Recht auf 13. Monatsgehalt bei Kündigung Schweiz?
Hallo Mein Arbeitsvertrag begann zum 01.11.12. Im Mai habe ich gekündigt. Durch die 2 Monatige Kündigungsfrist wird der Arbeitsvertrag zum 01.08.15 beendet. Besteht noch das Recht auf eine anteilige Anzahlung des 13. Monatsgehalts, obwohl im Arbeitsvertrag steht, dass dieses recht nicht mehr besteht. Ist dies rechtens??
Hier ein Auszug daraus:
Die Auszahlung des Lohns erfolgt monatlich über ein Bank- oder PC-Konto jeweils per 25. eines Monats. Der Anspruch auf anteilmässiges 13. Gehalt beginnt nach Beendigung der Probezeit zu Anfang des darauffolgenden Halbjahresanfangs mit folgender Einschränkung: Tritt ein MitarbeiterInn innerhalb der ersten 12 Monate nach Arbeitsantritt aus der Firma aus, erlischt rückwirkend der Anspruch auf den 13. Monatslohn. MitarbeiterInnen die im Laufe eines Kalenderjahres durch unbezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit während insgesamt mehr als 20 Arbeitstagen nicht zur Arbeit erschienen sind, erhalten den 13. Monatslohn gemäss OR anteilig ausbezahlt. Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn. Der 13. Monatslohn (Gratifikation) wird dem Arbeitnehmer anteilig jeweils am Ende und in der Mitte (ab dem 2-ten Anstellungsjahr) eines Jahres ausbezahlt.
Danke für eure Hilfe
Grüsse
4 Antworten
Du wirst dieses 13. Monatsgehalt wohl nur anteilig auf die Monate Januar bis Juli diesen Jahres bekommen, so interepretiere ich zumindest den letzten Satz in Deinem Arbeitsvertrag.lg Lilo
Dieser Satz "Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn" bezieht sich nur auf die Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate des Arbeitsverhältnisses.
achso ja, hoffe dass es sich nur auf die ersten 12 Monat bezieht
Hallo Lilo
Danke für deine rasche Antwort. Das hoffe ich zumindest. Aber ich lese eben raus, dass dies mir nicht zusteht, da es rückwirkend gilt. Hoffe jemand hat noch eine Meinung dazu
Findest Du diese Antwort hilfr
Tritt ein MitarbeiterInn innerhalb der ersten 12 Monate nach Arbeitsantritt aus der Firma aus, erlischt rückwirkend der Anspruch auf den 13. Monatslohn.
sollte klar sein
MitarbeiterInnen die im Laufe eines Kalenderjahres durch unbezahlten Urlaub oder Arbeitsunfähigkeit während insgesamt mehr als 20 Arbeitstagen nicht zur Arbeit erschienen sind, erhalten den 13. Monatslohn gemäss OR anteilig ausbezahlt.
auch klar
Nach Eingang des Kündigungsschreibens erlischt rückwirkend für das Halbjahr in dem das Kündigungsschreiben einging und für die verbleibende Zeitdauer bis zum Arbeitsaustritt der Anspruch auf den anteiligen 13. Monatslohn.
Da du schon im Mai die Kündigung eingereicht hast, dürfte kein Anspruch mehr bestehen. Hättest du aber ab dem 01.07 die Kündigung eingereicht, so wäre der Anspruch für das erste Halbjahr erhalten geblieben.
Hallo
Es ist so, dass mein Jahresgehalt in 13 Monate aufgeteilt ist. Dadurch steht mir doch wohl dieses Anteilig zu, obwohl ich in der ersten Jahreshälfte gekündigt habe oder nicht?
Nach dem Vertragstext ist das 13. Monatsgehalt eine Art Treueprämie. Inwieweit das in der Schweiz gesetzestreu ist, solltest du einen dortigen Arbeitsrechtler fragen.