Kindergeld trotz geringfügiger Beschäftigung (450,-EUR) UND kurzfristiger Beschäftigung?
Hallo zusammen. Ich mache es mal kurz: Ich habe aktuell einen 450,-EUR-Job, bekomme Kindergeld und in Kürze geht es zum Studieren. Ich möchte allerdings den Zeitraum bis zum Studium noch nutzen, um etwas mehr Geld anzusparen. Ich habe bereits gelesen, dass man eine "kurzfristige Beschäftigung" (max. 50 Tage/Jahr bzw. max. 2 Monate) ohne Verdienstobergrenze und steuerfrei ausüben kann. Meine Frage ist nun, ob dies auch funktioniert, wenn bereits ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis besteht und natürlich, wie es dann mit Anspruch auf Kindergeld aussieht. Bitte nur antworten, wer sichere Antworten liefern kann - keine Vermutungen o. Ä. Danke im Voraus
2 Antworten
Hi FKempter,
dein Kindergeldanspruch bleibt auch mit einer zusätzlichen, kurzfristigen Beschäftigung erhalten, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden ;-)
Du darfst sogar eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben, jedoch nur sozialversicherungsfrei!
Kurzfristige Minijobs heißen auch kurzfristige
Beschäftigungen. Wichtig ist, dass der Minijobber im Laufe eines
Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage arbeitet. Er arbeitet hier nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich – die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de: www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/03_unterscheidung_450_kurzfristig/node.html
Eine evtl. einbehaltene Lohnsteuer (in der Regel erst ab einem mtl. Bruttolohn von 950 € bei einem Single in Lohnst.klasse 1) richtet sich nach deinem Bruttolohn - diese kannst du im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung evtl. vom Finanzamt zurückerstatten lassen, sofern keine weiteren Einkünfte vorhanden sind ;-)
Also alles im grünen Bereich ;-)
Gruß siola55
Danke für deinen Stern - freut mich sehr ;-)
Dein Verdienst hat REIN GAR NICHTS mit deinem Anspruch auf Kindergeld zu tun. Eine kurzfristige Beschäftigung kannst du zusätzlich zu einem 450-Euro Job machen.