Recht auf 13. Monatsgehalt bei Kündigung Schweiz?

4 Antworten

Du wirst dieses 13. Monatsgehalt wohl nur anteilig auf die Monate Januar bis Juli diesen Jahres bekommen, so interepretiere ich zumindest den letzten Satz in Deinem Arbeitsvertrag.lg Lilo

Dieser Satz "Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn" bezieht sich nur auf die Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate des Arbeitsverhältnisses.

diesdes 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 11:59

achso ja, hoffe dass es sich nur auf die ersten 12 Monat bezieht

diesdes 
Beitragsersteller
 15.06.2015, 11:33

Hallo Lilo

Danke für deine rasche Antwort. Das hoffe ich zumindest. Aber ich lese eben raus, dass dies mir nicht zusteht, da es rückwirkend gilt. Hoffe jemand hat noch eine Meinung dazu

Findest Du diese Antwort hilfr

Tritt ein MitarbeiterInn innerhalb der ersten 12 Monate nach Arbeitsantritt aus der Firma aus, erlischt rückwirkend der Anspruch auf den 13. Monatslohn.

sollte klar sein

MitarbeiterInnen die im Laufe eines Kalenderjahres durch unbezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit während insgesamt mehr als 20 Arbeitstagen nicht zur Arbeit erschienen sind, erhalten den 13. Monatslohn gemäss OR anteilig ausbezahlt.

auch klar

Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn.

Da du schon im Mai die Kündigung eingereicht hast, dürfte kein Anspruch mehr bestehen. Hättest du aber ab dem 01.07 die Kündigung eingereicht, so wäre der Anspruch für das erste Halbjahr erhalten geblieben.

Hallo

Es ist so, dass mein Jahresgehalt in 13 Monate aufgeteilt ist. Dadurch steht mir doch wohl dieses Anteilig zu, obwohl ich in der ersten Jahreshälfte gekündigt habe oder nicht?

Nach dem Vertragstext ist das 13. Monatsgehalt eine Art Treueprämie. Inwieweit das in der Schweiz gesetzestreu ist, solltest du einen dortigen Arbeitsrechtler fragen.