9 Jahre im Minijob keinen Urlaub erhalten, besteht rückwirkend Anspruch?
Ich arbeite seit 9 Jahren als Minijobbler und wußte nicht, dass ich auch einen Urlaubsanspruch habe. Immer wenn ich Urlaub brauchte, habe ich Überstunden abgefeiert. Im Arbeitsvertrag stand auch nicht darüber, so dass ich erst jetzt darauf gestoßen bin, dass ich einen Urlaubsanspruch habe. Meine Arbeitgeber hat mich auch nie auf den gesetzlich verbrieften Urlaubsanspruch hingeweisen. Kann ich nachträglich einen finanziellen Ausgleich wegen entgangenem Urlaub erwarten? Oder ist der Anspruch verfallen. Muß der Arbeitgeber nicht darauf hinweisen, dass ein Urlaubsanspruch besteht nicht einfach dafür die Überstunden abschreiben?
4 Antworten
Der Urlaub ist natürlich längst verfallen. Du solltest aber auf dem Urlaub für dieses Jahr unbedingt bestehen und ihn auch nehmen, sofern noch nicht geschehen. Du kannst ja mal die anderen Kollegen, die Vollzeit arbeiten, fragen, wieviel Urlaub sie bekommen, denn Du hast die gleichen Ansprüche. Ebenso solltest Du mal fragen, bis wann er verfällt. Das ist nicht überall gleich, aber meist spätestens zum 31.3. des folgenden Jahres.
Bist Du in der Gewerkschaft? Dann kannst Du Dich dort beraten lassen. Ansonsten such Dir einen Anwalt für ARbeitsrecht.
minijobbler haben die gleichen rechte wie normale arbeitnehmer dh Urlaubsanspruch lohnvorzahlung im krankheitsfall kündigungsschutz wie es sich aber mit deinem urlaub der vergangenen jahre aussieht kann ich dir nicht genau sagen ich weiß das überstunden wenn mann sie nicht rechtzeitig abfeiert vefallen dh. mann sollte sie in dem jahr abfeiern in denen man sie angesammelt erarbeitet hat auf jeden fall solltest du dir ein anwalt nehmen das neun jahre das wäre richtig viel kohle zumeist ist das erste bratungsgespräch bei einem anwalt kostenfrei zudem kannst du wenn du gering verdiener bist einen antrag auf prozeskosten hilfe beantragen damit sind anwaltskosten und eventuelle gerichtskosten abgedeckt das vormular bekommst du normal auf dem gericht einige anwälte haben dies aber auch viel glück und zeigs ihnen
Der Urlaubsanspruch verfällt grds. spätestens mit Ablauf des 31.03. eines Folgejahres. Allerdings steht dir mit Sicherheit ein Schadensersatz zu, der sich in Höhe der jeweiligen Urlaubsabgeltung orientiert und dies für 3 Jahre. Wenn du also beweisen kannst, dass dir nie Urlaub gewährt wurde, kann sich der Gang zum Anwalt lohnen.
Du brauchst unbedingt eine arbeitsrechtliche Beratung auf der Grundlage Deines Arbeitsvertrages und Deiner Arbeitnehmerrechte. Entweder bei der Gewerkschaft oder bei einem Anwalt für Arbeitsrecht , kläre aber vorher die Kosten.Auf jeden Fall musst Du sofort was tun.