Bitte nur um Exposé einer Immobilie - Merkwürdige Makler-Antwort per Mail erhalten

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Widerrufsbelehrung ist seit dem 13.06.2014 für Makler zwingend notwendig, wenn diese einen Provisionsanspruch haben wollen.

Aufgrund der Änderung im Widerrufsrecht hat der Mietinteressent bei Fernabsatzverträgen das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Das gilt auch bei Maklern und Mietverträgen.

Angenommen der Makler informiert Dich nicht über das Widerrufsrecht, verlängert sich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen auf unbestimmte Zeit.

Zuvor benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass wir vor dem Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen, die passende Immobilie für Sie zu finden.

Hiermit wurdest Du zum einen vom Widerrufsrecht informiert, zum anderen verzichtest Du jetzt schon darauf, von diesem Recht gebrauch zu machen, was aber nicht unüblich ist.

Ein Provisionsanspruch besteht auch weiterhin nur dann, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. Allein aufgrund der Tatsache, dass Du dem Makler erlaubst, vorab tätig zu werden, zahlst Du keine Provision.

Angenommen, der Makler wird ohne deinen Verzicht tätig und Du unterschreibst innerhalb von 14 Tagen den Mietvertrag, kannst Du danach dem Maklervertrag widersprechen und der Makler bekommt keine Provision.

Stimmst Du nicht zu, wird jeder schlaue Makler kein Exposé oder ähnliches vor Ablauf der 14 Tage zur Verfügung stellen.

olivers86 
Beitragsersteller
 15.04.2015, 16:46

Vielen Dank für die Info.

Nachdem Du ja ohnehin telefonisch um das Exposé gebeten hast, spricht ja wohl nichts dagegen, dass Du da morgen noch einmal anrufst und fragst, wie Du das denn verstehen darfst.

Das machen nun alle Makler, seit es das neue Widerrufsrecht gibt um sich abzusichern, dass Sie im Kaufensfall auch Ihre Provision bekommen.

Das ist normal und kannst Du machen. Du bezahlt nur wenn Du kaufst.

Hier steht was über das neue Widerrufsrecht:

http://www.fairpreis-immobilien.de/widerrufsrecht-beim-makler.html

Wie wärs wenn du dir die am Ende der E-Mail angefügte Wiederrufsbelehrnung gelesen hast und über die Rechtsfolgen des Wiederrufs belehrt worden bist und  und und.. ?

das ist aufgrund der gesetzesänderung

der auftraggeber muss doch jetzt den makler zahlen, das wäre normal der verkäufer

das umgehen sie einfach, indem sie dich das halt ausfüllen lassen

so zahlt der käufer weiterhin die provi

haha, ich wusste das schon vorher, bevor die, die noch mehr als ich verdienen, den müll zu papier gebracht haben

guck dir die vollhonks an, sie machen ein gesetz, lassen sich dafür über den grünen klee loben

und es ist einfach nutzlos, weil sie grenzdebil sind

und jetzt weißt du auch, wie schlau die sonst so immer entscheiden

aber ja, du kannst es öfftnen, wenn du das objekt kaufst, zahlst du die provision, wie früher vor der gesetzesändern

ansonsten siehst du das objekt halt nicht

ChristianLE  15.04.2015, 11:33

Warum antwortest Du, wenn Du keine Ahnung hast? Die Tatsache, dass der Makler vom Widerrufsrecht belehrt, hat nichts mit der aktuellen Gesetzesänderung zu tun.

Vielmehr wurde das Widerrufsrecht für Makler seit dem 13.06.14 geändert.

aber ja, du kannst es öfftnen, wenn du das objekt kaufst, zahlst du die provision, wie früher vor der gesetzesändern

Das ist mehrfach falsch. Zum einen gilt das neue Gesetz zur Provisionsregelung nur für Mietwohnungen und nicht für Kauf, zum anderen ist das neue Gesetz noch gar nicht wirksam. Selbst wenn es schon wirksam wäre, müsste der Vermieter hier die Provision tragen.