Hallo ,wegen laufenden rentenantrag bekomme ich kein Krankengeld mehr....darf die Krankenkasse mir das Geld steichen?

6 Antworten

wann hast du denn den Rentenantrag gestellt? nach dem 6.12.?

der Rentenantrag hat eigentlich nichts mit der Einstellung des Krankengeldes zu tun, sondern die Beurteilung des MDK. trotz Widerspruch gilt erstmal, dass du nicht mehr arbeitsunfähig gilst.

Likaling 
Beitragsersteller
 25.01.2017, 16:30

Meinen rentenantrag läuft seit 1.2.2016 .....und ist nach 2 mal Ablehnung nun vorm   Sozialgericht .....der MDK hat mich gesund geschrieben trotz bevorstehenden op.s

eulig  25.01.2017, 19:30
@Likaling

dein Problem ist hauptsächlich, dass du arbeitslos bist. der MDK hält dich für arbeitsfähig. und diese Beurteilung gilt allgemein. d.h. du wirst vom MDK für bestimmte Tätigkeiten (ggf. auch in Teilzeit) als arbeitsfähig gesehen. diese Beurteilung ist nicht für eine bestimmte berufliche Tätigkeit, sondern gilt z.B. auch für eine Tätigkeit als Pförtner oder sonst irgendwas.

der Widerspruch ändert nichts an der Tatsache, dass du kein Krankengeld bekommst. erst wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, wird Krankengeld rückwirkend gezahlt. bis dahin gibts nicht.

das alles hat also nicht mit dem Rentenantrag zu tun.

Ich nicht, aber ein bekannter von mir. Sein rentenantrag läuft soweit ich weiß schon seit einigen jahren, er erhält hartz-4. allerdings läuft ein krankengeldbezug ich glaube maximal 2 jahre, in seinem fall sind es schon 8 jahre. Ich glaube er hat den rentenantrag erst nach 2 jahren gestellt. Während dem krankengeldbezug sollte ein rentenantrag eigentlich kein problem sein meines wissens. Was hast du denn? Dann kann man deine erfolgsaussichten besser einschätzen. Er hat mehrere kaputte bandscheiben und metallteile anstatt den bandscheiben in der wirbelsäule. Aber es scheint sich nichts zu tun mit seinem rentenantrag. Er wurde auch zum mdk geschickt, dieser beurteilte arbeitsfähig, er ist allerdings in einem leichenähnlichen zustand, und nimmt morphin und tramal ein, wie er arbeiten soll ist mir persönlich auch ein rätsel. Ich kann mir keinen AG vorstellen der den noch einstellen würde. Ehemals architekt.

Likaling 
Beitragsersteller
 25.01.2017, 13:04

Ich habe eine Versteifung in der LWS und immer noch starke Rückenschmerzen...eine Fussheber Schwäche ....Meniskus Schäden....Diabetes ...Hüftschaden....und kann angeblich noch über 6 Stunden in meinen Beruf Hauswirtschaft Kraft im Altenheim arbeiten

Likaling 
Beitragsersteller
 25.01.2017, 13:09
@Likaling

Hatten letzte Woche und diese Woche noch eine Operation an den Beinen ,mir wurden die Krampfadern gezogen.wegen schmerzen in den beinen

DerHans  25.01.2017, 16:18
@Likaling

Wenn bereits feststeht, dass durch eine längere AU-Zeit auch keine Besserung mehr eintritt, ist der Weg in die EM-Rente der einzige Ausweg.

Hallo Likaling,

Sie schreiben:

wegen laufenden rentenantrag bekomme ich kein Krankengeld mehr....darf die Krankenkasse mir das Geld steichen?

Antwort:

Es gibt zu diesem Thema mittlerweile höchstrichterliche Rechtssprechung, damit Betroffene in keine finanzielle Notlage geraten!

Stichwort:

"Nahtlosigkeitsreglung!"

Trotz alledem sollten Betroffene auf gar keinen Fall auf die rechtzeitige Hinzuziehung eines sehr kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. VDK nicht verzichten!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

https://nw.crps-netzwerk.org/cms/wp-content/uploads/2014/04/Paragraph-125-SGB-III-bei-minderung-der-leistungsfa%CC%88higkeit.pdf

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Da du erst seit September krank geschrieben bist, bzw. erst ab ab 19.10. Krankengeld bekommen hast, kann es noch nicht ausgelaufen sein, außer es handelt sich um eine Krankheit wegen der du schön öfter vorher KG bezogen hast?

Deine Ärztin muß belegen, daß du auch weiterhin au fähig bist, durch eine erneute AU Bescheinigung, bzw. du mußt nachweisen, daß du weiterhin  nicht arbeitsfähig bist!

Wende dich an einen Renten Berater, die RV oder den VDK, der kennt sich damit aus!

Likaling 
Beitragsersteller
 25.01.2017, 13:13

Danke ,habe mir ein Termin bei meinen Anwalt geholt.Hätte nicht gedacht das man so behandelt wird....und das nach über 43 armes deutschlandJahre Vollzeit Arbeit....und zwei Kinder groß gezogen....

Wonnepoppen  25.01.2017, 13:14
@Likaling

Der ist halt nicht billig!

DerHans  25.01.2017, 16:20
@Likaling

Genau deswegen sollst du ja den Rentenantrag stellen. Du bist eben nicht mehr "arbeitsunfähig" sondern erwerbsgemindert

Likaling 
Beitragsersteller
 25.01.2017, 16:43
@DerHans

Habe schon im Februar 2016 ein rentenantrag gestellt,war da aber Arbeitslos .....

DerHans  25.01.2017, 17:45
@Likaling

Wenn deinem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, steht dir doch der Klageweg vor dem Sozialgericht offen.

Dazu braucht man KEINEN Anwalt, und es ist kostenlos.

Anwälte verdienen an solchen Prozessen zu wenig. Daher bist du bei einem Sozialverband weitaus besser aufgehoben.

Wenn du direkt aus dem Krankengeldbezug den Rentenantrag gestellt hättest, wäre das Krankengeld weiter gezahlt worden (und später mit der Rentennachzahlung verrechnet)

Jetzt bekommst (genau so vorläufig) AlG 2 . Dieses wird ebenfalls später mit der Rentennachzahlung verrechnet.

Allerdings bräuchtest du weder die eine, noch die andere Differenz auf die  Leistung, zurück zahlen, wenn die Rentennachzahlung für den Ausgleich nicht ausreichend ist.

Likaling 
Beitragsersteller
 25.01.2017, 16:39

Mein rentenantrag läuft seit 1.2.2016 und liegt schon vorm Sozialgericht.......war die ganze Zeit Arbeitslos bis zum 7.9 ab dann 6 Wochen Lohnfortzahlung......ab dann Krankengeld von der Krankenkasse.....bin auch noch nicht ausgesteuerte.....meine Sachberaterin sagte mir nur das mir kein Krankengeld zu stehen würde weil ich einen Rentenantrag am Laufen hätte......und mein Widerspruch abgelehnt wird