Was bedeutet "ununterbrochene Beschäftigung"?
Und zwar geht es um folgendes im Arbeitsvertrag eines Freundes steht Sinngemäß:
"[...] im Krankheitsfall besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung nach 4-Wöchiger ununterbrochener Beschäftigung"
Wenn man jetzt in der zweiten Woche Krank wird , zählt diese Krankheit dann als Unterbrechung? Und besteht dann erst ab der sechsten Wochen dieser Anspruch?
3 Antworten
Nein, Krankheit unterbricht das Arbeitsverhaeltnis ja nicht. Hier gibt es ab dem 29. Tag Entgeltfortzahlung.
So ist es!
Danke.
Wenn er innerhalb dieser 4 Wochen krank war, ist die Beschäftigung dadurch ja nicht unterbrochen. Der Lohnfortzahlungsanspruch beginnt dann am 29. Tag der Beschäftigung.
Danke.
Gemeint ist,dass bei Erkrankung in einem neuen Arbeitsverhältnis während der ersten vier Wochen keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt sondern die Krankenkasse Krankengeld zahlt.
Während der ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten. Vielmehr zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Bitte erst die Frage lesen bevor man Antwortet, die Frage war nicht wer in den ersten Wochen bei Krankheit für die Lohnzahlung aufkommt sondern ob eine Krankheit als Unterbrechnung der Beschäftigung zu werten ist.
So ist es!