Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall während Ferienjob?
Guten Tag, ich habe eine spezielle Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe/hatte einen Ferienjob für 4 Wochen. Allerdings habe ich am Wochenende der zweiten Woche einen Muskelfaserriss erlitten und wurde für die restlichen 2 Wochen krankgeschrieben. Habe das Attest natürlich rechtzeitig dem Arbeitgeber vorgelegt. Ich habe in der Metallindustrie gearbeitet --> 35-Stunden-Woche(reine Arbeitszeit) im 3-Schicht-Betrieb. Bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages musste ich auch eine Kopie meines Sozialversicherungsausweis mitbringen. Jetzt meine Frage: Wie werde ich für die 4 Wochen bezahlt? Bekomme ich Lohn für 2 Wochen oder für 4 Wochen? Im Vorraus vielen Dank für die Mühe und Hilfe :)
6 Antworten
Du bekommst nur die zwei Wochen bezahlt, denn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger unterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
(EFZG § 3 Abs.:3)
Und wofür war die Kopie des Sovizalversicherungsausweis? Deshalb habe ich die Frage eigentlich gestellt.
du bist nur eine Aushilfe somit bekommst du die Zeit während deiner Krankheit nicht bezahlt.
@ MilchMaedchen:Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger unterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Das weiß ich auch (siehe meine Antwort oben) aber die Bezeichnung Aushilfe bedeutet ja nicht, dass man weniger als 4 Wochen beschäftigt ist.
Die Lohnfortzahlung setzt leider erste ein, wenn du vier Wochen im Betrieb gearbeitet hast. Du kannst aber bei der Krankenkasse, bei der du angemneldet wurdest Krankengeld beantragen. Es hängt davon ab, ob du ver sicherungspflichtig beschäftigt warst, oder als Ferienjob.
Woher weiß ich wie ich beschäftigt war?
Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss man mindestens 4 Wochen ununterbrochen gearbeitet haben. Jedenfalls bei den meisten Arbeitgebern. Schau einfach mal in deinen Arbeitsvertrag oder in den gültigen Tarifvertrag für deine Branche.
Das wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Im Arbeitsvertrag ist nichts erwähnt von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also weder, dass es eine gibt, noch dass es keine gibt.
Ich bin der Meinung, dass Du für die 4 Wochen bezahlt werden musst. Ein Arbeitnehmer bekommt ja 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger unterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Das hat mit Aushilfe nichts zu tun. Lohnfortzahlung iost im Gesetz festgelegt und bekommt jeder.