Verzichtsklausel seitens des Vermieters?
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Der Vermieter verzichtet für den Zeitraum von 3 Jahren und 9 Monaten ab Vertragsabschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§. 573, 573a, 573b BGB). Die Kündigung kann somit frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums ausgesprochen werden.
Mein jetziger Vermieter meint das diese Klausel im Mietvertrag beim neuen Eigentümer nichtig wir also unwirksam!!
Stimmt das ??
9 Antworten
Früher machte man befristete Mietverträge, wenn man ein längerfristiges Mietverhältnis eingehen wollte. Das ist aber nicht mehr so leicht, bzw. nur unter ganz bestimmten Umständen möglich.
Deshalb ist man darauf gekommen, beiderseits einen Zeitraum für Kündigungsverzicht zu vereinbaren. Dass hier ein Mietvertragsformular vorliegt, in dem nur der Vermieter einseitig einen Kündigungsverzicht erklärt, ist mehr als nur merkwürdig. Noch dazu mit der Begründung, dass beide Vertragspartner ein längerfristiges Mietverhältnis anstreben. Wie könnte sich unter diesen Umständen der Vermieter davor schützen, dass der Mieter schon nach kurzer Zeit wieder kündigt? Wie auch immer, wer als Vermieter eine solche Vereinbarung schließt, die ihn nur selbst benachteiligt, ist selbst schuld.
In diesem Fall wurde das Haus wohl verkauft und dem Käufer mit auf dem Weg gegeben, dass er trotz dieser Vereinbarung im Mietvertrag kündigen kann. Sollte der Käufer jetzt bemerken, dass das gar nicht möglich ist, kann das für den Verkäufer schwer wiegende Folgen haben.
Wurde das Haus aber vererbt, dann liegt es wohl nur am ahnungslosen Neu-Vermieter.
In jedem Fall ist natürlich klar, dass sich Mieters auf diese Klausel beziehen können und damit an der Wohnung festhalten können. Wenn man aber irgendwann dem neuen Vermieter entgegen kommen will, könnte man vielleicht einen Preis vereinbaren, für den er Euch aus dem Mietvertrag "raus kauft". Dieser Preis könnte mit dem Betrag überein stimmen, den Hauskäufer als Nachlass nachträglich mit dem Verkäufer aushandelt.
Ich hab immer im Hinterkopf das sie man sich durch die Klauseln rszsmögeln kann.
Er braucht dringend Geld für einen Erbstreit und da ist ihm egal was mit uns passiert.
Danke für die Auszeichnung.
Er würde das Haus gern ohne Mieter verkaufen oder zumindest, dass eine Wohnung per Eigenbedarfskündigung frei wird, weil er sich so einen höheren Verkaufspreis verspricht. Jetzt muss er eben Käufer suchen, die nur Geld anlegen wollen. Auch das ist durchaus möglich. Lasst Euch jedenfalls nicht für dumm verkaufen ;-).
Noch wurde es nicht verkauft aber der jetzige Vermieter behauptet das die Klausel wegfällt wenn es einen neuen Vermieter gibt
Nein, das ist so ok. Der Vermieter kann alle möglichen Vorteile in den Vertrag schreiben. Nur wenn dem Vermieter dem Mieter solche Regeln aufdrücken gibt es Vorgaben. Da geht nicht alles.
ich bin mir nicht sicher ob das überhaupt möglich UND NÖTIG ist da du als Mieter sowieso genug Rechte hast und es sehr schwer ist einen Mieter einfach so zu kündigen. Ausnahmen trotzdem gekündigt zu werden wären:
-wenn du die Miete die letzten, ich glaube es waren, 3 Monate nicht gezahlt hast
-wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet und selber in die Wohnung einziehen will
Kündigung wegen Eigenbedarf ist laut dieser Klausel für 3 Jahre + 9 Monate ausgeschlossen. Wie auch fast alle anderen Gründe für eine ordentliche Kündigung.
Stimmt nicht.
Der neue Eigentümer/Vermieter muß den Vertrag, so wie er ist, übernehmen.
Bloß keinen neuen Vertrag unterschreiben!
Vielen Dank, er hat gesagt der neue Eigentümer/Vermieter könne sich das aussuchen.
Ich hab hier ein beeinträchtigen Tochter und eine grosse Tochter für die ich gekämpft hab das sie in ihren Schulen bleiben können.
Kann er nicht, er muss sich an den Mietvertrag halten.
Kauf bricht nicht Miete ist Gesetz, BGB § 566
Kauf bricht nicht Miete.
Das bedeutet, dass der bestehende Mietvertrag auch nach einem Eigentümerwechsel unverändert weiterläuft.
Ein vereinbarter Kündigungsverzicht gilt auch bei einem Eigentümerwechsel weiter.
Alles Gute für dich!
Es ist jetzt das 2te mal und diesmal wollte ich mich nicht Do leicht geschlagen geben, wir wohnen erst seit September
Es sind noch Mieter unter uns die den selben Vertrag haben.