Hausverkäufer inseriert nach Ablauf des Maklervertrags privat die Immobilie. Müssen wir trotzdem die Provision zahlen?
Hi,
wir wollen ein Haus kaufen und fanden im Januar ein Inserat auf Immoscout.
Das Objekt wurde über einen Makler angeboten. Wir haben es uns angeschaut und hatten interesse. Dann haben wir eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben wo auch die höhe seiner Provision drin stand.
Leider wurde das Objekt zuvor von einer weiteren Partei reserviert und somit standen wir auf Platz 2 falls die Finanzierung der 1. scheitert.
Wir haben dann ewig nichts gehört vom Makler und dachten uns das Objekt wäre verkauft.
Doch jetzt ist das Objekt wieder bei Immoscout drin und wir haben sofort Kontakt aufgenommen (diesmal zum Verkäufer "über das immoscout Email Formular" und nicht zum Makler).
Der Verkäufer teilte uns mit das der Maklervertrag am 31.02.2018 ausgelaufen sei und die 1. Partei keine Finanzierung bekommen hat. Nun bietet er es Privat zum verkauf an.
Da wir immernoch auf der Suche sind und auch Interesse am Objekt haben, würden wir gern kaufen.
Nun zu meiner Frage:
Kann der Makler auf seine Provision bestehen obwohl wir das Inserat ohne seine "Hilfe" ein 2. Mal im netz gefunden haben?
Falls er nach dem kauf mitbekommt das wir nun die neuen Eigentümer sind wird er sicherlich eine Rechnung schreiben wollen und denkt wir hätten ihn hintergangen (was ja eigentlich nicht wahr ist). Wir können jedenfalls Beweisen das das Inserat vom Verkäufer, nach Ablauf des Maklervertrags, privat Inseriert wurde.
Liebe Grüße
1 Antwort
Ich denke, sollte der Makler den Verkauf an euch bemerken, wird er eine Rechnung stellen und ihr müsst bezahlen. Der Kundenschutz (eure Daten und Kaufabsicht) endet nicht mit dem Auslauf des Maklervertrags vom Makler mit dem Verkäufer. Hauptursächlich, dass ihr von der Immobilie erfahren habt, war auch das ERSTE Inserat des Maklers. Es ist zwar fiktiv, dass ihr das Angebot des Verkäufers ohne Makler nicht auch gefunden hättet, es gibt aber eben den Nachweis des Maklers, dass ihr das Angebot tatsächlich (hauptursächlich) erstmalig mit SEINER Hilfe (Inserat) gefunden habt. Der nun vorhandene Kundenschutz soll nämlich genau das ausschließen, sonst könnten Käufer und Verkäufer untereinander ausmachen, den Maklervertrag auslaufen zu lassen und dann den Kauf ohne Makler (günstiger, ohne Provision) zu vollziehen.
D. h. Objekt kaufen, Provision beseite legen und abwarten. Ist eine gewisse Frist verstrichen und der Makler schreibt keine Rechnung, ist es durch. Ich weiß aktuell aber nicht, was Gerichte das als gesetzlich ausreichend ansehen. Bei Handwerkern etc. sind es meines Wissens 6 Monate.