Mietvertrag nach Trennung wegen Häuslicher Gewalt ....
Hallo
Ich habe mich jetzt schon im Internet umgesehen aber da finde ich nichts passendes zum Thema. Es wäre mir auch lieb wenn ich Antworten bekomme von Leuten die sich in der Sache 100% sicher sind.
Ich habe jetzt gelesen das der Ehepartner der auszieht trotzdem haftbar gemacht werden kann, auch wenn er eine Kündigung geschrieben hat und nachweißlich schon seit monaten nicht mehr da wohnt. Wenn der Vermieter die Kündigung nicht akzeptiert dann ist sie nichtig. Und so ist es momentan auch im falle iner Freundin von mir.
Nun ist aber meine frage ob diese regelung auch gillt wenn es dabi um Häusliche gewalt ging und die ins Frauenhaus flüchten musste. Denn dan handelt es sich ja nicht einfach um eine Trennung sondern um eine gefahr für leib und leben weshalb sie auszog.
Also noch mal zur frage : Ist eine Frau die wegen Häuslicher gewalt ins Frauenhaus flüchten musste und dem Vermieter eine Kündigung schickte die dann aber nicht akzeptiert wurde, trotzdem haftbar für die Mietschulden und schäden die ihr noch mann nach ihrem auszug machte haftbar?
Danke im vorraus und LG Nadami
10 Antworten
Es tut mir leid für die Freúndin von dir - aber der Mietvertrag ist wie andere geschlossene Rechtsakte auch weiterhin gültig. Kündigen kann sie den MV nur mit Zustimmung ihres Mannes. Sie muss schnellstens zu einem Anwalt, der wird erstmal versuchen mit ihrem Mann zu reden, um seine Zustimmung zur Kündigung zu bekommen (sie kann und sollte das auf keinen Fall selbst tun). Wenn der dann die Zustimmung nicht gibt, wird der Anwalt Klage zur Zustimmung zur Kündigung erheben. Das Gericht wird der Klage in einem solchen Fall ganz klar zustimmen.
Der nächste Schritt muss dann die Scheidung sein .... Auch die Scheidung kann in einem solchen Fall ohne Einhaltung des Trennungsjahres schnell erfolgen. Unter Umständen kann auch alles zusammen geregelt werden. Aber ohne Anwalt geht das nicht. Hat sie kein geld für einen Anwalt, dann soll sie Montag zum Amtsgericht gehen und Beratungs- sowie Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei können ihr sicher die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen. Dort wird sie auch psychologische Unterstürzung bekommen..... Also ganz ruhig alles wird sich klären lassen. Aber deine Freundin darf nichts sich selbst überlassen. Sie muss handeln. Helfe ihr dabei und unterstütze sie. alles Gute dabei und auch für deine Freundin.
Diese Frage kann Dir mit Sicherheit nur ein Anwalt beantworten.
Was kann der Vermieter dafür wenn sich die Parteien streiten, so würde ich es sehen,der Vermieter hat von beiden eine Unterschrift bekommen,z.B. weil er es verlangte.
Jetzt soll er auf eine Person verzichten, die er haftbar machen könnte.
gemeinsam unterschriebene Mietvertrage müssen etweder:
Gemeinsam gekündigt werden
Einen Mietaufhebungsvertrag machen, wenn beide Mieter und Mieter einverstanden sind
Ggf. den anderen Mieter auf Zustimmung zur Kündigung verklagen
Bei allem Verständnis, was hat der Vermieter damit zu tun?
Also ja sie bleibt, auch wenn sie auszieht, weiterhin dem VM gegenüber haftbar und verpflichtet und ja die alleine Kündigung (Teilkündigung) ist unwirksam.
Sind mehrere Personen Hauptmieter können diese nur gemeinsam kündigen.
Eine Kündigung muss immer durch alle am Mietvertrag Beteiligten Mietvertragsparteien geschehen. Die einseitige Kündigung eines Mietvertragspartners, egal warum, ist immer unnötig. Die einzige Ausnahme ist eine entsprechende gerichtliche Festlegung. Auch in ihrem Fall ist es notwendig, dass das Gericht festlegt, dass sie aus dem Mietvertrag austreten können. Solange sie nicht aus dem Mietvertrag ausgetreten sind, sind sie voll verantwortlich für alle Verpflichtungen aus diesem.
Wenn Beide im Mietvertrag stehen, müssen auch Beide kündigen bzw. den Mietvertrag nur auf den Mann umschreiben lassen.