1-monatige Pause zwischen Jobs?
Ich kündige mich zum 31.03.2019, ein neuer Job beginnt am 01.05.2019. Also die Pause zwischen Jobs beträgt 1 Kalendermonat (ABER mehr als 4 Wochen). Bekomme ich einen ununterbrochenen Schutz von GKV (TK) wenn ich mich NICHT in Agentur für Arbeit melde? Laut § 19 Abs. 2 SGB V: "Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird." Also 4 Wochen oder DOCH 1 Monat?
3 Antworten
bei einer Übergangszeit von bis zu 4 Wochen läuft der Versicherungsschutz einfach weiter. Ab 4 Wochen muss man sich freiwillig pflichtversichert (waren in 2012 bei TK ca 150€/ Monat).
Tust Du das nicht, kann der Beitrag später immer noch gefordert und auch vollstreckt werden.
Ist ausserdem eine Milchmädchenrechnung> hab nen Unfall und die Rettung kommt: 10€ Zuzahlung mit Versicherung, gerne mal 500€ ohne.
"Ab 4 Wochen muss man sich freiwillig pflichtversichert" - Bedeutet das, dass für erste 4 Wo zahlt TK, und dann muss ich mich nur für 2 Tage (29.04.2019 und 30.04.2019) freiwillig aus eigener Tasche pflichtversichern? Oder für diese 2 Tagen muss ich einen neuen VOLLEN Monatsbeitrag zahlen?
Danke. Ich habe GKV (TK) angerufen, und sie hat mir gesagt, dass in diesem Fall meine freiwillige Pflichtversicherung wird 406 Euro! (150 Euro wäre kein Problem.. ) pro Monat sein, weil mein Mann privatversichert ist und gut verdient:( Ist er richtig?
Die arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfordert maximal 2 werktage. vermittlungsvorschläge für 4 Wochen sind nicht zu erwarten da du schon einen neuen Vertrag hast.
Ja, wenn du für den Monat den Beitrag aus deiner eigenen Tasche zahlst.
Du kannst dir aussuchen- Schreibkram oder einen Monat ohne finanzielle Unterstützung.
Also, damit KV diesen Beitrag doch zahlt, muss ich den neuen Job z.B. am 15.04.2019 beginnen (oder 22.04.2019 oder 29.04.2019), sodass es WENIGER als 4 Wo ist, richtig?
das stimmt:)