Bezahlte Pausen in der Systemgastro und Gewohnheitsrecht bei Gehalt?
Moin Moin,
hab mal zwei rechtliche Fragen. Und zwar arbeite ich in der Systemgastronomie als Kellner. Nun kommt es manchmal vor, dass man auf Grund von niedrigem Gästeaufkommen recht lange in Pause sitzt (teils zwei bis drei Stunden) bis dann endlich mehr los ist. und man arbeiten darf. So bin ich dann beispielsweise zwar neun Stunden auf der Arbeit, werde aber nur sechs bezahlt. Gibt es keine Regelung dass man wenigstens anteilsmäßig in der Pause bezahlt wird? Und die zweite Frage ist: ich bin seit vier Jahren in der Firma und habe im Schnitt 170 - 180 Stunden(werde ja nach Stunden bezahlt), in meinem Arbeitsvertrag sind keine Stunden angegeben. Habe ich dennoch Anspruch auf die Stunden, oder muss ich es hinnehmen wenn mein Arbeitgeber mich weniger einsetzt/ mehr in Pause setzt und ich dem entsprechend weniger Geld verdiene?
Vielen Dank für die Antworten!!
5 Antworten
Im Arbeitsvertrag muss eine Stundenanzahl angegeben werden. Aber so umgeht der AG Recht und Gesetz- er muss nämlich bezahlen was vereinbart wurde! Auch wenn keine Arbeit da ist. Du bist ja da und willst arbeiten, also kannst du nix dafür wenn keine Gäste da sind. Auch Überstunden müssen bezahlt bzw. als Freizeitausgleich abgegolten werden. eine faire alternative wäre noch ein Zeitkonto- Überstunden ansammeln für miese Zeiten und trotzdem volles Geld bekommen.
Habt ihr keinen Betriebsrat?Wenn ja- nix wie hin und das ansprechen. ansonsten den Boss, auch wenn es schwer fällt.
Um das alles auf eine arbeitsrechtliche Basis zu stellen, muss zunächst der vorhandene Arbeitsvertrag daraufhin untersucht werden, welche wichtigen Mindestinhalte fehlen, die gemäß des seit dem 20.07.1995 geltenden Nachweisgesetzes (BGBl. I S. 946) ==> (siehe dort) notwendig sind - wie z.B. die zu arbeitenden Wochen-/Monats-Stunden.
Über die fehlenden Angaben muss ein Vertragszusatz gefertigt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden.
Dann kann man weitersehen...
Bist Du in Deinen Pausen denn aus dem Betrieb raus oder stehst Du zur Verfügung für den Fall, dass Gäste kommen?
Es ist das Risiko Deines Arbeitgebers, wenn er keine Arbeit für Dich hat. Er muss Dich für die Zeit bezahlen, die Du da bist, mit oder ohne Arbiet. Nur die gesetzlich vorgeschriebene Pause muss eingehalten werden und die wird auch nicht bezahlt.
Die Arbeitszeit ist tariflich geregelt und ist unabhängig vom anfallenden Arbeitsanfall. Die Ruhezeiten, in den kein Gast kommt, kann nicht auf die Pause angerechnet werden. Aber da gerade in der Systemgastronomie prekäre Verhältnissen herrschen, wird das dein Arbeitgeber bestimmt anders sehehen. Sicherlich hättest du vor Gericht erfolg, wenn du das einklagst, aber wie sich dann dein Arbeitsverhältnis grstalten wird, möchte ich nicht wissen...
Da würde ich auf jeden Fall das Gespräch mit der zuständigen Person suchen. Was kannst du denn dafür, wenn keine Gäste kommen?! Das liegt nicht in deiner Verantwortung. Rechtlich kenne ich mich leider nicht aus aber ich würde es sehr komisch finden, wenn das rechtens ist. VG
Wenn keine Gäste kommen fällt das in den Risikobereich des Unternehmers.
Er kann euch also nicht so lange unbezahlte Pause machen lassen.
Lediglich die "normalen" Pausenzeiten werden nicht bezahlt.
Wenn Du keine feste Stundenzahl in deinem Arbeitsvertrag hast, spricht m.E. nichts dagegen dich auch weniger einzusetzen.