Bin Taxifahrer und bin an einem Pfeiler langgeschrammt.Wer muß für den schaden aufkommen?

7 Antworten

Die Haftpflicht wird kaum den Schaden am Fahrzeug bezahlen, dafür ist die Kasko zuständig.

Aber solche Sachen sollten in deinem Vertrag stehen, auch wenn du es nur auf 400-Euro-Basis machst.

Zur Versicherung wurde hier schon alles Wichtige und Richtige geschrieben: Das ist Sache der Kraftfahrtvesicherung! Es spricht im Übrigen nicht unbedingt für die Seriosität des Unternehmens, wenn Dein Chef mit einem solchen Ansinnen an Dich herantritt.

Das Fahren von KFZ ist eine gefahrengeneigte Tätigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Arbeitnehmers ausgeschlossen. Eine schwere Fahrlässigkeit könnte etwa bei Alkohol am Steuer vorliegen. Die Aufforderung an den Arbeitnehmer seine Privathaftpflicht in Anspruch zu nehmen, ist möglicherweise eine Anstiftung zum Versicherungsbetrug. Also: Keep cool. Und: bei so einem Arbeitgeber kann man nicht arbeiten. Der geforderte Schadensersatz steht in keinem Verhältnis zum Verdienst.

Ich hab mal gelernt (versicherungsfachangestellte) jeder haftpichtschaden der nach Benzin/Diesel riecht ist ein Fall für die AUTOhaftpflichtversicherung und nicht für deine private Haftpflicht! Das gilt für den schaden -falls vorhanden - am Pfeiler. Der schaden am Taxi läuft über die Vollkasko. Also bitte diese kontaktieren und gute Fahrt!

Stieckel44 
Beitragsersteller
 28.04.2010, 21:47

ich soll das ja irgendwie mit der Schubkarre oder irgendwie so den schaden verursacht haben, damit er das bezahlt bekommt

ALLE amtlich zugelassenen kfz MÜSSEN eine haftpflichtversicherung haben. als arbeitnehmer geht dich ein solcher schaden überhaupt nichts an, ausser du bekommst evtl. eine prämie für unfallfreies fahren, was manche firma ja freiwillig macht. den schaden muß die versicherung des fahrzeughalters bezahlen!