1-monatige Pause zwischen Jobs?
Ich kündige mich zum 31.03.2019, ein neuer Job beginnt am 01.05.2019. Also die Pause zwischen Jobs beträgt 1 Kalendermonat (ABER mehr als 4 Wochen). Bekomme ich einen ununterbrochenen Schutz von GKV (TK) wenn ich mich NICHT in Agentur für Arbeit melde? Laut § 19 Abs. 2 SGB V: "Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird." Also 4 Wochen oder DOCH 1 Monat?
3 Antworten
bei einer Übergangszeit von bis zu 4 Wochen läuft der Versicherungsschutz einfach weiter. Ab 4 Wochen muss man sich freiwillig pflichtversichert (waren in 2012 bei TK ca 150€/ Monat).
Tust Du das nicht, kann der Beitrag später immer noch gefordert und auch vollstreckt werden.
Ist ausserdem eine Milchmädchenrechnung> hab nen Unfall und die Rettung kommt: 10€ Zuzahlung mit Versicherung, gerne mal 500€ ohne.
Danke. Ich habe GKV (TK) angerufen, und sie hat mir gesagt, dass in diesem Fall meine freiwillige Pflichtversicherung wird 406 Euro! (150 Euro wäre kein Problem.. ) pro Monat sein, weil mein Mann privatversichert ist und gut verdient:( Ist er richtig?
"Ab 4 Wochen muss man sich freiwillig pflichtversichert" - Bedeutet das, dass für erste 4 Wo zahlt TK, und dann muss ich mich nur für 2 Tage (29.04.2019 und 30.04.2019) freiwillig aus eigener Tasche pflichtversichern? Oder für diese 2 Tagen muss ich einen neuen VOLLEN Monatsbeitrag zahlen?
Die arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erfordert maximal 2 werktage. vermittlungsvorschläge für 4 Wochen sind nicht zu erwarten da du schon einen neuen Vertrag hast.
Ja, wenn du für den Monat den Beitrag aus deiner eigenen Tasche zahlst.
Du kannst dir aussuchen- Schreibkram oder einen Monat ohne finanzielle Unterstützung.
das stimmt:)
Also, damit KV diesen Beitrag doch zahlt, muss ich den neuen Job z.B. am 15.04.2019 beginnen (oder 22.04.2019 oder 29.04.2019), sodass es WENIGER als 4 Wo ist, richtig?