Kündigung wegen Eigenbedarf,trotz Ausschluss im Mietvertrag durch Vermieter?

4 Antworten

Es wäre von Vorteil den genauen Wortlaut dieses Passus im Mietvertrag zu kennen. Ist hier auch ein zeitlicher Rahmen genannt?

verlassene 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 23:03

§2 Mietzeit 

Das Mietverhältnis beginnt am: xxxx, es läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573bBGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe §§ 8, 17 – 22 dieses Vertrages). 

bwhoch2  15.12.2015, 00:32
@verlassene

So, wie es viele mietvertragliche Regelungen gibt, die den Mieter unannehmbar benachteiligen und deshalb nicht gültig vereinbart werden können, nehme ich an, dass diese vertragliche Regelung von einem Gericht ggf. verworfen werden kann.

Lass Dich lieber von einem kundigen Rechtsanwalt beraten.

Trotzdem kannst Du der Kündigung schon mal wegen dieses Satzes widersprechen.

BS3BM  15.12.2015, 00:40
@verlassene

Schon ungewöhnlich dieser Passus. Es wäre auch interessant, wie lange das Mietverhältnis nun schon dauert. Auch wird auf weitere § § und Absprachen verwiesen, die  evtl. zu beachten, aber hier nicht bekannt sind.

Auf eine ungültige Kündigung würde ich überhaupt nicht antworten und reagieren (Zeitgewinn!). Um ihr Recht durchzusetzen, müsste die Vermieterin bei Gericht klagen und spätestens dann wird ihr klargemacht, dass die Kündigung ungültig ist - obwohl, ein Anwalt, der den Mietvertrag prüft, wird ihr es schon vorher sagen.

Allerdings dürft ihr keinen Grund für eine fristlose Kündigung liefern.

albatros  15.12.2015, 03:10
@bwhoch2

Das ist grottenfalsch. Vertrag ist Vertrag. Da braucht es keines teuren Anwalts, die Rechtslage ist eindeutig. Widerspruch unnötig, da Kündigung unwirksam ist.

DarthMario72  15.12.2015, 07:14
@bwhoch2

nehme ich an, dass diese vertragliche Regelung von einem Gericht ggf. verworfen werden kann.

Äußerst unwahrscheinlich. Mit welcher Begründung?

anitari  15.12.2015, 08:28
@bwhoch2

Liebe(r) bwhoch2, ich schätze Deine Antworten sehr, aber hier liegst Du mal voll daneben. Dieser Passus im Mietvertrag bevorteilt den Mieter im höchsten Maße, denn der blonde Vermieter hat sich damit jegliches Recht auf eine ordentliche Kündigung genommen.

anitari  15.12.2015, 08:30
@BS3BM

Schon ungewöhnlich dieser Passus.

Nicht wenn man weiß das der Mieterbund Mietvertragsvordrucke mit diesem Passus kostenlos anbietet;-)

verlassene 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 08:35
@BS3BM

Die Kündigung habe ich von ihrem Anwalt erhalten. Das Interessante: Erhalt der Kündigung am 04.12.15, Kündigung zum 28.03.16. ...Das ist auch schon mal nicht korrekt. Kündigungsfrist: 3Monate, spätester Eingang am 3. Werktag.

Ich weiß nicht, wenn sie hier "verarschen" will. Vlt hat sie einfach gedacht, dass ich alles akzeptiere und brav ausziehe. Nur ihr Anwalt hätte doch diese Kündigung nicht verfassen dürfen? Zieht doch mit ihr am gleichen Strang?!

anitari  15.12.2015, 09:40
@verlassene

Anwälte pflegen oftmals zu tun was ihre Geldgeber wollen.

Bei Zugang am 04.12.2015 wäre eine Kündigung, sofern Wohndauer unter 5 Jahre, zum 31.03.2016 möglich, nicht jedoch zum 29.02.2016. Das nur nebenbei.

BS3BM  15.12.2015, 10:11
@anitari

Ich kenne diese Mietvertragsvordrucke vom Mieterbund gar nicht. Als Vermieter verwendet man doch solche auf keinen Fall!

BS3BM  15.12.2015, 10:24
@verlassene

Ich frag mich echt, was das für ein Anwalt ist. Zugang der Kündigung nicht am 3. Werktag des Monats, dadurch einen Monat Verlängerung. Dann Datum der Frist falsch. Und der Kündigungsgrund wäre auch noch interessant - den könnten wir wahrscheinlich auch noch zerpflücken. Kennt er überhaupt den Mietvertrag - er müsste doch dann sofort erkennen, dass hier eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Kopfschüttel!

BS3BM  15.12.2015, 11:43
@anitari

@anitari

Danke für den Link! Ich hab das MV-Formular durchgelesen. Ich kanns gar nicht glauben, dass ein Vermieter  auf so was eingeht. Echt, ein Traum für Mieter - ein Albtraum für den Vermieter!

verlassene 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 12:14
@anitari

Kommt davon, wenn man zu gemütlich ist, den Vertrag selbst zu entfernen bzw. anzupassen.

Eine außerordentliche Kündigung ist unmöglich, ich bin eine ruhige Mieterin, die von den Nachbarn gar nicht wirklich gesehen wird, da ich die meiste Zeit unterwegs bin. Miete wird pünktlich gezahlt.

verlassene 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 12:25
@BS3BM

Der Vertrag müsste ihm vorliegen, denn er bezieht sich in einem Satz auf das Datum der Vertragsunterzeichnung. Vielleicht haben sie ja diese Klausel in ihrem Vertrag durchgestrichen :-) In meinem ist ja alles korrekt, kann ja schlecht etwas wegradiert haben .

anitari  15.12.2015, 12:33
@verlassene

Oder man (Vermieter und Anwalt) hofft das Du vor Ehrfurcht im Boden versinkst nur weil die  Kündigung von einem studierten Juristen verfasst wurde.

§2 Mietzeit 

Das Mietverhältnis beginnt am: xxxx, es läuft auf unbestimmte Zeit.

Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573bBGB) ist daher ausgeschlossen.

Wieder mal ein ganz "schlauer" Vermieter der den Vordruck vom "Feind" (Mieterbund) verwendet;-)

Vermutlich weiß der nicht mal was in den genannten Paragrafen steht.

Genau genommen hat sich der Vermieter das Recht auf jegliche fristgerechte Kündigung genommen.

2 Möglichkeiten:

1. "Kopf in den Sand stecken" und die Kündigung ignorieren

oder

2. Der Kündigung mit dem Hinweis auf den Paragrafen im Mietvertrag widersprechen.

Genesis82  15.12.2015, 11:29

Ich hab mich schon immer gefragt, ob es überhaupt Vermieter gibt, die den Vordruck des Mieterbundes verwenden. Und siehe da, es wurde tatsächlich einer gefunden...

anitari  15.12.2015, 11:32
@Genesis82

Das ist nicht der einzige Blondi. Ich habe das schon öfter gelesen.

verlassene 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 12:31
@anitari

Ich habe Glück gehabt. 

Glück hin oder her, das Mietverhältnis ist nun gestört. Sie wird andere Gründe suchen mir das Leben zu verschlimmern: Sicherlich eine Mieterhöhung, zum Glück sind da gesetzlich Grenzen gesetzt. 

Auch mit der Kaution, wenn ich auf meinen eigenen Wusch irgendwann ausziehen sollte. 

Widerrufen kannst du die Kündigung nicht, da du sie nicht ausgesprochen hast. Ohnehin kann man eine Kündigung nicht so ohne weiteres zurücknehmen. Du kannst der Kündigung aber widersprechen mit dem Hinweis auf die entsprechende Klausel im Mietvertrag.

verlassene 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 23:06

Genau das solle ich laut der Auskunft vom DMB nicht machen. Soll es ignorieren, weil die Kündigung aus diesem Grund gegen den Vertrag verstößt. Dachte hier wäre zufällig jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat...

bwhoch2  15.12.2015, 00:34
@verlassene

Der DMB schlägt Dir die Strategie vor "Kopf in den Sand" und abwarten, was passiert, wenn Du keine Anstalten machst, Dir eine andere Wohnung zu suchen. Kann man natürlich machen, wenn aber der Vermieter dann auf dem Klageweg die Wohnung frei bekommen will und tatsächlich gewinnt, könntest Du auch schadensersatzpflichtig gemacht werden.

albatros  15.12.2015, 03:13
@bwhoch2

wenn aber der Vermieter dann auf dem Klageweg die Wohnung frei bekommen will und tatsächlich gewinnt, könntest Du auch schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Ich glaubte immer, dass du dich mit Mietrecht auskennst. Nach diesem Kommentar bezweifte ich das (leider).

Da mietvertraglich eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen wurde, wäre eine solche unwirksam. Verträge sind einzuhalte und nicht einseitig änderbar.

Falls sie irgendwann nachweisbar bei dir landet, rate ich zum Schweigen. Einer unwirksamen Kündigung braucht nicht widersprochen zu werden.

verlassene 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 23:01

Das wurde mir auch beim DMB gesagt, nur kam mir das seltsam vor, dass ich es einfach ignorieren soll... 

albatros  15.12.2015, 03:15
@verlassene

Es ist schließlich nicht Aufgabe eines Mieters, seinen Vermieter weiterzubilden.