habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Hallo ,
ich bin Student und arbeite nebenbei . Ich habe einen kurzfristige Beschäftigung Arbeitsvertrag.
darf ich von meinem Arbeitsgeber Urlaubsgeld verlangen ?
Lg
15 Antworten
Wie lange dauert Deine Beschäftigung?
Wenn Du mindestens einen vollen Monat arbeitest, hast Du Anspruch auf Urlaubsentgelt.
Urlaubsentgelt wird Dir für die erworbenen Urlaubstage bezahlt und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Urlaubsgeld gibt es, wenn das arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist. Gibt es keine Vereinbarung und der AG bezahlt den anderen AN Urlaubsgeld, hast Du selbstverständlich auch Anspruch, wenn die betrieblichen Regelungen für den Erhalt erfüllt sind.
darf ich von meinem Arbeitsgeber Urlaubsgeld verlangen ?
Urlaubsgeld ist relativ regelmäßig eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und wird auch nur an Mitarbeiter gezahlt, welche mindestens ein ganzes Jahr im Unternehmen tätig sind.
Ansonsten hast Du als kurzzeitig beschäftigter lediglich Anspruch auf anteiligen Urlaub je vollen Monat, welchen Du im Unternehmen tätig bis.
wird auch nur an Mitarbeiter gezahlt, welche mindestens ein ganzes Jahr im Unternehmen tätig sind
Das "kann" -mehr aber auch nicht - eine Anspruchsvoraussetzung sein!
Ansonsten hast Du als kurzzeitig beschäftigter lediglich Anspruch auf anteiligen Urlaub je vollen Monat, welchen Du im Unternehmen tätig bis.
Auch das "kann" so sein, wenn es vertraglich so vereinbart wurde oder betrieblich regelmäßig so praktiziert wird.
Geht es hier um Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld?
Ersteres ja, sofern die Bedingungen dafür erfüllt sind, Letzteres nur, wenn es in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag explizit so vorgesehen ist.
Stimmt - Danke für die Vervollständigung.
Erfahrungsgemäß dürfte aber betriebliche Übung kaum ausschlaggebend sein, da Urlaubsgeld in den meisten mir bekannten Fällen tatsächlich nur dort ausgezahlt wird, wo es der Manteltarif so vorgibt. Weihnachtsgeld hingegen findet man häufiger außertariflich.
in den meisten mir bekannten Fällen
Na ja, bei über 40 Mio Arbeitsverhältnissen in Deutschland, bei denen in ca 46 % Urlaubsgeld (in extrem unterschiedlicher Höhe) aus unterschiedlichsten Rechtsgründen gezahlt wird ...
Hier gab es schon öfters Fragen auch bezüglich des Anspruchs auf Urlaubsgeld ohne direkten vertraglichen Bezug.
Ist es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt?
Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub. Urlaubsgeld bekommen immer noch nur wenige Arbeitnehmer.
Urlaubsgeld bekommen immer noch nur wenige Arbeitnehmer.
Es sind immerhin 46 % aller Arbeitnehmer in Deutschland, die Urlaubsgeld erhalten - wenn auch in extrem unterschiedlicher Höhe.
Das ist falsch, denn ein Anspruch kann auch bestehen, wenn er nicht "in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag explizit so vorgesehen ist", z.B. aufgrund betrieblicher Übung, des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbots nach dem Teilzeit- und Befristungsgestz TzBfG