Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz geplanter OP?
Folgendes: befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und nach 1 Woche in der Arbeitslosigkeit zur geplanten OP mit ca. 6 Wochen Krankschreibung.
Frage: Besteht trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld?
4 Antworten
Wenn schon feststeht, dass du nach einer Woche ins Krankenhaus musst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Du wirst also Grundsicherung beantragen müssen.
tja, und nun? Welche Antwort stimmt? Die von DerHans oder von BAligator?
@BAligator Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich, da ich vor dem Zeitvertrag mehrere Jahre in einem anderen Betrieb gearbeitet habe.
@DerHans dem Arbeitsmarkt stehe ich nicht zur Verfügung, aber wenn andere krank werden, dann bekommen sie doch auch bis zu 6 Wochen Arbeitslosengeld bezahlt... in meinem Fall weiß ich nur vorher schon, dass ich eine OP ansteht
Wenn ein Anspruch besteht wid in deinem Beispiel 7 Wochen gezahlt. Erste Woche "normal" dann 6 Wochen Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall. Anschließend wäre dann Krankengeld an der Reihe.
ja. für eine woche.
Nein. in der zeit bekommst du krankengeld. Das ist auch höher als ALG.
ich denk Krankengeld bekommt man erst nach 6 Wochen Krankschreibung (wie im Arbeitsverhältnis)!?
Warum denn nur 1 Woche? Hat man denn grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn man krankgeschrieben ist?