen und der Makler bekommt keine Provision.
Stimmst Du nicht zu, wird jeder schlaue Makler kein Exposé oder ähnliches vor Ablauf der 14 Tage zur Verfügung stellen.
Vielen Dank für die Info.
Nachdem Du ja ohnehin telefonisch um das Exposé gebeten hast, spricht ja wohl nichts dagegen, dass Du da morgen noch einmal anrufst und fragst, wie Du das denn verstehen darfst.
Das machen nun alle Makler, seit es das neue Widerrufsrecht gibt um sich abzusichern, dass Sie im Kaufensfall auch Ihre Provision bekommen.
Das ist normal und kannst Du machen. Du bezahlt nur wenn Du kaufst.
Hier steht was über das neue Widerrufsrecht:
http://www.fairpreis-immobilien.de/widerrufsrecht-beim-makler.html
Wie wärs wenn du dir die am Ende der E-Mail angefügte Wiederrufsbelehrnung gelesen hast und über die Rechtsfolgen des Wiederrufs belehrt worden bist und und und.. ?
das ist aufgrund der gesetzesänderung
der auftraggeber muss doch jetzt den makler zahlen, das wäre normal der verkäufer
das umgehen sie einfach, indem sie dich das halt ausfüllen lassen
so zahlt der käufer weiterhin die provi
haha, ich wusste das schon vorher, bevor die, die noch mehr als ich verdienen, den müll zu papier gebracht haben
guck dir die vollhonks an, sie machen ein gesetz, lassen sich dafür über den grünen klee loben
und es ist einfach nutzlos, weil sie grenzdebil sind
und jetzt weißt du auch, wie schlau die sonst so immer entscheiden
aber ja, du kannst es öfftnen, wenn du das objekt kaufst, zahlst du die provision, wie früher vor der gesetzesändern
ansonsten siehst du das objekt halt nicht
Warum antwortest Du, wenn Du keine Ahnung hast? Die Tatsache, dass der Makler vom Widerrufsrecht belehrt, hat nichts mit der aktuellen Gesetzesänderung zu tun.
Vielmehr wurde das Widerrufsrecht für Makler seit dem 13.06.14 geändert.
aber ja, du kannst es öfftnen, wenn du das objekt kaufst, zahlst du die provision, wie früher vor der gesetzesändern
Das ist mehrfach falsch. Zum einen gilt das neue Gesetz zur Provisionsregelung nur für Mietwohnungen und nicht für Kauf, zum anderen ist das neue Gesetz noch gar nicht wirksam. Selbst wenn es schon wirksam wäre, müsste der Vermieter hier die Provision tragen.