Kann Vermieter Kündigungsbestätigung des Mietvertrags zurückziehen?
Hallo , ich habe am 01.09.2012 einen Wohnungsmietvertrag geschlossen , mit einer Klausel des beiderseitigen Kündigungsverzichts für ein Jahr. Danach gelten lt. Vertrag die Gesetzlichen Fristen, aus wichtigem Grund auch jederzeit Außerordentlich kündbar. Auf Grund einer dienstlichen Umsetzung in ein neues Einsatzgebiet bin ich gezwungen ab 1.7.2013 eine neue Wohnung am neuen Arbeitsort anzumieten. So habe ich am 26.04.2013 den Vertrag ordentlich, der gesetzlichen 3Monatsfrist entsprechend , zum 31.07.2013 gekündigt , hilfsweise auch außerordentlich zum genannten Datum. Von der Hausverwaltung erhielt ich postwendend eine Kündigungsbestätigung dass meine Kündigung wie gewünscht zum 31.07.2013 wirksam wird und ich mich zwecks Übergabe rechtzeitig mit einem Kollegen in Verbindung setzen soll. Heute rief mich die Verwaltung an und teilte mir mit dass nach Prüfung des Mietvertrages die Kündigunsbestätigung nichtig sei und die Kündigung erst zun 31.08.2013 wirksam werden würde und ich sozusagen noch für den August Miete zahlen soll. Ich würde dies auch nochmal schriftlich bekommen. Ist das rechtens ? Vielen Dank schonmal für eure Antworten
6 Antworten
Ist das rechtens ?
Das ist es im Prinzip. Entscheidend ist jedoch die genaue/wörtliche Formulierung.
Steht da zum Ablauf/Ende eines Jahres oder nachAblauf/Ende** eines Jahres?
Außerordentlich kann man nicht ohne wichtigen Grund kündigen. Umsetzung in ein neues Einsatzgebiet ist definitiv kein Grund des Mieters um außerordentlich zu kündigen.
Doch ist es, allerdings nur dann wenn der Mieter die Versetzung nicht selbst herbeigeführt hat. Hier liegt ein schutzwürdiges Interesse des Mieters vor. Davon wird allerdings nicht die 3-Monatsfrist berührt. Und einen möglichen Nachmieter kann der Vermieter hier nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Dann schweig fein still und zahl die Miete für August noch.
Denn ein findiger Anwalt/Richter könnte es so auslegen das erst ab dem 1.9.13 fristgerecht gekündigt werden kann. Das wäre dann frühestens zum 30.11.13.
Und laß Dir die Kündigungsbestätung zum 31.8.13 schriftlich geben.
Hab ja schon eine schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.07. bekommen.. Nun wollen sie mir noch eine schriftliche Bestätigung zum 31.08. schicken , das ist richtig. Heißt es dann aber immer noch warten und hoffen dass es nicht wieder ein Irrtum ist und der 30.11. mode ist ?
rechtens ist, dass du eigentlich frühenstens zum 1.08.2013 kündigen kannst, da 1 Jahr Kündigungsverzicht vereinbart wurde
deshalb mein zusatz zur kündigung: "hilfsweise außerordentlich zum genannten datum". mir gehts nur darum dass der vermieter erst schriftlich zugestimmt hat und dann mich anruft dass es doch net ist...
aus wichtigem Grund auch jederzeit Außerordentlich kündbar
außerdem hat er ja zum 1.08 gekündigt, weil man kündigt zum 31,07, sie wollen aber 31.08, das ist ein jahr
ich sag doch, bleib beim häkeln
Du, Heidelord solltest lieber beim Häkeln bleiben.
heidelord, auf so eine idee kann auch nur eine frau kommen....
Nö, schlank wie eine Gerte. Heidelord ohne N war ein Flüchtigkeitsfehler, sorry Sir.
erzähl nix, du dachtest an süss duftendes heidekraut
Diese Klausel im Mietvertrag bedeutet, dass sie erst mit Ablauf des 1. Mietjahres überhaupt kündigen dürfen. Dann beginnen noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Sie müssten also rein theoretisch bis 30.11.2013 die Miete zahlen.
Dass sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben schützt sie davon nicht. Denn der Vermieter kann sich jederzeit auf Irrtum berufen. Und wenn ein Gericht den Irrtum anerkennt, dann gilt die vereinbarte Vertragslage.
ja, können sie
du musst klagen, sie widersprechen ja der kündigung
ich denke aber es ist ein außerordentlicher grund
"Außerordentlich" ist die Kündigung , die begründet werden muss durch einen "wichtigen Grund".
ja man, war mir aber realtiv egal nachher
wir reden hier von hausfrau zu hausfrau
wir brauchen keine spitzfindigkeiten!
lieben dank euch erstmal... sie haben ja aber ihrer eigenen bestätigung widersprochen , telefonisch,,. als antwort auf die kündigung bekam ich ja schriftlich ein okay, daß sie zum 31.07. wirksam wird.
das mit dem außerordentlichen grund denk ich ja außerdem auch ...
Nein, natürlich nicht. Wenn denn eine beiderseitige Kündigug in den ersten12 Monaten nicht möglich ist, kann auch nicht zum 31.08.2013 gekündigt werden. Dies ist ja aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen erst ab 01.09. und somit zum 30.11.2013 möglich. Wenn denn nun der Vermieter einer Änderung zustimmt, gilt diese natürlich. Rüge also die Rücknahme und viel Glück.
Ablauf oder Ende steht gar net drin .. es steht drin, dass beide Partein wechselseitig bis zum 31.08.2013 auf ihr Recht zur Kündigung verzichten...